Zielgruppe
Das Förderangebot richtet sich an Wissenschaftler:innen von Universitäten, außeruniversitären Forschungsstätten und Non-Profit-Organisationen, die auf dem Gebiet der Forschung zur Gesundheit und dem Wohlergehen von Tieren tätig sind.
Förderziele
Die kommende Ausschreibung zielt darauf ab, die Tiergesundheit und den Tierschutz zu verbessern, indem innovative Forschung zur Entwicklung neuer und verbesserter Technologien unterstützt wird und grundlegende sozioökonomische Fragen im Zusammenhang mit der Prävention, Erkennung, Bewertung und Bewältigung von Problemen der Tiergesundheit und des Tierschutzes behandelt werden.
Förderdauer und Förderhöhe
Die Förderdauer beträgt maximal 36 Monate.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen entsprechen den Vorgaben für das FWF-Programm Einzelprojekte.
Informationen zur aktuellen Ausschreibung „Shaping the Future of Animal Health and Welfare “
Thema 1: Animal Welfare: Verbesserung von Tierwohl entlang der gesamten Produktionskette, ggf. unter Berücksichtigung sozioökonomischer Zielkonflikte
Thema 2: Prevention & Control: Entwicklung neuer Tiertherapien und Impfstoffe, Reduktion von Antibiotikaeinsatz und Stärkung von Tierresilienz
Nähere Informationen zu den thematischen Vorgaben und Einschränkungen finden Sie auf der EUPAHW-Website.
Jeder Antrag muss von mindestens drei und maximal acht Partnern aus mindestens drei verschiedenen teilnehmenden Partnerländern getragen werden, wobei ein gemeinsames Dokument von dem:der Koordinator:in beim zentralen Call-Sekretariat einzureichen ist und der finanzielle Anteil eines Landes 50 % nicht überschreiten darf.
Die Forscher:innen werden von ihrer jeweiligen nationalen/regionalen Förderorganisation finanziert.
Förderorganisationen aus 19 Ländern planen, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Die aktuelle Liste der potenziellen Teilnehmerländer finden Sie auf der EUPAHW-Website.
Vergabe
Entscheidung durch das Kuratorium des FWF auf Basis eines Entscheidungsvorschlags des Call-Sekretariats
Informationen zur Antragstellung
Es muss sowohl beim Call-Sekretariat als auch beim FWF eingereicht werden. Dies betrifft sowohl den Konzept- als auch den Vollantrag.
Einreichung beim Call-Sekretariat
Die Einreichung des Konzeptantrags muss bis zum 30. März 2026 im elektronischen Einreichsystem des Call-Sekretariats erfolgen. Der Link zum Einreichsystem ist auf der EUPAHW-Website verfügbar.
Antragstellung und Begutachtung erfolgen in einem 2-stufigen Verfahren.
- Einreichung Konzeptanträge: 26. Jänner 2026 bis 30. März 2026 (12:00 Uhr MEZ)
- Einreichung Vollanträge: bis 16. September 2026 (12:00 Uhr MESZ)
- Entscheidung Vollanträge: voraussichtlich im Dezember 2026
Einreichung beim FWF
Zusätzlich zur Beantragung beim Call-Sekretariat müssen beim FWF in elane die administrativen und finanziellen Daten, die wissenschaftlichen Abstracts (gemäß FWF-Antragsrichtlinien für Einzelprojekte) und ein Word-Dokument, das den Basic-Research-Teil des österreichischen Teilprojektes darstellt (max. 1 Seite), eingereicht werden.
- In der Konzeptantragsphase ist die Einreichung in der Programmkategorie „PIK – Internationale Projekte (Konzept)“ erforderlich (bis spätestens 31. März 2026, 14:00 Uhr Lokalzeit Wien).
- Für die Vollantragsphase muss die Programmkategorie „KIN – International – Multilaterale Initiativen“ gewählt werden (bis spätestens 17. September 2026, 14:00 Uhr Lokalzeit Wien).
Beide Schritte sind verpflichtend.
Bitte beachten Sie, dass die Freigabe durch die Forschungsstätte zu den angeführten Deadlines erfolgt sein muss. Forschungsstätten müssen dazu im Forschungsstätten-Portal des FWF registriert sein.
Fördergeber
Österreichischer Wissenschaftsfonds FWF, Fonds Zukunft Österreich, kofinanziert durch die Europäische Union
Weitere Informationen
- Die maximal beantragbare Summe für FWF-Projektleiter:innen beträgt 450.000 €.
- Details finden Sie auf der EUPAHW-Website.
- Für allgemeine Fragen zum Call kontaktieren Sie bitte das Joint Call Secretariat (Jülich) unter ptj-pahw(at)fz-juelich.de. Bei spezifischen Fragen zum Budget, zu den Kriterien und Regeln der jeweiligen Förderorganisationen konsultieren Sie bitte die jeweils zuständige Förderorganisation.