Zielgruppe
Das Förderangebot richtet sich an Wissenschaftler:innen von Universitäten, außeruniversitären Forschungsstätten und einschlägigen industriellen Forschungsabteilungen, die auf dem Gebiet der Quantenphysik tätig sind.
Förderziele
QuantERA will exzellente Forschung im Bereich der Quantentechnologien fördern und ausbauen, indem es herausragende Forschungsideen finanziert, die das Potenzial haben, neue Bereiche der Quantentechnologien zu etablieren und zu entwickeln.
Förderdauer und Förderhöhe
Die Förderdauer beträgt maximal 36 Monate.
Der FWF gibt im Allgemeinen keine Begrenzung der Antragssumme vor, erwartet jedoch aufgrund des limitierten Beteiligungsbudgets von den österreichischen Antragsteller:innen, dass diese die Antragssumme von Einzelprojekten (typischerweise 300.000 € bis 450.000 €) nicht überschreiten.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen entsprechen den Vorgaben für das FWF-Programm Einzelprojekte.
Informationen zum aktuellen „QuantERA III Call 2025“
Der FWF beteiligt sich im „QuantERA III Call 2025“ ausschließlich am Ausschreibungsthema „Quantum Phenomena and Resources“. Es werden ausschließlich Projekte der Grundlagenforschung zum Ausschreibungsthema zugelassen.
Jeder Antrag muss von mindestens drei und maximal sechs antragsberechtigten Partnern aus mindestens drei teilnehmenden Partnerländern getragen werden, wobei ein gemeinsames Dokument von dem:der Koordinator:in beim zentralen Call-Sekretariat einzureichen ist.
Die Forscher:innen werden von ihrer jeweiligen nationalen/regionalen Förderorganisation finanziert.
Förderorganisationen aus über 30 Ländern planen, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Die aktuelle Liste der Teilnehmerländer finden Sie auf der QuantERA-Website.
Vergabe
Entscheidung durch das Kuratorium des FWF auf Basis eines Entscheidungsvorschlags des Call-Sekretariats
Informationen zur Antragstellung
Die Einreichung muss bis zum 5. Dezember 2025 im elektronischen Einreichsystem des Call-Sekretariats erfolgen. Der Link zum Einreichsystem ist auf der QuantERA-Website verfügbar.
Antragstellung und Begutachtung erfolgen in einem einstufigen Verfahren.
- Einreichung: bis 5. Dezember 2025 (17:00 Uhr MEZ)
- Entscheidung: voraussichtlich im Mai 2026
Zusätzlich zur Beantragung beim Call-Sekretariat müssen beim FWF in elane die administrativen und finanziellen Daten sowie die wissenschaftlichen Abstracts (gemäß FWF-Antragsrichtlinien für Einzelprojekte) eingereicht werden. Es muss die Programmkategorie „KIN – International – Multilaterale Initiativen“ gewählt werden (bis spätestens 9. Dezember 2025, 14:00 Uhr Lokalzeit Wien).
Fördergeber
Österreichischer Wissenschaftsfonds FWF
Weitere Informationen
Details finden Sie unter QuantERA.