Förderinitiative Quantum Austria

Im Auftrag des BMBWF und finanziert von der Europäischen Union im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans (2020–2026) setzen FWF und FFG in den Jahren 2021–2026 die Förderinitiative Quantum Austria um. Dafür nutzen sie eine Auswahl ihrer jeweiligen Förderinstrumente für Personal und Infrastruktur. Ein Teil der Mittel ist für Forschungsinfrastruktur im höchstinnovativen Bereich von Next Generation High Performance Computing, Quantencomputing sowie deren Verknüpfung vorgesehen.

Im Rahmen der Initiative steht für Projekte der Grundlagenforschung, die über den FWF gefördert werden, ein gesondertes Budget von rund 30 Millionen Euro zur Verfügung.

Gefördert werden hinsichtlich der Ziele und der Methodik genau definierte, zeitlich und finanziell eingegrenzte Projekte entsprechend den Bedingungen der FWF-Programme Einzelprojekte oder Erwin-Schrödinger-Auslandsstipendien mit Rückkehrphase. Nähere Informationen zur Projekteinreichung bei FFG-Programmen im Rahmen der Initiative Quantum Austria sind hier zu finden. Thematisch müssen die Anträge dem Gebiet der Quantenforschung und der Quantentechnologie zugeordnet sein. Die wissenschaftlichen Fragestellungen können sich beispielsweise über folgende Themenbereiche erstrecken:

  • gezielte Präparation und Kontrolle von Quantenzuständen;
  • neue Algorithmen und mathematisch-theoretische Konzepte, die Superposition und Verschränkung von Quantenzuständen ausnützen;
  • Entwicklungen und Anwendungen in den Bereichen Quantenkommunikation, Quantensensorik, Quantenmetrologie, Quantensimulation, Quantencomputing und Quanteninformation;
  • Entwicklung von auf Quantenphänomenen beruhenden Ideen in benachbarten Gebieten der Physik, der Mathematik, der Chemie und in biologischen Systemen.


Zielgruppe
Wissenschaftler:innen von Universitäten, außeruniversitären Forschungsstätten und einschlägigen industriellen Forschungsabteilungen, die auf dem Gebiet der Quantenforschung und Quantentechnologie tätig sind.

Zielsetzungen
Ziel des Programms ist es, exzellente, transformative und innovative Grundlagenforschung im Bereich Quantenphysik, Quantencomputing sowie ergänzend Next‑Generation High‑Performance‑Computing zu fördern, Österreich in der EU und weltweit weiterhin wettbewerbsfähig zu positionieren sowie Quantentechnologie erfolgreich für innovative Produkte und Services zu nutzen.

Anforderungen, Dauer und Höhe der Förderung
Die Anforderungen an die Antragsteller:innen entsprechen den Vorgaben für das FWF-Programm Einzelprojekte oder Erwin-Schrödinger-Auslandsstipendien mit Rückkehrphase. Der FWF legt besonderes Augenmerk auf die Förderung von Frauen und Nachwuchswissenschaftler:innen und ermutigt diese daher, in den relevanten Förderinstrumenten einzureichen.

Zusätzliche Spezifika der Ausschreibung
Bitte beachten Sie, dass die zeitliche Beschränkung von Quantum Austria auf die Jahre 2021–2026 eine Reihe von Besonderheiten mit sich bringt, die bereits bei der Projekteinreichung zu berücksichtigen sind. Der FWF empfiehlt, möglichst früh einzureichen, idealerweise im Jahr 2022. Die über den FWF finanzierten „Quantum Austria“-Projekte müssen bis 31. März 2026 beendet sein, wobei Abrechnung und Berichterstattung bis maximal einen Monat nach Projektende abgeschlossen sein müssen.

Das Dokument Ergänzende Hinweise zur Einreichung (pdf, 148KB) fasst zusätzliche Spezifika der Ausschreibung zusammen. Neben den Unterlagen, die für die Einreichung im gewählten Programm notwendig sind, ist ergänzend eine kurze Erläuterung zum erwarteten Beitrag des Projekts auf dem Gebiet der Quantenforschung und Quantentechnologie in einem zusätzlichen Formular in elane auszuführen.

Bei Einzelprojekten kann eine maximale Fördersumme von 1 Million Euro pro Projekt beantragt werden; bei einer Einreichung im Rahmen von Schrödinger entsprechend den aktuellen Programmvorgaben. Beachten Sie dabei, dass sich bei der Einreichung eines Einzelprojekts die Anzahl der notwendigen Gutachten an der Höhe der beantragten Kosten orientiert.

Für eine Bewilligung von Anträgen:

  • bis 450.000 Euro sind 2 Gutachten notwendig,
  • bis 650.000 Euro sind 3 Gutachten notwendig und
  • ab 650.000 Euro bis 1 Million Euro sind 4 Gutachten notwendig.

Bei Schrödinger-Projekten stehen in der Rückkehrphase 20.000 Euro p. a. zur Verfügung.

Antragstellung

  • Ausschreibungsbeginn: 26. November 2021
  • Ausschreibungsende Einzelprojekte: 30. Juni 2024; die Möglichkeit zur Einreichung über elane endet um 14.00 Uhr lokale Zeit Wien/Österreich.
  • Ausschreibungsende Erwin-Schrödinger-Auslandsstipendien mit Rückkehrphase (mit einer kürzeren als der maximal beantragbaren Laufzeit): 30. Juni 2024; die Möglichkeit zur Einreichung endet um 14.00 Uhr lokale Zeit Wien/Österreich. 
  • Für beide Programme (Einzelprojekte und Schrödinger-Stipendien) empfehlen wir vorab in Kontakt mit dem FWF über die noch möglichen beantragbaren Laufzeiten zu treten.
  • Die Einreichung erfolgt gemäß den Antragsrichtlinien für Einzelprojekte oder Erwin-Schrödinger-Auslandsstipendien mit Rückkehrphase ausschließlich über das elektronische Einreichportal des FWF (elane).
  • Bei ESPRIT und 1000-Ideen ist im Rahmen von Quantum Austria keine Einreichung mehr möglich.

Vergabe

  • Entscheidung des FWF-Kuratoriums
  • Laufend ab Einreichstart


Finanzierung
Finanziert von der Europäischen Union – NextGenerationEU

Kontakt
Petra Biberhofer bzw. wissenschaftliche Projektbetreuer:innen in den zuständigen Fachabteilungen

Download
Antragsunterlagen