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Nächstenliebe, Freundschaft, Geselligkeit. Verstehen und Anerkennen bei Abel, Gadamer und Schleiermacher

Nächstenliebe, Freundschaft, Geselligkeit. Verstehen und Anerkennen bei Abel, Gadamer und Schleiermacher

Michael Hofer (ORCID: )
  • Grant-DOI 10.55776/D2834
  • Förderprogramm Buchpublikation
  • Status beendet
  • Projektbeginn 10.03.1997
  • Projektende 09.03.2007
  • Bewilligungssumme 6.933 €

Wissenschaftsdisziplinen

Philosophie, Ethik, Religion (100%)

Abstract

I .) Ausgehend vom Befund, daß sich Hermeneutik bei Gadamer - in der Nachfolge Heideggers - polemisch gegen Selbstbewußtsein wendet, stellt sich die Frage: wie wird Selbstbewußtsein in der Hermeneutik konzipiert, und ist diese Konzeption eine Folge eines bestimmt herausgearbeiteten Verstehensbegriffs? M.a.W.: der Zusammenhang von Verstehenstheorie und Selbstbewußtseinskonzeption ist von Interesse. 2.) Bei Durchsicht der hier verhandelten Entwürfe wird das Bemühen unübersehbar, einerseits die Notwendigkeit von Hermeneutik zu begründen, gleichzeitig wird jedoch zur Selbstbegrenzung aufgerufen. Den jeweils unternommenen Begründungsversuchen, das Andere sowohl zu verstehen bzw. bei (vorläufiger) Unverständigkeit anzuerkennen, gilt ebenfalls die Aufmerksamkeit. Die daraus sich ergebende Hypothese: durch die generelle Unterbelichtung der Selbstbewußtseinsthematik bangt sich die Hermeneutik über weite Strecken um ein beträchtliches Begründungspotential im Rahmen einer "Ethik der Interpretation", die Verstehen begründen und Anerkennung sichern will. Für die Begründung bzw. Begrenzung der Hermeneutik werden drei Argumente hervorgehoben, deren Artikulation in den Ansätzen Abels, Gadamers und Schleiermachers verfolgt wird: 1.) das epistemologische Argument findet sich in hermeneutischen Entwürfen am umfänglichsten ausgearbeitet. Bei ABEL z.B. unter Berufung auf Quines Theorie der Unbestimmtheit des Interpretationsgegenstandes, woraus die Unterbestimmtheit der Interpretation folgt. Bei GADAMER als Ontologie des Kunstwerkes, das wesenhaft Darstellung ist, wodurch nicht eine Interpretation unter Berufung auf den Künstler als einzig richtige herauszuheben ist. Bei SCHLEIERMACHER findet dieses Argument seine Begründung in dessen Theorie des endlichen Wissens: Der Grund des Wissens ist durch das Bewußtsein nicht einzuholen, die Idee des Wissens ist Antrieb, jedoch nur approximativ zu erreichen. Aus der Unabschließbarkeit des Wissens läßt sich sowohl der Perspektivenreichtum als auch die Notwendigkeit der Anerkennung desselben folgern. 2.) Das erkenntnistheoretische Argument zielt sowohl auf die Möglichkeit als auch die Art und Weise unseres Selbstverständnisses bzw. Selbsterkenntnis: Dieses Argument wird bei GADAMER zwar relativ umfänglich ausgebaut, aber in polemischer und oft unzureichender Absetzung vom Idealismus. Selbstverständnis ist unabschließbar; wie soll sich dann definitives Verständnis von anderem behaupten lassen? 3.) Das konstitutionstheoretische Argument ist auf die Frage nach dem Zustandekommen von Selbstbewußtsein gerichtet und kann als Erhellung der Struktur von Subjektivität das erkenntnistheoretische Argument stützen. ABEL versucht die Anerkennung durch die Forderung der Nächstenliebe zu sichern, ohne allerdings die Nächstenliebe in einem säkularen Zusammenhang begründen zu können. Die Zitierung der Aufforderungs- bzw. Anerkennungslehre Fichtes und Hegels ist ihm durch seine Unterbelichtung der Selbstbewußtseinsthematik verstellt. Deren Annahme, daß die Anerkennung durch einen andern ein positives Selbstverhältnis zur Folge hat, ließe weiter reichende Schlußfolgerungen zu: Den andern nicht anerkennen, hieße, die Konstitutionsbedingungen meines Selbstbewußtseins zu verkennen. SCHLEIERMACHER hingegen bietet eine Selbstbewußtseinstheorie, die auf Fichtes sich selbst setzendem Ich aufbaut und den Fängen der Reflexionstheorie zu entgehen versucht: Reflexives Selbstbewußtsein, das erst Ich-Charakter hat, laßt er in einem unmittelbaren Selbstbewußtsein gründen: Die Reflexion auf sich setzt eine Vertrautheit mit sich voraus, um sich in der Rückwendung tatsächlich auf sich richten zu können. Das unmittelbare Selbstbewußtsein als religiöses ist Gefühl schlechthinniger Abhängigkeit: das sich selbst setzende Ich kann sich als setzend nicht gesetzt haben; so schiebt es sein So-Sein auf das im Selbstbewußtsein mitgesetzte andere, das für das Woher des Abhängigkeitsgefühls steht. Erkenntnisgrund ist die Freiheit des sich selbst setzenden Subjekts, Seinsgrund ist der transzendente Grund. Damit wird erstens das erkenntnistheoretische Argument untermauert: der transzendente Grund ist ja als nicht vom Bewußtsein einholbar gedacht; die Reflexion auf sich kommt gewissermaßen immer schon zu spät. Zweitens erlaubt dieses Konzept das konstitutionstheoretische Argument: Ich verdanke mich nicht autosuffizienter Selbstvermittlung; indem ich den kategorial anderen anerkenne, anerkenne ich mein als Frei-anerkannt-Sein durch den transzendent anderen. Durch das Ausarbeiten dieser drei Argumente gelingt es, die Anerkennung des andern nicht bloß als Imperativ einer Sollenslogik zu formulieren. Weit ist bekanntlich der Weg vom Sollen zum Sein. Vielmehr ist die Ethik der Interpretation quasi anthropologisch fundiert. Wer den andern nicht anerkennt, ist im Selbstwiderspruch zu sich, den Bedingungen seines Selbst- und Weltverständnisses. Die Aufklärung dieser Bedingungen ist eine der Aufgaben hermeneutischer Philosophie.

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