Wissenschaftsdisziplinen
Geschichte, Archäologie (100%)
Keywords
Ephesos,
Elfenbeinarbeiten,
Privater Wohnbau,
Trajanische Kunst,
Restaurierung,
Antikes Mobiliar
Abstract
Die vorliegende Studie beinhaltet eine detaillierte Analyse des sog. Elfenbeinfries sowie weiterer Elfenbeinobjekte,
die in der Wohneinheit 2 des Hanghauses 2 gefunden wurden. Im ersten Kapitel werden die Fundumstände sowie
der Erhaltungszustand diskutiert. In einem zweiten Kapitel erfolgt die Beschreibung der Objekte und abschließend
eine stilistische und ikonographische Einordnung.
Aufgrund der Tatsache, daß tausende kleine Teile sowie kleinste Splitter vorlagen, mußten die Objekte en bloc
geborgen werden und im Depot minutiös zusammengesetzt werden. Diese Vorgangsweise gewährleistete auch die
Zusammensetzung der Teile und eine gesicherte Rekonstruktion.
Der sog. große Fries Parade- und Huldigungs- sowie Kampfszenen zwischen Barbaren und Römern. Diese beziehen
sich mit größter Wahrscheinlichkeit auf den Partherfeldzug des Kaisers Trajan. Während der große Fries deutliche
Stilmerkmale trajanischer Zeit zeigt, gehören andere Relieftäfelchen einer späteren Zeitstellung an. Sie
unterscheiden sich sowohl in den Körperproportionen als auch in der Relieftiefe und der Plastizität deutlich von
den trajanischen Elfenbeinarbeiten. Da gerade für Elfenbeinarbeiten kaum vergleichbares Material vorliegt, sondern
lediglich Denkmäler anderer Materialgruppen zu stilistischen Vergleichen herangezogen werden müssen, ist eine
exakte zeitliche Einordnung dieser Täfelchen unmöglich. Aus dem Baubefund ergibt sich jedoch ein wichtiger
terminus antequem. Denn das Hanghaus 2 wurde im 3. Viertel des 3. Jhs. n. Chr., wahrscheinlich anläßlich eines
Erdbebens in gallienischer Zeit stark in Mitleidenschaft gezogen und in diesem Zusammenhang auch die
Elfenbeine zerstört.
Neben den Reliefs fanden sich in der Wohneinheit 2 auch mehrere Porträtbüstchen, die durchwegs in die 2. Hälfte
des 3. Jhs. datieren. Sie waren in vornehmen Räumen auf Tischen platziert und stellten wahrscheinlich Mitglieder
der Besitzerfamilie dar.