Error in substantiali qualitate. Die Bestimmung des beachtlichen Irrtums von den Glossatoren bis zum BGB.
Error in substantiali qualitate. Die Bestimmung des beachtlichen Irrtums von den Glossatoren bis zum BGB.
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Mit der Figur des "error in substantiali qualitate" schöpften die mittelalterlichen Juristen aus den römischen Quellen eine Rechtsfigur, die Jahrhunderte dogmatischer Entwicklungen im Vertragsrecht überdauert hat und sich in den wichtigen europäischen Kodifikationen (BGB, ABGB, Code civil, schw.OR, Codice civile) wiederfindet. Irrt der Käufer über eine wesentliche Eigenschaft (substantialis qualitas) des Kaufgegenstandes - so der aus D. 18,1,9,2 gebildete Ausgangsfall -, ist der Kaufvertrag ungültig und der enttäuschte Käufer kann einen etwa bereits geleisteten Kaufpreis zurückfordern. So umstritten die Beachtlichkeit eines solchen Irrtums war und ist, so beharrlich taucht die Figur des Eigenschaftsirrtums in den verschiedenen Epochen bis hin zu den erwähnten Kodifikationen auf Als Sonderfall des Irrtumsrechts werden an seiner Behandlung die Wertungsfragen des Irrtumsrechts beispielhaft deutlich. Die Figur des Eigenschaftsirrtums gibt dieser Untersuchung den roten Faden vor, an dem diese Wertungsfragen in ihrem historischen Umfeld dargestellt und beurteilt werden. An ihm wird gezeigt, wie sich das Irrtumsrecht im Wechselspiel zwischen römischen Irrtumskategorien und scholastischer Zurechnungslehre, zwischen Willens und Vertrauenstheorie entwickelte und ausformte. Es geht der Untersuchung vor allem um eine detailgetreue Darstellung der historischen Entwicklung von den Glossatoren bis zur Kodifikation des BGB; erst die Zusammenschau mehrerer Epochen und ihren geistesgeschichtlichen Bedingungen macht Entwicklungslinien deutlich und läßt Lösungen wie Argumente in ihrer Eigenart verständlich werden. Dabei fördert die Untersuchung eine Reihe neuer Erkenntnisse zu Tage: So werden die Rolle der scholastischen Handlungslehre für die Ausbildung der modernen Rechtsgeschäftslehre gewürdigt, die Entstehung der naturrechtlichen und pandektischen Vertrauenstheorie nachgezeichnet und insbesondere die Herkunft des Kausalitätskriteriums im modernen Irrtumsrechts eruiert. In diesen vielschichtigen Entwicklungen tauchen die römischen Irrtumskategorien - und mit ihnen die Figur des error in substantiali qualitate - "wie eine Ente" immer wieder auf und können sich (etwa in 119 11 BGB ) noch heute behaupten. Die dogmengeschichtliche Untersuchung hat aber auch dogmatische Ambitionen. Schon im Verlauf der Darstellung werden historische und moderne Lösungsansätze verglichen und wird darauf hingewiesen, wie oft auch im Irrtumsrecht vermeintlich "neue", tatsächlich aber bereits vorher mehrfach durchdachte Ansätze "entwickelt` wurden. Am Ende kann gar gezeigt werden, daß die deutsche (und mit ihr die österreichische) Irrtumslehre an Versatzstücken des späten 19. Jahrhunderts festhält (etwa an der Behandlung des "Irrtums über wesentliche Eigenschaften" als nur "ausnahmsweise" beachtlichen Motivirrtum), die die Väter des BGB schon überwunden hatten, Die Arbeit bietet hier und an vielen anderen Stellen Gelegenheit, auf den Schatz der Rechtsgeschichte hinzuweisen und zu zeigen, wie juristische Dogmengeschichte für den Historiker wie für den Dogmatiker fruchtbar sein kann.
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