Forschungsdokumentation

Um eine umfassendere und nachhaltige Datenerfassung gewährleisten zu können und die Projektleitungen bei der Abfassung des Projektendberichts digital zu unterstützen, führte der FWF mit Jänner 2019 ein Onlinesystem von Researchfish® ein. In allen der im Folgenden angeführten FWF-Programme sind daher seit März 2019 Projektendberichte elektronisch über dieses System einzureichen. Für alle sonstigen Programme gelten nach wie vor die bisherigen Endberichtsvorgaben und Einreichmodalitäten.

Allgemeine Informationen zum Forschungsinformationssystem von Researchfish

Researchfish ist ein onlinebasiertes System, das es Forschenden ermöglicht, Ergebnisse und Auswirkungen ihrer Forschungsprojekte festzuhalten und dem FWF mitzuteilen. Researchfish wird von über 120 Organisationen in Großbritannien, Nordamerika und Europa verwendet und berichtet derzeit über die Ergebnisse von etwa 90.000 Forschungsprojekten.

Erste Schritte

Die Projektleitungen erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung vom FWF, sobald ein Projektendbericht über das System gelegt werden soll. Researchfish wird der Projektleitung daraufhin den Link und die Zugangsdaten zusenden. Sollte die Projektleitung noch keinen Account für Researchfish haben, muss dieser über den Link angelegt werden.

Ist bereits ein Account vorhanden, kann mittels der Log-in-Daten in das System eingestiegen und das neue Projekt aktiviert werden.

Help & Support

Über das System werden zahlreiche Hilfestellungen zum Verfassen und Einreichen des Projektendberichts angeboten:

User Guide

Dieser umfasst grundlegende Informationen zur Verwendung des Systems: https://userguide.researchfish.com/

Videos

Kurze Videos zu folgenden Themen (https://app.researchfish.com/help-videos):

Help using this page

Nach dem Log-in finden sich unter „Help using this page“ rechts auf der „My Awards“-Seite ebenfalls wertvolle Hinweise zur Verwendung des Systems.

Webinare

Jeden Donnerstag von 12:00 bis 13:00 Uhr bietet Researchfish speziell für Forschende Webinare an. Anmeldung hierfür nach dem Log-in unter „Help and Support“.

Unter „Help and Support“ finden sich darüber hinaus auch FAQ und der Link für den User Guide.

Kontakt

Für alle Fragen, die durch diesen Support noch nicht abgedeckt sind, sowie für Abgabefristverlängerungen wenden Sie sich bitte an den FWF (martina.kunzmann(at)fwf.ac.at).

Beratung und Kontakt

Einzelprojekte

Was soll im Final Project Report berichtet werden?

Eine kurze Checkliste für einen vollständigen Projektendbericht finden Sie hier.

Welcher Common Outcome soll angegeben werden?

Der FWF ersucht, über alle wesentlichen Projektergebnisse (outcomes), die bereits erschienen sind, zu berichten, von besonderem Interesse sind hierbei:

  • Publications
  • Further Funding
  • Research Databases & Models
  • Intellectual Property & Licensing
  • Awards & Recognition

Für welche Additional Funder Questions sind Rückmeldungen erforderlich?

Verpflichtend sind die Punkte:

  • FWF Research Report: Forschungsbericht, der neben den Projektergebnissen (outcomes) Grundlage für die Begutachtung ist. Die Vorgaben für diesen narrativen Teil finden Sie hier zum Download.
  • FWF Summaries for Public Relations: Kurzfassungen in Deutsch und Englisch für die Öffentlichkeitsarbeit

Sollten die Kurzfassungen aus speziellen Gründen nicht für die Öffentlichkeit freigegeben werden können, so besteht die Möglichkeit, diese einstweilen zurückzuhalten.

Zu den restlichen Fragestellungen (Cooperation with the FWF, FWF Statistics for Collaborations, FWF Development of Human Resources) ersuchen wir Sie, sofern zutreffend, Rückmeldungen zu geben. Voraussetzung für die Einreichung des Projektendberichts ist die Beantwortung der Ja/Nein-Frage, ob Sie hier berichten wollen/können oder nicht.

Wo können Konferenzen eingegeben werden?

  • Publikationen zu Konferenzen (Proceedings, Abstracts) können unter Publications im „Common Outcomes“-Bereich angegeben werden.
  • „Personal invitation as keynote or other named speaker to a conference“ und „Poster/abstracts prize“ können unter dem „Common Outcomes“-Typ „Awards & Recognition“ ins System eingegeben werden.
  • Konferenzteilnahmen und andere Formate in Bezug auf Konferenzen können im FWF Final Report unter Punkt 4., Other important aspects, angeführt werden.

Was geschieht mit dem Projektendbericht?

Seit Einführung des Globalbudgets führt der FWF neben der Ex-ante-Begutachtung von Förderanträgen auch eine Ex-post-Begutachtung durch. Hierfür werden Gutachter:innen, die bereits mit dem Antrag betraut waren, um eine abschließende Einschätzung über Projektverlauf und -erfolg gebeten.

Im Zuge der Einführung des neuen Systems wurde nun auch die Onlinebegutachtung ermöglicht. Hierfür erhalten die Gutachter:innen Zugang und Leserechte zum jeweiligen Projekt und können dort das Gutachten zum Projektendbericht verfassen. Diese werden danach für die Projektleitung zur Ansicht und zum Ausdruck freigegeben. Zugang zu diesem Gutachten haben ausschließlich die Projektleitung, die Gutachter:innen und der FWF; Projektmitarbeiter:innen erhalten keine automatische Einsicht.

Die Gutachter:innen werden gebeten, zu folgenden Fragestellungen Stellung zu nehmen:

  • Scientific/scholarly success of the project
  • Development of human resources in the course of the project
  • Effects of the project beyond the research field (in the sense of applications in or impacts on social, cultural, ecological, medical, economic and/or technological areas)
  • Project performance (in the sense of efficient use of available resources)
  • Future perspectives of the research work

Die Gutachter:innen werden auch um eine numerische Gesamteinschätzung des Projekts ersucht. Diese Bewertung wird an die Projektleitung weitergeleitet, wenn das Projekt nach Mai 2015 bewilligt wurde.

Kann die Abgabefrist für einen Projektendbericht verlängert werden?

Kann die vom FWF vorgegebene Abgabefrist für den Projektendbericht nicht eingehalten werden, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist formlos ein Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Begründung an den FWF (martina.kunzmann(at)fwf.ac.at).

Was geschieht, wenn keine Abgabe des Projektendberichts erfolgt?

Wird kein Projektendbericht eingereicht, stellt der FWF nach einmaliger eingeschriebener Mahnung innerhalb von 30 Tagen die allfälligen Zahlungen für alle FWF-geförderten Forschungsprojekte der Projektleitung ein, ebenso die Behandlung allfälliger neuer Forschungsanträge beim FWF. Nach Einreichung des ausständigen Projektendberichts wird die Sperre wieder aufgehoben.

Können auch nach Einreichung des Projektendberichts Projektergebnisse erfasst werden?

Eine Erfassung weiterer Projektergebnisse ist bis zu 5 Jahre nach Projektende möglich, hierfür werden jährlich Erinnerungen an die Projektleitungen versandt und die Nachträge können dann über die Funktion „Begin submission process“ bestätigt und eingereicht werden.

Einzelprojekte International / ERA-NET-Calls

Was soll im Final Project Report berichtet werden?

Eine kurze Checkliste für einen vollständigen Projektendbericht finden Sie hier.

Welcher Common Outcome soll angegeben werden?

Der FWF ersucht, über alle wesentlichen Projektergebnisse (outcomes), die bereits erschienen sind, zu berichten, von besonderem Interesse sind hierbei:

  • Publications
  • Further Funding
  • Research Databases & Models
  • Intellectual Property & Licensing
  • Awards & Recognition

Für welche Additional Funder Questions sind Rückmeldungen erforderlich?

Verpflichtend sind die Punkte:

  • FWF Research Report: Forschungsbericht, der neben den Projektergebnissen (outcomes) Grundlage für die Begutachtung ist. Die Vorgaben für diesen narrativen Teil finden Sie hier zum Download.
  • FWF Summaries for Public Relations: Kurzfassungen in Deutsch und Englisch für die Öffentlichkeitsarbeit

Sollten die Kurzfassungen aus speziellen Gründen nicht für die Öffentlichkeit freigegeben werden können, so besteht die Möglichkeit, diese einstweilen zurückzuhalten.

Zu den restlichen Fragestellungen (Cooperation with the FWF, Cooperation with international programme coordinator, FWF Statistics for Collaborations, FWF Development of Human Resources) ersuchen wir Sie, sofern zutreffend, Rückmeldungen zu geben. Voraussetzung für die Einreichung des Projektendberichts ist die Beantwortung der Ja/Nein-Frage, ob Sie hier berichten wollen/können oder nicht.

Wo können Konferenzen eingegeben werden?

  • Publikationen zu Konferenzen (Proceedings, Abstracts) können unter Publications im „Common Outcomes“-Bereich angegeben werden.
  • „Personal invitation as keynote or other named speaker to a conference“ und „Poster/abstracts prize“ können unter dem „Common Outcomes“-Typ „Awards & Recognition“ ins System eingegeben werden.
  • Konferenzteilnahmen und andere Formate in Bezug auf Konferenzen können im FWF Final Report unter Punkt 4., Other important aspects, angeführt werden.

Was geschieht mit dem Projektendbericht?

Seit Einführung des Globalbudgets führt der FWF neben der Ex-ante-Begutachtung von Förderanträgen auch eine Ex-post-Begutachtung durch. Hierfür werden Gutachter/innen, die bereits mit dem Antrag betraut waren, um eine abschließende Einschätzung über Projektverlauf und -erfolg gebeten.

Nicht über den FWF begutachtet werden: ERA-Net-Calls und Projekte, deren Lead Agency nicht der FWF war.

Im Zuge der Einführung des neuen Systems wurde nun auch die Onlinebegutachtung ermöglicht. Hierfür erhalten die Gutachter:innen Zugang und Leserechte zum jeweiligen Projekt und können dort das Gutachten zum Projektendbericht verfassen. Diese werden danach für die Projektleitung zur Ansicht und zum Ausdruck freigegeben. Zugang zu diesem Gutachten haben ausschließlich die Projektleitung, die Gutachter:innen und der FWF; Projektmitarbeiter:innen erhalten keine automatische Einsicht.

Die Gutachter:innen werden gebeten, zu folgenden Fragestellungen Stellung zu nehmen:

  • Scientific/scholarly success of the project
  • Development of human resources in the course of the project
  • Effects of the project beyond the research field (in the sense of applications in or impacts on social, cultural, ecological, medical, economic and/or technological areas)
  • Project performance (in the sense of efficient use of available resources)
  • Future perspectives of the research work

Die Gutachter:innen werden auch um eine numerische Gesamteinschätzung des Projekts ersucht. Diese Bewertung wird an die Projektleitung weitergeleitet, wenn das Projekt nach Mai 2015 bewilligt wurde.

Kann die Abgabefrist für einen Projektendbericht verlängert werden?

Kann die vom FWF vorgegebene Abgabefrist für den Projektendbericht nicht eingehalten werden, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist formlos ein Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Begründung an den FWF (martina.kunzmann(at)fwf.ac.at).

Was geschieht, wenn keine Abgabe des Projektendberichts erfolgt?

Wird kein Projektendbericht eingereicht, stellt der FWF nach einmaliger eingeschriebener Mahnung innerhalb von 30 Tagen die allfälligen Zahlungen für alle FWF-geförderten Forschungsprojekte der Projektleitung ein, ebenso die Behandlung allfälliger neuer Forschungsanträge beim FWF. Nach Einreichung des ausständigen Projektendberichts wird die Sperre wieder aufgehoben.

Können auch nach Einreichung des Projektendberichts Projektergebnisse erfasst werden?

Eine Erfassung weiterer Projektergebnisse ist bis zu 5 Jahre nach Projektende möglich, hierfür werden jährlich Erinnerungen an die Projektleitungen versandt und die Nachträge können dann über die Funktion „Begin submission process“ bestätigt und eingereicht werden.

Einzelprojekte International / Joint Seminars

Was soll im Final Project Report berichtet werden?

Eine kurze Checkliste für einen vollständigen Projektendbericht finden Sie hier.

Welcher Common Outcome soll angegeben werden?

Der FWF ersucht, über alle wesentlichen Projektergebnisse (outcomes), die bereits erschienen sind, zu berichten, von besonderem Interesse sind hierbei:

  • Publications
  • Further Funding
  • Awards & Recognition

Für welche Additional Funder Questions sind Rückmeldungen erforderlich?

Verpflichtend ist der Punkt

  • FWF Research Report: Forschungsbericht, der neben den Projektergebnissen (outcomes) Grundlage für die Begutachtung ist. Die Vorgaben für diesen narrativen Teil finden Sie hier zum Download.

Zu den restlichen Fragestellungen (Cooperation with the FWF, FWF Statistics for Collaborations) ersuchen wir Sie, sofern zutreffend, Rückmeldungen zu geben. Voraussetzung für die Einreichung des Projektendberichts ist die Beantwortung der Ja/Nein-Frage, ob Sie hier berichten wollen/können oder nicht.

Wo können Konferenzen eingegeben werden?

  • Publikationen zu Konferenzen (Proceedings, Abstracts) können unter Publications im „Common Outcomes“-Bereich angegeben werden.
  • „Personal invitation as keynote or other named speaker to a conference“ und „Poster/abstracts prize“ können unter dem „Common Outcomes“-Typ „Awards & Recognition“ ins System eingegeben werden.
  • Konferenzteilnahmen und andere Formate in Bezug auf Konferenzen können im FWF Final Report unter Punkt 4., Other important aspects, angeführt werden.

Kann die Abgabefrist für einen Projektendbericht verlängert werden?

Kann die vom FWF vorgegebene Abgabefrist für den Projektendbericht nicht eingehalten werden, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist formlos ein Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Begründung an den FWF (martina.kunzmann(at)fwf.ac.at).

Was geschieht, wenn keine Abgabe des Projektendberichts erfolgt?

Wird kein Projektendbericht eingereicht, stellt der FWF nach einmaliger eingeschriebener Mahnung innerhalb von 30 Tagen die allfälligen Zahlungen für alle FWF-geförderten Forschungsprojekte der Projektleitung ein, ebenso die Behandlung allfälliger neuer Forschungsanträge beim FWF. Nach Einreichung des ausständigen Projektendberichts wird die Sperre wieder aufgehoben.

Können auch nach Einreichung des Projektendberichts Projektergebnisse erfasst werden?

Eine Erfassung weiterer Projektergebnisse ist bis zu 5 Jahre nach Projektende möglich, hierfür werden jährlich Erinnerungen an die Projektleitungen versandt und die Nachträge können dann über die Funktion „Begin submission process“ bestätigt und eingereicht werden.

Klinische Forschung

Was soll im Final Project Report berichtet werden?

Eine kurze Checkliste für einen vollständigen Projektendbericht finden Sie hier.

Welcher Common Outcome soll angegeben werden?

Der FWF ersucht, über alle wesentlichen Projektergebnisse (outcomes), die bereits erschienen sind, zu berichten, von besonderem Interesse sind hierbei:

  • Publications
  • Further Funding
  • Research Tools & Methods
  • Research Databases & Models
  • Intellectual Property & Licensing
  • Awards & Recognition

Für welche Additional Funder Questions sind Rückmeldungen erforderlich?

Verpflichtend sind die Punkte:

  • FWF Research Report: Forschungsbericht, der neben den Projektergebnissen (outcomes) Grundlage für die Begutachtung ist. Die Vorgaben für diesen narrativen Teil finden Sie hier zum Download.
  • FWF Summaries for Public Relations: Kurzfassungen in Deutsch und Englisch für die Öffentlichkeitsarbeit

Sollten die Kurzfassungen aus speziellen Gründen nicht für die Öffentlichkeit freigegeben werden können, so besteht die Möglichkeit, diese einstweilen zurückzuhalten.

Zu den restlichen Fragestellungen (Cooperation with the FWF, FWF Statistics for Collaborations, FWF Development of Human Resources) ersuchen wir Sie, sofern zutreffend, Rückmeldungen zu geben. Voraussetzung für die Einreichung des Projektendberichts ist die Beantwortung der Ja/Nein-Frage, ob Sie hier berichten wollen/können oder nicht.

Wo können Konferenzen eingegeben werden?

  • Publikationen zu Konferenzen (Proceedings, Abstracts) können unter Publications im „Common Outcomes“-Bereich angegeben werden.
  • „Personal invitation as keynote or other named speaker to a conference“ und „Poster/abstracts prize“ können unter dem „Common Outcomes“-Typ „Awards & Recognition“ ins System eingegeben werden.
  • Konferenzteilnahmen und andere Formate in Bezug auf Konferenzen können im FWF Final Report unter Punkt 4., Other important aspects, angeführt werden.

Was geschieht mit dem Projektendbericht?

Seit Einführung des Globalbudgets führt der FWF neben der Ex-ante-Begutachtung von Förderanträgen auch eine Ex-post-Begutachtung durch. Hierfür werden Gutachter:innen, die bereits mit dem Antrag betraut waren, um eine abschließende Einschätzung über Projektverlauf und -erfolg gebeten.

Im Zuge der Einführung des neuen Systems wurde nun auch die Onlinebegutachtung ermöglicht. Hierfür erhalten die Gutachter:innen Zugang und Leserechte zum jeweiligen Projekt und können dort das Gutachten zum Projektendbericht verfassen. Diese werden danach für die Projektleitung zur Ansicht und zum Ausdruck freigegeben. Zugang zu diesem Gutachten haben ausschließlich die Projektleitung, die Gutachter:innen und der FWF; Projektmitarbeiter:innen erhalten keine automatische Einsicht.

Die Gutachter:innen werden gebeten, zu folgenden Fragestellungen Stellung zu nehmen:

  • Scientific/scholarly success of the project
  • Development of human resources in the course of the project
  • Effects of the project beyond the research field (in the sense of applications in or impacts on social, cultural, ecological, medical, economic and/or technological areas)
  • Project performance (in the sense of efficient use of available resources)
  • Future perspectives of the research work

Die Gutachter:innen werden auch um eine numerische Gesamteinschätzung des Projekts ersucht. Diese Bewertung wird an die Projektleitung weitergeleitet, wenn das Projekt nach Mai 2015 bewilligt wurde.

Kann die Abgabefrist für einen Projektendbericht verlängert werden?

Kann die vom FWF vorgegebene Abgabefrist für den Projektendbericht nicht eingehalten werden, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist formlos ein Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Begründung an den FWF (martina.kunzmann(at)fwf.ac.at).

Was geschieht, wenn keine Abgabe des Projektendberichts erfolgt?

Wird kein Projektendbericht eingereicht, stellt der FWF nach einmaliger eingeschriebener Mahnung innerhalb von 30 Tagen die allfälligen Zahlungen für alle FWF-geförderten Forschungsprojekte der Projektleitung ein, ebenso die Behandlung allfälliger neuer Forschungsanträge beim FWF. Nach Einreichung des ausständigen Projektendberichts wird die Sperre wieder aufgehoben.

Können auch nach Einreichung des Projektendberichts Projektergebnisse erfasst werden?

Eine Erfassung weiterer Projektergebnisse ist bis zu 5 Jahre nach Projektende möglich, hierfür werden jährlich Erinnerungen an die Projektleitungen versandt und die Nachträge können dann über die Funktion „Begin submission process“ bestätigt und eingereicht werden.

1000 Ideen

Was soll im Final Project Report berichtet werden?

Eine kurze Checkliste für einen vollständigen Projektendbericht finden Sie hier.

Welcher Common Outcome soll angegeben werden?

Der FWF ersucht, über alle wesentlichen Projektergebnisse (outcomes), die bereits erschienen sind, zu berichten, von besonderem Interesse sind hierbei:

  • Publications
  • Further Funding
  • Research Databases & Models
  • Intellectual Property & Licensing
  • Awards & Recognition

Für welche Additional Funder Questions sind Rückmeldungen erforderlich?

Verpflichtend sind die Punkte:

  • FWF Research Report: Forschungsbericht, der neben den Projektergebnissen (outcomes) Grundlage für die Begutachtung ist. Die Vorgaben für diesen narrativen Teil finden Sie hier zum Download.
  • FWF Summaries for Public Relations: Kurzfassungen in Deutsch und Englisch für die Öffentlichkeitsarbeit

Sollten die Kurzfassungen aus speziellen Gründen nicht für die Öffentlichkeit freigegeben werden können, so besteht die Möglichkeit, diese einstweilen zurückzuhalten.

Zu den restlichen Fragestellungen (Cooperation with the FWF, FWF Statistics for Collaborations, FWF Development of Human Resources) ersuchen wir Sie, sofern zutreffend, Rückmeldungen zu geben. Voraussetzung für die Einreichung des Projektendberichts ist die Beantwortung der Ja/Nein-Frage, ob Sie hier berichten wollen/können oder nicht.

Wo können Konferenzen eingegeben werden?

  • Publikationen zu Konferenzen (Proceedings, Abstracts) können unter Publications im „Common Outcomes“-Bereich angegeben werden.
  • „Personal invitation as keynote or other named speaker to a conference“ und „Poster/abstracts prize“ können unter dem „Common Outcomes“-Typ „Awards & Recognition“ ins System eingegeben werden.
  • Konferenzteilnahmen und andere Formate in Bezug auf Konferenzen können im FWF Final Report unter Punkt 4., Other important aspects, angeführt werden.

Kann die Abgabefrist für einen Projektendbericht verlängert werden?

Kann die vom FWF vorgegebene Abgabefrist für den Projektendbericht nicht eingehalten werden, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist formlos ein Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Begründung an den FWF (martina.kunzmann(at)fwf.ac.at).

Was geschieht, wenn keine Abgabe des Projektendberichts erfolgt?

Wird kein Projektendbericht eingereicht, stellt der FWF nach einmaliger eingeschriebener Mahnung innerhalb von 30 Tagen die allfälligen Zahlungen für alle FWF-geförderten Forschungsprojekte der Projektleitung ein, ebenso die Behandlung allfälliger neuer Forschungsanträge beim FWF. Nach Einreichung des ausständigen Projektendberichts wird die Sperre wieder aufgehoben.

Können auch nach Einreichung des Projektendberichts Projektergebnisse erfasst werden?

Eine Erfassung weiterer Projektergebnisse ist bis zu 5 Jahre nach Projektende möglich, hierfür werden jährlich Erinnerungen an die Projektleitungen versandt und die Nachträge können dann über die Funktion „Begin submission process“ bestätigt und eingereicht werden.

Entwicklung und Erschließung der Künste

Was soll im Final Project Report berichtet werden?

Eine kurze Checkliste für einen vollständigen Projektendbericht finden Sie hier.

Welcher Common Outcome soll angegeben werden?

Der FWF ersucht, über alle wesentlichen Projektergebnisse (outcomes), die bereits erschienen sind, zu berichten, von besonderem Interesse sind hierbei:

  • Publications
  • Further Funding
  • Engagement Activities
  • Intellectual Property & Licensing
  • Artistic & Creative Products
  • Awards & Recognition

Für welche Additional Funder Questions sind Rückmeldungen erforderlich?

Verpflichtend sind die Punkte:

  • FWF Research Report: Forschungsbericht, der neben den Projektergebnissen (outcomes) Grundlage für die Begutachtung ist. Die Vorgaben für diesen narrativen Teil finden Sie hier zum Download.
  • FWF Summaries for Public Relations: Kurzfassungen in Deutsch und Englisch für die Öffentlichkeitsarbeit

Sollten die Kurzfassungen aus speziellen Gründen nicht für die Öffentlichkeit freigegeben werden können, so besteht die Möglichkeit, diese einstweilen zurückzuhalten.

Zu den restlichen Fragestellungen (Cooperation with the FWF, FWF Statistics for Collaborations, FWF Development of Human Resources) ersuchen wir Sie, sofern zutreffend, Rückmeldungen zu geben. Voraussetzung für die Einreichung des Projektendberichts ist die Beantwortung der Ja/Nein-Frage, ob Sie hier berichten wollen/können oder nicht.

Wo können Konferenzen eingegeben werden?

  • Publikationen zu Konferenzen (Proceedings, Abstracts) können unter Publications im „Common Outcomes“-Bereich angegeben werden.
  • „Personal invitation as keynote or other named speaker to a conference“ und „Poster/abstracts prize“ können unter dem „Common Outcomes“-Typ „Awards & Recognition“ ins System eingegeben werden.
  • Konferenzteilnahmen und andere Formate in Bezug auf Konferenzen können im FWF Final Report unter Punkt 4., Other important aspects, angeführt werden.

Was geschieht mit dem Projektendbericht?

Seit Einführung des Globalbudgets führt der FWF neben der Ex-ante-Begutachtung von Förderanträgen auch eine Ex-post-Begutachtung durch. Hierfür werden Gutachter:innen, die bereits mit dem Antrag betraut waren, um eine abschließende Einschätzung über Projektverlauf und -erfolg gebeten.

Im Zuge der Einführung des neuen Systems wurde nun auch die Onlinebegutachtung ermöglicht. Hierfür erhalten die Gutachter:innen Zugang und Leserechte zum jeweiligen Projekt und können dort das Gutachten zum Projektendbericht verfassen. Diese werden danach für die Projektleitung zur Ansicht und zum Ausdruck freigegeben. Zugang zu diesem Gutachten haben ausschließlich die Projektleitung, die Gutachter:innen und der FWF; Projektmitarbeiter:innen erhalten keine automatische Einsicht.

Die Gutachter:innen werden gebeten, zu folgenden Fragestellungen Stellung zu nehmen:

  • Scientific/scholarly success of the project
  • Development of human resources in the course of the project
  • Effects of the project beyond the research field (in the sense of applications in or impacts on social, cultural, ecological, medical, economic and/or technological areas)
  • Project performance (in the sense of efficient use of available resources)
  • Future perspectives of the research work

Die Gutachter/innen werden auch um eine numerische Gesamteinschätzung des Projekts ersucht. Diese Bewertung wird an die Projektleitung weitergeleitet, wenn das Projekt nach Mai 2015 bewilligt wurde.

Kann die Abgabefrist für einen Projektendbericht verlängert werden?

Kann die vom FWF vorgegebene Abgabefrist für den Projektendbericht nicht eingehalten werden, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist formlos ein Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Begründung an den FWF (martina.kunzmann(at)fwf.ac.at).

Was geschieht, wenn keine Abgabe des Projektendberichts erfolgt?

Wird kein Projektendbericht eingereicht, stellt der FWF nach einmaliger eingeschriebener Mahnung innerhalb von 30 Tagen die allfälligen Zahlungen für alle FWF-geförderten Forschungsprojekte der Projektleitung ein, ebenso die Behandlung allfälliger neuer Forschungsanträge beim FWF. Nach Einreichung des ausständigen Projektendberichts wird die Sperre wieder aufgehoben.

Können auch nach Einreichung des Projektendberichts Projektergebnisse erfasst werden?

Eine Erfassung weiterer Projektergebnisse ist bis zu 5 Jahre nach Projektende möglich, hierfür werden jährlich Erinnerungen an die Projektleitungen versandt und die Nachträge können dann über die Funktion „Begin submission process“ bestätigt und eingereicht werden.

FWF-Wittgenstein-Preis

Was soll im Final Project Report berichtet werden?

Eine kurze Checkliste für einen vollständigen Projektendbericht finden Sie hier.

Welcher Common Outcome soll angegeben werden?

Der FWF ersucht, über alle wesentlichen Projektergebnisse (outcomes), die bereits erschienen sind, zu berichten, von besonderem Interesse sind hierbei:

  • Publications
  • Further Funding
  • Research Databases & Models
  • Intellectual Property & Licensing
  • Awards & Recognition

Für welche Additional Funder Questions sind Rückmeldungen erforderlich?

Verpflichtend sind die Punkte:

  • FWF Research Report: Forschungsbericht, der neben den Projektergebnissen (outcomes) Grundlage für die Begutachtung ist. Die Vorgaben für diesen narrativen Teil finden Sie hier zum Download.
  • FWF Summaries for Public Relations: Kurzfassungen in Deutsch und Englisch für die Öffentlichkeitsarbeit

Sollten die Kurzfassungen aus speziellen Gründen nicht für die Öffentlichkeit freigegeben werden können, so besteht die Möglichkeit, diese einstweilen zurückzuhalten.

Zu den restlichen Fragestellungen (Cooperation with the FWF, FWF Statistics for Collaborations, FWF Development of Human Resources) ersuchen wir Sie, sofern zutreffend, Rückmeldungen zu geben. Voraussetzung für die Einreichung des Prrojektendberichts ist die Beantwortung der Ja/Nein-Frage, ob Sie hier berichten wollen/können oder nicht.

Wo können Konferenzen eingeben werden?

  • Publikationen zu Konferenzen (Proceedings, Abstracts) können unter Publications im „Common Outcomes“-Bereich angegeben werden.
  • „Personal invitation as keynote or other named speaker to a conference“ und „Poster/abstracts prize“ können unter dem „Common Outcomes“-Typ „Awards & Recognition“ ins System eingegeben werden.
  • Konferenzteilnahmen und andere Formate in Bezug auf Konferenzen können im FWF Final Report unter Punkt 4., Other important aspects, angeführt werden.

Was geschieht mit dem Projektendbericht?

Seit Einführung des Globalbudgets führt der FWF neben der Ex-ante-Begutachtung von Förderanträgen auch eine Ex-post-Begutachtung durch. Hierfür werden Gutachter:innen, die bereits mit dem Antrag betraut waren, um eine abschließende Einschätzung über Projektverlauf und -erfolg gebeten.

Im Zuge der Einführung des neuen Systems wurde nun auch die Onlinebegutachtung ermöglicht. Hierfür erhalten die Gutachter:innen Zugang und Leserechte zum jeweiligen Projekt und können dort das Gutachten zum Endbericht verfassen. Diese werden danach für die Projektleitung zur Ansicht und zum Ausdruck freigegeben. ugang zu diesem Gutachten haben ausschließlich die Projektleitung, die Gutachter:innen und der FWF; Projektmitarbeiter:innen erhalten keine automatische Einsicht.

Die Gutachter:innen werden gebeten, zu folgenden Fragestellungen Stellung zu nehmen:

  • Use of the funds provided
  • Scientific/scholarly success within the scope of the Wittgenstein Award
  • Unique opportunities for development which arose within the scope of the Wittgenstein Award
  • Additional effects

Kann die Abgabefrist für einen Projektndbericht verlängert werden?

Kann die vom FWF vorgegebene Abgabefrist für den Projektendbericht nicht eingehalten werden, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist formlos ein Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Begründung an den FWF (martina.kunzmann(at)fwf.ac.at).

Was geschieht, wenn keine Abgabe des Projektendberichts erfolgt?

Wird kein Projektendbericht eingereicht, stellt der FWF nach einmaliger eingeschriebener Mahnung innerhalb von 30 Tagen die allfälligen Zahlungen für alle FWF-geförderten Forschungsprojekte der Projektleitung ein, ebenso die Behandlung allfälliger neuer Forschungsanträge beim FWF. Nach Einreichung des ausständigen Projektendberichts wird die Sperre wieder aufgehoben.

Können auch nach Einreichung des Projektendberichts Projektergebnisse erfasst werden?

Eine Erfassung weiterer Projektergebnisse ist bis zu 5 Jahre nach Projektende möglich, hierfür werden jährlich Erinnerungen an die Projektleitungen versandt und die Nachträge können dann über die Funktion „Begin submission process“ bestätigt und eingereicht werden.

Erwin Schrödinger

Was soll im Final Project Report berichtet werden?

Eine kurze Checkliste für einen vollständigen Projektendbericht finden Sie hier.

Welcher Common Outcome soll angegeben werden?

Der FWF ersucht, über alle wesentlichen Projektergebnisse (outcomes), die bereits erschienen sind, zu berichten, von besonderem Interesse sind hierbei:

  • Publications
  • Further Funding
  • Research Databases & Models
  • Intellectual Property & Licensing
  • Awards & Recognition

Für welche Additional Funder Questions sind Rückmeldungen erforderlich?

Verpflichtend sind die Punkte:

  • FWF Research Report: Forschungsbericht, der neben den Projektergebnissen (outcomes) Grundlage für die Begutachtung ist. Die Vorgaben für diesen narrativen Teil finden Sie hier zum Download.
  • FWF Summaries for Public Relations: Kurzfassungen in Deutsch und Englisch für die Öffentlichkeitsarbeit,
  • Confirmation of Host Institution
  • FWF Career Development

Sollten die Kurzfassungen aus speziellen Gründen nicht für die Öffentlichkeit freigegeben werden können, so besteht die Möglichkeit, diese einstweilen zurückzuhalten.

Zu den restlichen Fragestellungen (Cooperation with the FWF, FWF Statistics for Collaborations, FWF Development of Human Resources) ersuchen wir Sie, sofern zutreffend, Rückmeldungen zu geben. Voraussetzung für die Einreichung des Projektendberichts ist die Beantwortung der Ja/Nein-Frage, ob Sie hier berichten wollen/können oder nicht.

Wo können Konferenzen eingegeben werden?

  • Publikationen zu Konferenzen (Proceedings, Abstracts) können unter Publications im „Common Outcomes“-Bereich angegeben werden.
  • „Personal invitation as keynote or other named speaker to a conference“ und „Poster/abstracts prize“ können unter dem „Common Outcomes“-Typ „Awards & Recognition“ ins System eingegeben werden.
  • Konferenzteilnahmen und andere Formate in Bezug auf Konferenzen können im FWF Final Report unter Punkt 4., Other important aspects, angeführt werden.

Kann die Abgabefrist für einen Projektendbericht verlängert werden?

Kann die vom FWF vorgegebene Abgabefrist für den Projektendbericht nicht eingehalten werden, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist formlos ein Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Begründung an den FWF (martina.kunzmann(at)fwf.ac.at).

Was geschieht, wenn keine Abgabe des Projektendberichts erfolgt?

Wird kein Projektendbericht eingereicht, stellt der FWF nach einmaliger eingeschriebener Mahnung innerhalb von 30 Tagen die allfälligen Zahlungen für alle FWF-geförderten Forschungsprojekte der Projektleitung ein, ebenso die Behandlung allfälliger neuer Forschungsanträge beim FWF. Nach Einreichung des ausständigen Projektendberichts wird die Sperre wieder aufgehoben.

Können auch nach Einreichung des Projektendberichts Projektergebnisse erfasst werden?

Eine Erfassung weiterer Projektergebnisse ist bis zu 5 Jahre nach Projektende möglich, hierfür werden jährlich Erinnerungen an die Projektleitungen versandt und die Nachträge können dann über die Funktion „Begin submission process“ bestätigt und eingereicht werden.

Lise-Meitner-Programm

Was soll im Final Project Report berichtet werden?

Eine kurze Checkliste für einen vollständigen Projektendbericht finden Sie hier.

Welcher Common Outcome soll angegeben werden?

Der FWF ersucht, über alle wesentlichen Projektergebnisse (outcomes), die bereits erschienen sind, zu berichten, von besonderem Interesse sind hierbei:

  • Publications
  • Further Funding
  • Research Databases & Models
  • Intellectual Property & Licensing
  • Awards & Recognition

Für welche Additional Funder Questions sind Rückmeldungen erforderlich?

Verpflichtend sind die Punkte:

  • FWF Research Report: Forschungsbericht, der neben den Projektergebnissen (outcomes) Grundlage für die Begutachtung ist. Die Vorgaben für diesen narrativen Teil finden Sie hier zum Download.
  • FWF Summaries for Public Relations: Kurzfassungen in Deutsch und Englisch für die Öffentlichkeitsarbeit,
  • FWF Career Development

Sollten die Kurzfassungen aus speziellen Gründen nicht für die Öffentlichkeit freigegeben werden können, so besteht die Möglichkeit, diese einstweilen zurückzuhalten.

Zu den restlichen Fragestellungen (Cooperation with the FWF, FWF Statistics for Collaborations, FWF Development of Human Resources, Information on Mobility) ersuchen wir Sie, sofern zutreffend, Rückmeldungen zu geben. Voraussetzung für die Einreichung des Projektendberichts ist die Beantwortung der Ja/Nein-Frage, ob Sie hier berichten wollen/können oder nicht.

Wo können Konferenzen eingegeben werden?

  • Publikationen zu Konferenzen (Proceedings, Abstracts) können unter Publications im „Common Outcomes“-Bereich angegeben werden.
  • „Personal invitation as keynote or other named speaker to a conference“ und „Poster/abstracts prize“ können unter dem „Common Outcomes“-Typ „Awards & Recognition“ ins System eingegeben werden.
  • Konferenzteilnahmen und andere Formate in Bezug auf Konferenzen können im FWF Final Report unter Punkt 4., Other important aspects, angeführt werden.

Kann die Abgabefrist für einen Projektendbericht verlängert werden?

Kann die vom FWF vorgegebene Abgabefrist für den Projektendbericht nicht eingehalten werden, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist formlos ein Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Begründung an den FWF (martina.kunzmann(at)fwf.ac.at).

Was geschieht, wenn keine Abgabe des Projektendberichts erfolgt?

Wird kein Projektendbericht eingereicht, stellt der FWF nach einmaliger eingeschriebener Mahnung innerhalb von 30 Tagen die allfälligen Zahlungen für alle FWF-geförderten Forschungsprojekte der Projektleitung ein, ebenso die Behandlung allfälliger neuer Forschungsanträge beim FWF. Nach Einreichung des ausständigen Projektendberichts wird die Sperre wieder aufgehoben.

Hertha-Firnberg-Programm

Was soll im Final Project Report berichtet werden?

Eine kurze Checkliste für einen vollständigen Projektendbericht finden Sie hier.

Welcher Common Outcome soll angegeben werden?

Der FWF ersucht, über alle wesentlichen Projektergebnisse (outcomes), die bereits erschienen sind, zu berichten, von besonderem Interesse sind hierbei:

  • Publications
  • Further Funding
  • Research Databases & Models
  • Intellectual Property & Licensing
  • Awards & Recognition

Für welche Additional Funder Questions sind Rückmeldungen erforderlich?

Verpflichtend sind die Punkte:

  • FWF Research Report: Forschungsbericht, der neben den Projektergebnissen (outcomes) Grundlage für die Begutachtung ist. Die Vorgaben für diesen narrativen Teil finden Sie hier zum Download.
  • FWF Summaries for Public Relations: Kurzfassungen in Deutsch und Englisch für die Öffentlichkeitsarbeit,
  • FWF Career Development

Sollten die Kurzfassungen aus speziellen Gründen nicht für die Öffentlichkeit freigegeben werden können, so besteht die Möglichkeit, diese einstweilen zurückzuhalten.

Zu den restlichen Fragestellungen (Cooperation with the FWF, FWF Statistics for Collaborations, FWF Development of Human Resources) ersuchen wir Sie, sofern zutreffend, Rückmeldungen zu geben. Voraussetzung für die Einreichung des Projektendberichts ist die Beantwortung der Ja/Nein-Frage, ob Sie hier berichten wollen/können oder nicht.

Wo können Konferenzen eingegeben werden?

  • Publikationen zu Konferenzen (Proceedings, Abstracts) können unter Publications im „Common Outcomes“-Bereich angegeben werden.
  • „Personal invitation as keynote or other named speaker to a conference“ und „Poster/abstracts prize“ können unter dem „Common Outcomes“-Typ „Awards & Recognition“ ins System eingegeben werden.
  • Konferenzteilnahmen und andere Formate in Bezug auf Konferenzen können im FWF Final Report unter Punkt 4., Other important aspects, angeführt werden.

Kann die Abgabefrist für einen Projektendbericht verlängert werden?

Kann die vom FWF vorgegebene Abgabefrist für den Projektendbericht nicht eingehalten werden, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist formlos ein Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Begründung an den FWF (martina.kunzmann(at)fwf.ac.at).

Was geschieht, wenn keine Abgabe des Projektendberichts erfolgt?

Wird kein Projektendbericht eingereicht, stellt der FWF nach einmaliger eingeschriebener Mahnung innerhalb von 30 Tagen die allfälligen Zahlungen für alle FWF-geförderten Forschungsprojekte der Projektleitung ein, ebenso die Behandlung allfälliger neuer Forschungsanträge beim FWF. Nach Einreichung des ausständigen Projektendberichts wird die Sperre wieder aufgehoben.

Können auch nach Einreichung des Projektendberichts Projektergebnisse erfasst werden?

Eine Erfassung weiterer Projektergebnisse ist bis zu 5 Jahre nach Projektende möglich, hierfür werden jährlich Erinnerungen an die Projektleitungen versandt und die Nachträge können dann über die Funktion „Begin submission process“ bestätigt und eingereicht werden.

FWF-START-Preis

Was soll im Final Project Report berichtet werden?

Eine kurze Checkliste für einen vollständigen Projektendbericht finden Sie hier.

Welcher Common Outcome soll angegeben werden?

Der FWF ersucht, über alle wesentlichen Projektergebnisse (outcomes), die bereits erschienen sind, zu berichten, von besonderem Interesse sind hierbei:

  • Publications
  • Further Funding
  • Research Databases & Models
  • Intellectual Property & Licensing
  • Awards & Recognition

Für welche Additional Funder Questions sind Rückmeldungen erforderlich?

Verpflichtend sind die Punkte:

  • FWF Research Report: Forschungsbericht, der neben den Projektergebnissen (outcomes) Grundlage für die Begutachtung ist. Die Vorgaben für diesen narrativen Teil finden Sie hier zum Download.
  • FWF Summaries for Public Relations: Kurzfassungen in Deutsch und Englisch für die Öffentlichkeitsarbeit

Sollten die Kurzfassungen aus speziellen Gründen nicht für die Öffentlichkeit freigegeben werden können, so besteht die Möglichkeit, diese einstweilen zurückzuhalten.

Zu den restlichen Fragestellungen (Cooperation with the FWF, FWF Statistics for Collaborations, FWF Development of Human Resources) ersuchen wir Sie, sofern zutreffend, Rückmeldungen zu geben. Voraussetzung für die Einreichung des Projektendberichts ist die Beantwortung der Ja/Nein-Frage, ob Sie hier berichten wollen/können oder nicht.

Wo können Konferenzen eingegeben werden?

  • Publikationen zu Konferenzen (Proceedings, Abstracts) können unter Publications im „Common Outcomes“-Bereich angegeben werden.
  • „Personal invitation as keynote or other named speaker to a conference“ und „Poster/abstracts prize“ können unter dem „Common Outcomes“-Typ „Awards & Recognition“ ins System eingegeben werden.
  • Konferenzteilnahmen und andere Formate in Bezug auf Konferenzen können im FWF Final Report unter Punkt 4., Other important aspects, angeführt werden.

Was geschieht mit dem Projektndbericht?

Seit Einführung des Globalbudgets führt der FWF neben der Ex-ante-Begutachtung von Förderanträgen auch eine Ex-post-Begutachtung durch. Hierfür werden Gutachter:innen, die bereits mit dem Antrag betraut waren, um eine abschließende Einschätzung über Projektverlauf und -erfolg gebeten.

Im Zuge der Einführung des neuen Systems wurde nun auch die Onlinebegutachtung ermöglicht. Hierfür erhalten die Gutachter:innen Zugang und Leserechte zum jeweiligen Projekt und können dort das Gutachten zum Projektendbericht verfassen. Diese werden danach für die Projektleitung zur Ansicht und zum Ausdruck freigegeben. Zugang zu diesem Gutachten haben ausschließlich die Projektleitung, die Gutachter:innen und der FWF; Projektmitarbeiter:innen erhalten keine automatische Einsicht.

Die Gutachter:innen werden gebeten, zu folgenden Fragestellungen Stellung zu nehmen:

  • Scientific/scholarly success of the project
  • Development of human resources in the course of the project
  • Effects of the project beyond the research field (in the sense of applications in or impacts on social, cultural, ecological, medical, economic and/or technological areas)
  • Project performance (in the sense of efficient use of available resources)
  • Future perspectives of the research work

Die Gutachter/innen werden auch um eine numerische Gesamteinschätzung des Projekts ersucht. Diese Bewertung wird an die Projektleitung weitergeleitet, wenn das Projekt nach Mai 2015 bewilligt wurde.

Kann die Abgabefrist für einen Projektendbericht verlängert werden?

Kann die vom FWF vorgegebene Abgabefrist für den Projektendbericht nicht eingehalten werden, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist formlos ein Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Begründung an den FWF (martina.kunzmann(at)fwf.ac.at).

Was geschieht, wenn keine Abgabe des Projektendberichts erfolgt?

Wird kein Projektendbericht eingereicht, stellt der FWF nach einmaliger eingeschriebener Mahnung innerhalb von 30 Tagen die allfälligen Zahlungen für alle FWF-geförderten Forschungsprojekte der Projektleitung ein, ebenso die Behandlung allfälliger neuer Forschungsanträge beim FWF. Nach Einreichung des ausständigen Projektendberichts wird die Sperre wieder aufgehoben.

Können auch nach Einreichung des Projektendberichts Projektergebnisse erfasst werden?

Eine Erfassung weiterer Projektergebnisse ist bis zu 5 Jahre nach Projektende möglich, hierfür werden jährlich Erinnerungen an die Projektleitungen versandt und die Nachträge können dann über die Funktion „Begin submission process“ bestätigt und eingereicht werden.

Elise Richter / Elise Richter PEEK

Was soll im Final Project Report berichtet werden?

Eine kurze Checkliste für einen vollständigen Projektendbericht finden Sie hier.

Welcher Common Outcome soll angegeben werden?

Der FWF ersucht, über alle wesentlichen Projektergebnisse (outcomes), die bereits erschienen sind, zu berichten, von besonderem Interesse sind hierbei:

  • Publications
  • Further Funding
  • Research Databases & Models
  • Intellectual Property & Licensing
  • Awards & Recognition

Für welche Additional Funder Questions sind Rückmeldungen erforderlich?

Verpflichtend sind die Punkte:

  • FWF Research Report: Forschungsbericht, der neben den Projektergebnissen (outcomes) Grundlage für die Begutachtung ist. Die Vorgaben für diesen narrativen Teil finden Sie hier zum Download.
  • FWF Summaries for Public Relations: Kurzfassungen in Deutsch und Englisch für die Öffentlichkeitsarbeit,
  • FWF Career Development

Sollten die Kurzfassungen aus speziellen Gründen nicht für die Öffentlichkeit freigegeben werden können, so besteht die Möglichkeit, diese einstweilen zurückzuhalten.

Zu den restlichen Fragestellungen (Cooperation with the FWF, FWF Statistics for Collaborations, FWF Development of Human Resources) ersuchen wir Sie, sofern zutreffend, Rückmeldungen zu geben. Voraussetzung für die Einreichung des Projektendberichts ist die Beantwortung der Ja/Nein-Frage, ob Sie hier berichten wollen/können oder nicht.

Wo können Konferenzen eingegeben werden?

  • Publikationen zu Konferenzen (Proceedings, Abstracts) können unter Publications im „Common Outcomes“-Bereich angegeben werden.
  • „Personal invitation as keynote or other named speaker to a conference“ und „Poster/abstracts prize“ können unter dem „Common Outcomes“-Typ „Awards & Recognition“ ins System eingegeben werden.
  • Konferenzteilnahmen und andere Formate in Bezug auf Konferenzen können im FWF Final Report unter Punkt 4., Other important aspects, angeführt werden.

Kann die Abgabefrist für einen Projektendbericht verlängert werden?

Kann die vom FWF vorgegebene Abgabefrist für den Projektendbericht nicht eingehalten werden, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist formlos ein Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Begründung an den FWF (martina.kunzmann(at)fwf.ac.at).

Was geschieht, wenn keine Abgabe des Projektendberichts erfolgt?

Wird kein Projektendbericht eingereicht, stellt der FWF nach einmaliger eingeschriebener Mahnung innerhalb von 30 Tagen die allfälligen Zahlungen für alle FWF-geförderten Forschungsprojekte der Projektleitung ein, ebenso die Behandlung allfälliger neuer Forschungsanträge beim FWF. Nach Einreichung des ausständigen Projektendberichts wird die Sperre wieder aufgehoben.

Können auch nach Einreichung des Projektendberichts Projektergebnisse erfasst werden?

Eine Erfassung weiterer Projektergebnisse ist bis zu 5 Jahre nach Projektende möglich, hierfür werden jährlich Erinnerungen an die Projektleitungen versandt und die Nachträge können dann über die Funktion „Begin submission process“ bestätigt und eingereicht werden.

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Eine kurze Checkliste für einen vollständigen Projektendbericht finden Sie hier.

Welcher Common Outcome soll angegeben werden?

Der FWF ersucht, über alle wesentlichen Projektergebnisse (outcomes), die bereits erschienen sind, zu berichten, von besonderem Interesse sind hierbei:

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  • FWF Research Report: Forschungsbericht, der neben den Projektergebnissen (outcomes) Grundlage für die Begutachtung ist. Die Vorgaben für diesen narrativen Teil finden Sie hier zum Download.
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Sollten die Kurzfassungen aus speziellen Gründen nicht für die Öffentlichkeit freigegeben werden können, so besteht die Möglichkeit, diese einstweilen zurückzuhalten.

Zu den restlichen Fragestellungen (Cooperation with the FWF, FWF Statistics for Collaborations, FWF Development of Human Resources) ersuchen wir Sie, sofern zutreffend, Rückmeldungen zu geben. Voraussetzung für die Einreichung des Projektendberichts ist die Beantwortung der Ja/Nein-Frage, ob Sie hier berichten wollen/können oder nicht.

Wo können Konferenzen eingegeben werden?

  • Publikationen zu Konferenzen (Proceedings, Abstracts) können unter Publications im „Common Outcomes“-Bereich angegeben werden.
  • „Personal invitation as keynote or other named speaker to a conference“ und „Poster/abstracts prize“ können unter dem „Common Outcomes“-Typ „Awards & Recognition“ ins System eingegeben werden.
  • Konferenzteilnahmen und andere Formate in Bezug auf Konferenzen können im FWF Final Report unter Punkt 4., Other important aspects, angeführt werden.

Kann die Abgabefrist für einen Projektendbericht verlängert werden?

Kann die vom FWF vorgegebene Abgabefrist für den Projektendbericht nicht eingehalten werden, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist formlos ein Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Begründung an den FWF (martina.kunzmann(at)fwf.ac.at).

Was geschieht, wenn keine Abgabe des Projektendberichts erfolgt?

Wird kein Projektendbericht eingereicht, stellt der FWF nach einmaliger eingeschriebener Mahnung innerhalb von 30 Tagen die allfälligen Zahlungen für alle FWF-geförderten Forschungsprojekte der Projektleitung ein, ebenso die Behandlung allfälliger neuer Forschungsanträge beim FWF. Nach Einreichung des ausständigen Projektendberichts wird die Sperre wieder aufgehoben.

Können auch nach Einreichung des Projektendberichts Projektergebnisse erfasst werden?

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Welcher Common Outcome soll angegeben werden?

Der FWF ersucht, über alle wesentlichen Projektergebnisse (outcomes), die bereits erschienen sind, zu berichten, von besonderem Interesse sind hierbei:

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Verpflichtend sind die Punkte:

  • FWF Research Report: Forschungsbericht, der neben den Projektergebnissen (outcomes) Grundlage für die Begutachtung ist. Die Vorgaben für diesen narrativen Teil finden Sie hier zum Download.
  • FWF Summaries for Public Relations: Kurzfassungen in Deutsch und Englisch für die Öffentlichkeitsarbeit

Sollten die Kurzfassungen aus speziellen Gründen nicht für die Öffentlichkeit freigegeben werden können, so besteht die Möglichkeit, diese einstweilen zurückzuhalten.

Zu den restlichen Fragestellungen (Cooperation with the FWF, FWF Statistics for Collaborations, FWF Development of Human Resources) ersuchen wir Sie, sofern zutreffend, Rückmeldungen zu geben. Voraussetzung für die Einreichung des Projektendberichts ist die Beantwortung der Ja/Nein-Frage, ob Sie hier berichten wollen/können oder nicht.

Wo können Konferenzen eingegeben werden?

  • Publikationen zu Konferenzen (Proceedings, Abstracts) können unter Publications im „Common Outcomes“-Bereich angegeben werden.
  • „Personal invitation as keynote or other named speaker to a conference“ und „Poster/abstracts prize“ können unter dem „Common Outcomes“-Typ „Awards & Recognition“ ins System eingegeben werden.
  • Konferenzteilnahmen und andere Formate in Bezug auf Konferenzen können im FWF Final Report unter Punkt 4., Other important aspects, angeführt werden.

Kann die Abgabefrist für einen Projektendbericht verlängert werden?

Kann die vom FWF vorgegebene Abgabefrist für den Projektendbericht nicht eingehalten werden, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist formlos ein Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte mit einer kurzen Begründung an den FWF (martina.kunzmann(at)fwf.ac.at).

Was geschieht, wenn keine Abgabe des Projektendberichts erfolgt?

Wird kein Projektendbericht eingereicht, stellt der FWF nach einmaliger eingeschriebener Mahnung innerhalb von 30 Tagen die allfälligen Zahlungen für alle FWF-geförderten Forschungsprojekte der Projektleitung ein, ebenso die Behandlung allfälliger neuer Forschungsanträge beim FWF. Nach Einreichung des ausständigen Projektendberichts wird die Sperre wieder aufgehoben.

Können auch nach Einreichung des Projektendberichts Projektergebnisse erfasst werden?

Eine Erfassung weiterer Projektergebnisse ist bis zu 5 Jahre nach Projektende möglich, hierfür werden jährlich Erinnerungen an die Projektleitungen versandt und die Nachträge können dann über die Funktion „Begin submission process“ bestätigt und eingereicht werden.

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