Notizpapier mit Glühbirne
Mit den aktualisierten Antragsrichtlinien führt der FWF ab 1. Dezember 2025 in den Förderprogrammen Einzelprojekte, Klinische Forschung und Einzelprojekte International ein Statement zur ökologisch nachhaltigen Umsetzung des Forschungsprojekts ein. © Unsplash/Absolutvision

Im Zuge der Aktualisierung der Antragsrichtlinien führt der FWF mit 1. Dezember 2025 ein Statement zur ökologischen Nachhaltigkeit im Forschungsprozess ein. In den Förderprogrammen Einzelprojekte, Klinische Forschung und Einzelprojekte International (sofern die Begutachtung durch den FWF erfolgt) sind Antragstellende künftig aufgefordert, beim Förderantrag darzustellen, wie ökologische Nachhaltigkeit im geplanten Forschungsvorhaben berücksichtigt wird, ohne den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn einzuschränken. 

Der Fokus liegt auf Aspekten, die die Projektleitung selbst beeinflussen kann, wie etwa nachhaltiges Reisen, hybride oder virtuelle Arbeitstreffen, die Optimierung von Messungen und Experimenten sowie die nachhaltige Beschaffung von Geräten und Materialien. Es kann zudem auf bestehende Nachhaltigkeitsstrategien oder Richtlinien der Forschungsstätte verwiesen werden. Wenn im Projekt keine relevanten Aspekte bestehen, ist eine kurze Begründung ausreichend. 

Der FWF wird die Einführung des Nachhaltigkeitsstatements nach einer mehrmonatigen Pilotphase evaluieren.

Weitere Informationen zum Statement finden Sie in dieser Orientierungshilfe sowie auf der jeweiligen Programmseite.

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