Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Abstract
Die Idee der Verfassungsgerichtsbarkeit hat in Europa im 20. Jahrhundert einen wahren Siegeszug gefeiert. Fast
alle europäischen Rechtsordnungen sehen heute eine gerichtliche Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit staatlicher
Akte vor.
Den Anfangspunkt der Entwicklung bildete die österreichische Bundesverfassung von 1920, die auf einem Entwurt
Hans Kelsens beruhte und die Aufgaben der Verfassungsgerichtsbarkeit in umfassender Form zum ersten Mal in
der europäischen Verfassungsgeschichte einem zentralen, spezialisierten und funktionsfähigem Gerichtshof
übertrug. Das Modell der konzentrierten Verfassungsgerichtsbarkeit wurde somit in vollwertiger Gestalt erstmals in
Österreich nach dem Ende des Ersten Weltkrieges verwirklicht. Bezüglich der Ausgestaltung der
Verfassungsgerichtsbarkeit bestehen zwischen den übrigen europäischen Staaten mehr oder weniger große
Unterschiede. Eine Gemeinsamkeit lässt sich jedoch insofern feststellen, als der Großteil der europäischen Staaten
dem Vorbild Österreichs gefolgt ist und ebenfalls ein konzentriertes System der Verfassungsgerichtsbarkeit
eingeführt hat. Insbesondere in den Staaten Ost- und Südosteuropas kam es nach Überwindung der
kommunistischen Diktatur zu einer wahren Errichtungswelle von besonderen Verfassungsgerichten. Das
österreichische Modell der Verfassungsgerichtsbarkeit wird dahr zu Recht als das europäische bezeichnet und als
solches dem amerikanischen Modell der diffusen Verfassungsgerichtsbarkeit gegenübergestellt, das sich nur im
nördlichen Europa durchsetzten konnte.
Österreich hat somit eine Vorreiterrolle und seine internationale Vorbildfunktion einen wesentlichen Beitrag zur
europäischen Verfassungsrechtsentwicklung geleistet, dem entsprechende Anerkennung gezollt werden sollte.