Wissenschaftsdisziplinen
Geschichte, Archäologie (100%)
Abstract
in Wien. Heft 12
Im Rahmen der Bearbeitung der Regesten Kaiser Friedrichs III. (1.440-1493), die unter der Leitung von Heinrich
Koller (Salzburg) und Paul-Joachim Heinig (Mainz) nach territorial entstandenen Archivbeständen erfolgt und von
denen bisher zehn Bände publiziert werden konnten, ist nun der erste Band fertiggestellt worden, der Urkunden aus
einem österreichischen Archiv enthält. Er bietet 366 Regesten, d.h. ausführliche Inhaltsangaben der einzelnen
Herrscherdiplome und anderer in seinem Namen ausgefertigter Schriftstücke, aus den Jahren 1440-1446. Mehr als
die Hälfte von ihnen wurden nach Originalen hergestellt, der Rest geht auf Abschriften, die aus verschiedenen
Zeiten stammen, sowie auf Hinweise in Findbüchern oder Erwähnungen in späteren Schriftstücken (sogenannte
Deperdita) zurück.
Die Regesten betreffen vorwiegend landesfürstlich-erbländische sowie habsburgisch-familiäre Angelegenheiten,
die etwa drei Viertel des bearbeiteten Materials ausmachen. Privilegienbestätigungen, Lehensbriefe,
verhältnismäßig wenige Prozeßurkunden, dann politische Angelegenheiten und Familienvereinbarungen sowie
Finanzangelegenheiten, wie etwa Verpachtungen, Verpfändungen, Maut- und Steuerbefreiungen, sowie schließlich
Stiftungen verdeutlichen die Aufgaben und politischen Aktivitäten des Herrschers bzw. illustrieren den
Frömmigkeitsstil der Zeit.
Der Bearbeiter behandelt in einer ausführlichen und gründlichen Einleitung diese und andere Fragen. Dabei wird
auf den Quellenbestand und seine Entstehung eingegangen, ferner auf das Verhältnis von Ausfertigungen auf Papier
und Pergament, die Kanzleivermerke und ihre unterschiedliche Gestaltung in der deutschen-königlichen und der
österreichisch-erbländischen Kanzlei und die Überschneidung der Kompetenzen beider, das Problem der Konzepte,
der nicht endgültig ausgefertigten oder nicht ausgefolgten Originale und die Frage der Registraturvermerke und der
Registrierung. Auch besiegelte Urkundenentwürfe oder in gleicher Weise beglaubigte einfache Zettel werden in
diesem Rahmen behandelt. So ergibt sich ein reiches Bild spätmittelalterlicher Verwaltung, das einmal, gemeinsam
mit den Einleitungen der anderen Bände, sicherlich zu einer besseren Kenntnis des Regierungsstils dieser Epoche
beitragen wird, als wir ihn heute zu kennen glauben.
- Thomas Willich, assoziierte:r Forschungspartner:in