Wissenschaftsdisziplinen
Geschichte, Archäologie (50%); Rechtswissenschaften (50%)
Keywords
Legal History,
Research on mediaeval Material Culture,
Historical and Cultural Studies
Abstract
Das Archiv der Stadt und des Landes Wien verwahrt drei Foliobände einer spätmittelalterlichen Handschrift aus,
die üblicherweise als Wiener "Testamentsbücher" bezeichnet wurde. Die Quelle selbst nennt sich "Stadtbuch" und
ist ihrem Charakter nach tatsächlich den Stadtbüchern zuzuweisen. Sie enthält auch keineswegs nur letztwillige
Verfügungen, so genannte "Geschäfte", sondern weitere Eintragungen privatrechtlicher Natur (etwa Erbteilungen,
Verwandtschafts- und Volljährigkeitsweisungen; Feststellungen echter Not in Bezug auf nachgelassene Schulden)
sowie andere öffentlichrechtlichen Charakters (vor allem Ratslisten, Ratsweisungen und Handwerksordnungen).
Die Eintragungen umfassen den Zeitraum von 1395 bis 1430. Über die Quelle liegen systematische
Untersuchungen nur zu Einzelproblemen der rechtshistorischen Forschung sowie zu realienkundlichen Aspekten
vor. Teile von Eintragungen wurden hierbei zitiert und behandelt, nur wenige aber auch - teils in Regestenform,
teils im vollen Wortlaut ediert. Die Wiener "Stadtbücher" stellen eine Rechtsquelle ersten Ranges dar, sind aber
nicht nur für die Rechtsgeschichte von Bedeutung, sondern ebenso - um nur einige Wissenschaftszweige zu nennen
- für die Kultur-, die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Mit ihrer Bedeutung als Stadtbuch einer der größten Städte
Mitteleuropas sprengt die Quelle den lokalen Rahmen. Für die Edition schien nur eine vollständige Wiedergabe
sinnvoll, allein auf diese Weise ist sie den Interessen aller Historiker dienstbar zu machen. Jedem Eintrag ist zu
dessen Typisierung ein rechtshistorischer Hinweis vorangestellt, im übrigen wurde weitgehend buchstabengetreu
ediert.
Der vorliegende vierte Teil der Wiener "Stadtbücher" umfasst die Eintragungen der Jahre 1412 bis 1417. Eine
Fortsetzung bis 1430 ist ins Auge gefasst. Der letzte Teil wird unter anderem die ausführliche
Handschriftenbeschreibung und detaillierte editionskritische Bemerkungen sowie umfassende Register enthalten.
Bis zu diesem Abschluss dient als Orientierungshilfe das Verzeichnis der Eintragungen und ein Glossar mit
rechtshistorischen Erläuterungen zu für diese Edition wichtigen Begriffen und Rechtsinstituten.