Hofökonomie. Der Diskurs über den Fürstenhof in Zeremonialwissenschaft, Hausväterliteratur und Kameralismus
Hofökonomie. Der Diskurs über den Fürstenhof in Zeremonialwissenschaft, Hausväterliteratur und Kameralismus
Wissenschaftsdisziplinen
Geschichte, Archäologie (100%)
p Im Laufe des 18. Jahrhunderts gewannen finanzielle Ausstattung und wirtschaftliche Verfassung der Fürstenhöfe, die die Ressourcen zahlreicher Länder weit überforderten, an Bedeutung für die Beurteilung der höfischen Kultur und Gesellschaft insgesamt. Im Deutschen Reich wurde diese Problematik unter der Bezeichnung Hofökonomie" behandelt. Der hofökonomische Diskurs setzte sich aus drei Komponenten zusammen: 1. der Zeremonialwissenschaft, welche die Rationalität der höfischen Gesellschaft verteidigte; 2. dem Kameralismus, der deren Funktionalität auf der Grundlage seiner spezifischen Finanzrationalität in Frage stellte; und 3. der Hausväterliteratur, welche dort, wo sie sich mit dem Fürstenhof auseinandersetzte, eine zwischen den beiden anderen Standpunkten vermittelnde Position einnahm. Letztlich freilich mußte die intendierte Versöhnung von höfischer und Finanzrationalität an beider fundamentalen Inkompatibilität scheitern. Stellte etwa der Zeremonialdiskurs das "Recht auf den Raum" in den Mittelpunkt seiner höfischen Ordnungsvorstellungen, so beruhte die Kameralwissenschaft auf dem entgegengesetzten Prinzip der "Funktion in der Zeit". Auch wenn insbesondere in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die funktionale Betrachtung der Höfe, die ihren Beitrag zur Prosperität der Fürstenstaaten und Untertanen untersuchte, an Gewicht zunahm, verhinderten die fortdauernde soziale und politische Macht der Hofgesellschaften und die kulturelle Hegemonie ihrer Wertvorstellungen eine nüchterne Kosten-Nutzen-Analyse höfischer Repräsentation, so daß eine zufriedenstellende Regelung der Hofökonomie im Rahmen des Ancien regime weder in der Verwaltungspraxis noch in der Theorie möglich war. Erst das Ende der höfischen Gesellschaft im Zuge von Französischer Revolution und rheinbündischen Reformen erlaubte auch in den deutschen Staaten die Übernahme der Zivilliste. Mit diesem Institut gelang es, die finanziellen Belange der Fürstenhöfe in Einklang mit den vorhandenen ökonomischen Mitteln (und mit dem politischen System der konstitutionellen Monarchie) zu bringen. Zusammenfassend läßt sich der Fortgang des hofökonomischen Diskurses im Reich des 18. Jahrhunderts als eine Entwicklung beschreiben, in welcher funktionale Argumente zunehmend die Bewertung der höfischen Gesellschaft prägten und damit zu einer fundamentalen Hofkritik führten, die zu einer schweren Legitimationskrise des gesamten höfischen Systems beitrug. Insofern erweist sich die Frage der Hofökonomie als ein besonders brisantes und aufschlußreiches Teilproblem innerhalb des grundsätzlichen sozio-kulturellen Wandels, der von der höfischen zur bürgerlichen Gesellschaft führte.
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