Spannungsfelder zwischen Wettbewerbs- und Privatrecht
Interactions between competition law and private law
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
-
Lauterkeitsrecht,
Schadenerstatzrecht,
Kartellrecht,
Private Enforcement,
Vertragsrecht,
Rechtsvergleichung
Bis Juni 2007 muss die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-RL) von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Diese RL führt jedoch nur zu einem punktuell harmonisierten Lauterkeitsrecht und lässt bezüglich vieler Fragen eine systematische Durchdringung vermissen. Das Projekt beschäftigt sich mit einem aus der UGP-RL und den Bemühungen um eine Harmonisierung auf dem Gebiet des Wettbewerbs- sowie des Zivilrechtsrechts auf europäischer Ebene resultierenden Thema: Der Verbraucher im Spannungsfeld zwischen Wettbewerbsrecht (und seinen Teilgebieten Lauterkeitsrecht und Kartellrecht) einerseits, sowie Zivilrecht andererseits. Lauterkeitsrecht und Kartellrecht schützen die Funktionsfähigkeit des Marktes. Denn Verstöße gegen diese Regeln schalten den Wettbewerb aus oder verzerren ihn. Während ein funktionsfähiger Markt dafür Sorge trägt, dass die Güter des effizientesten Anbieters am Markt erfolgreich sind, weil die Nachfrage die effizienteste Leistung belohnt, entfällt diese Wirkung bei Ausschaltung des Wettbewerbs durch Monopole, Kartelle oder Marktmachtmissbrauch. Bei unlauterem Wettbewerb verschafft sich ein Anbieter ohne eigene Leistung Vorteile oder stört die rationale Entscheidung der Nachfrager, zB durch irreführende Werbung. Diese Störungen des Wettbewerbs gehen zu Lasten der rechtmäßig vorgehenden Anbieter und aller Nachfrager. Gute rechtliche Rahmenbedingungen in beiden Bereichen sind daher Voraussetzung für das Funktionieren des Marktes. a. Fragestellung Das Projekt greift die fehlende Abstimmung der bestehenden und geplanten Normen der beiden Teilbereiche auf: Wie verhält sich das Lauterkeitsrecht zum Kartellrecht? Auf nationaler Ebene wurden diese beiden Rechtsgebiete früher oft als zwei getrennte Teile des Wettbewerbsrechts qualifiziert. Diese strenge Trennung von Lauterkeitsrecht und Kartellrecht scheint heute überwunden. Trotzdem bleiben unter anderen folgende Fragen - im Zusammenhang mit Schnittstellen, Harmonisierung und Rechtsdurchsetzung - offen: Welche Überschneidungen gibt es zwischen Lauterkeitsrecht und Kartellrecht und wie sind sie zu lösen? Kann zB ein Verhalten, das auf eine Beschränkung des Wettbewerbs abzielt, aber kartellrechtlich noch zulässig ist, als unlauterer Wettbewerb nach der lauterkeitsrechtlichen Generalklausel qualifiziert werden? Oder besitzt das Kartellrecht hier eine Sperrwirkung? Ist ein Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften ipso iure auch unlauter? Wie verhält sich das Wettbewerbsrecht zum Zivilrecht? Welchen Einfluss hat etwa die UGP-RL auf das nationale und (zukünftige) europäische Vertragsrecht? Wie kann private enforcement des Kartellrechts mit nationalen Regeln des Schadenersatzrechts in Einklang gebracht werden? Materiell-rechtliche Regeln sind immer nur so gut, wie ihre Durchsetzung. Daher ist der Frage nachzugehen, wie lauterkeits- und kartellrechtliche Regeln effizient durchgesetzt werden können. Ist es zB gerechtfertigt, bei kartellrechtlichen Ansprüchen - wie derzeit auf europäischer Ebene geplant - verstärkt auf private Rechtsdurchsetzung durch Verbraucher und Gruppenklagen zu setzen, nicht aber im Lauterkeitsrecht? b. Methode Zunächst ist im Wege eines funktionellen Rechtsvergleichs herauszufinden, welche Lösungen der oben gestellten Fragen die untersuchten nationalen Rechtsordnungen (Österreich, Deutschland, England, Italien) kennen. Diese sind sodann an Hand objektiver Kriterien kritisch zu hinterfragen und die Vor- und Nachteile der einzelnen Systeme im europäischen Kontext herauszuarbeiten. Schließlich sind die gewonnenen Erkenntnisse in einer Gesamtschau zu würdigen und eigene Lösungsprinzipien zu entwickeln. Kurz zusammengefasst: Das Projekt verfolgt das Ziel, die "komplexen Wechselbeziehungen" zwischen Lauterkeits- und Kartellrecht sowie Zivilrecht und die damit verbundene Folgefrage einer effizienten Rechtsdurchsetzung systematisch aufzuarbeiten. Ausgehend von rechtsvergleichenden Befunden soll damit ein Beitrag für die weitere Entwicklung des im Entstehen begriffenen europäischen Wettbewerbsrechts geleistet werden. Die in der Arbeit entwickelten Prinzipien sollen auch dem österreichischen (und anderen nationalen) Gesetzgeber(n) eine Hilfe bei der Umsetzung der bereits vorhandenen und noch zu erwartenden europäischen Rechtsakte bieten sowie Impulse de lege ferenda geben.
- University of London - 45%
- MPI Hamburg - 45%
- Universität Wien - 10%