Alltag und Kriminalität. Disziplinierungsversuche im 18. Jh
Alltag und Kriminalität. Disziplinierungsversuche im 18. Jh
Wissenschaftsdisziplinen
Geschichte, Archäologie (100%)
Druckkostenbeitrag D 3256Alltag und Kriminalität. Disziplinierungsversuche im 18. Jh.Martin SCHEUTZ26.06.2000 Das vorliegende Manuskript nimmt Disziplinierungsversuche im 18. Jahrhundert am Beispiel zweier niederösterreichischer Quellenbestände, die einander gut ergänzen, in den Blick: Einerseits wurde das im Niederösterreichischen Landesarchiv befindliche Gerichtsarchiv des mit dem Blutbann ausgestatteten Landgerichtes der Kartause Gaming für das 18. Jahrhundert vollständig transkribiert. Zum anderen bot das niedergerichtliche Archiv des kleinen, grundherrschaftlichen Marktes Scheibbs, das für einen Zeitraum von einundsechzig Jahren ebenfalls vollständig transkribiert wurde, eine hervorragende, facettenreiche Quelle, um die Selbstregulierungsmechanismen bzw. die obrigkeitlichen Eingriffe verschiedenster Art in das Alltags- und Rechtsleben der Untertanen genauer zu erforschen. Eine genaue, infolge der verstreuten Quellenlage sehr arbeitsaufwendige Betrachtung der an den Disziplinierungsvorgängen beteiligten Amtspersonen im kleinen Markt Scheibbs (Marktrichter, -schreiber, -rat, Marktgerichtsdiener, Wächter, Schulmeister, Viehhirte bzw. als Vertreter der Obrigkeit Hofrichter, Landgerichtsdiener, Scharfrichter) ließ das häufig gleichgerichtete Interesse sowohl des Marktes als auch der Grundherrschaft und des Landesfürsten erkennen. Viele verschiedene, mehrmals in Konkurrenz zueinander stehende Disziplinierungsgewalten sorgten für ,,zucht und ordnung" im Markt bzw. im Umland. Die mächtigen, aber nicht unumstrittenen Eisenhändler bestimmten das Bild dieser vom Eisen- und Provianthandel lebenden Marktes. Zentrales Moment der innermärkischen Konfliktregulierung war der "gemeine nutzen" des Marktes (Brotgewicht, Fleischpreis). Das Landgericht war mit größeren Kompetenzen als das Marktgericht ausgestattet und konnte auch größere Strafen (bis hin zur Todesstrafe) aussprechen. Der Hofrichter (und gleichzeitig Landgerichtsverwalter) als oberster Vertreter des Grundherrn, des Gaminger Prälaten, war in unterschiedlichen Kontexten sowohl Gegner als auch Förderer der Anliegen der Scheibbser Bürger. Am Beispiel der landgerichtlich verhandelten Deliktgattung Eisendiebstahl wird ein regional besonders ausgeprägtes Spezifikum dieser eisenproduzierenden Region vorgestellt Vor allem die ansässigen Hammerherren sowie die Eisenhändler waren an der möglichst rigorosen Verfolgung der meist verarmten Eisendiebe, die das genau reglementierte Eisenhandels- und Eisenproduktionsgefüge empfindlich störten, interessiert. Am Beispiel der Sanktionsform der Zwangsrekrutierung wird die Militarisierung der Gesellschaft im 18. Jahrhundert illustriert. Neben den Zwangsrekrutierten gelangte die ansässige Bevölkerung vor allem durch bettelnde abgedankte Soldaten, Invalide und Deserteure, aber auch durch den Einfall der bayerischen und französischen Truppen 1741 in Berührung mit dem im 18. Jahrhundert wichtiger werdenden Disziplinierungskörper ,,Militär". Der Umgang mit Vagierenden und damit das Armenwesen war eines der größten Probleme im Untersuchungszeitraum. Seit den 1720er Jahren versuchten die Grundherrschaften aber auch die landesfürstlichen Behörden in organisatorisch höchst aufwendigen Bettlerjagden die Vagierenden mittels Bettlervisitationen und anschließendem Schubsystem aus dem Land bzw. in ihre Heimatgemeinden zu schaffen und dort zu versorgen. Diese materialreiche Studie belegt vor allem, daß "Disziplinierung" keineswegs als einheitlicher Vorgang verstanden werden kann, sondern daß sich viele verschiedene, oft auch konkurrierende Disziplinierungsgewalten auf unterschiedlichen Ebenen der Verwaltung um das "Wohl" des Untertanen kümmerten.