Personen und das Problem des Paternalismus im Kontext von Intensiv- und Transplantationsmedizin
The problem of Paternalism in the context of intensive care
Wissenschaftsdisziplinen
Klinische Medizin (15%); Philosophie, Ethik, Religion (70%); Rechtswissenschaften (15%)
Keywords
-
ETHIK,
PATIENTENRECHTE,
ALLGEMEINE PHILOSOPHIE,
HIRNTOD,
INTENSIVMEDIZIN
Forschungsprojekt P 14047Das Paternalismusproblem im Kontext der IntensivmedizinPeter STRASSER06.03.2000 Das Forschungsprojekt Personen und das Problem des Paternalismus im Kontext von Intensiv- und Transplantationsmedizin setzt sich die Untersuchung anthropologischer und ethischer Probleme in Zusammenhang mit der Hirntodkonvention zum Ziel. In bezug auf die Praxis im Umgang mit Hirntoten und deren Angehörigen laßt sich die Problemstellung des Forschungsprojektes in die beiden Teilfragen aufteilen: 1. In bezug auf Hirntote: Sind Hirntote als Sterbende oder als Tote zu behandeln? 2. In bezug auf Angehörige von Hirntoten: Ist das nach österreichischer Gesetzeslage zulässige Verschweigen von der Bestimmung eines hirntoten Patienten zur Organexplantation gegenüber seinen Angehörigen als ethisch gerechtfertigter Akt von Paternalismus zu bewerten? Ziel des Forschungsprojektes ist die in der Forschung noch ungenügend erfolgte Diskussion ethischer und anthropologischer Probleme in Zusammenhang mit dem Hirntodkriterium anhand von Fallbeispielen. Paternalismus wird allgemein als Eingriff in die Autonomie einer Person P1 durch eine Person P2 verstanden. Wobei P2 den Eingriff damit rechtfertigt daß es im Interesse und zum Vorteil von P1 geschieht. Da man nur dann zurecht von Paternalismus spricht; wenn P2 gegen die aktuellen Interessen von P1 verstößt und/oder im Dienste der langfristigen Interessen von P1 handelt, wobei P1 unter den gegebenen Umständen außerstande ist ihre langfristigen Interessen bzw. Rechte wahrzunehmen, können nur Personen Adressaten paternalistische Akte sein, da nur Personen die Fähigkeit zukommt, Interessen zu haben. Im Kontext von Intensiv- und Transplantationsmedizin können folglich nicht die hirntoten Patienten selbst die Paternalisierten Personen sein sondern deren Angehörige, wenn Ihnen etwa die Bestimmung eines hirntoten Menschen zur Organexplantation verschwiegen wird. Für Ärzte und Pflegepersonal auf Intensivstationen wie auch für Angehörige ergibt sich das Problem, welcher Umgang mit Hirntoten angemessen ist (erste Teilfrage), da sie es per definitionem mit toten, allem Anschein nach jedoch mit lebenden Menschen zu tun haben. Was es für den Todesbegriff bedeutet, wenn zwischen einem Personalen Tod (Stammhirntod) und einem zeitlich erst später erfolgendem biologischen Tod (Tod des Gesamtorganismus), sowie zwischen einem natürlichen, vom. Stammhirn in Gang gehaltenen Leben (Leben "aus erster Hand") und einem künstlich-maschinell erhaltenen Leben (Leben "aus zweiter Hand") unterschieden wird, und welche Praktischen Konsequenzen im Umgang mit hirntoten und deren Angehörigen die definitorische Aufweichung des Todesbegriffs nach sich zieht, wird auf der Grundlage intensivmedizinischer Feldforschung erörtert. Wie sich die Frage um Aufklärung und Nichtaufklärung von Angehörigen hirntoter Menschen gestaltet, für die es in Österreich keinerlei gesetzliche Regelung gibt, wird im Zuge der Paternalismusproblematik erörtert (zweite Teilfrage). In Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Neurochirurgie in Graz werden Fälle von Menschen, die zunächst als lebende Personen und nach der Hirntoddiagnostik als Tote gelten und behandelt werden, vor dem Hintergrund der Person- und Paternalisniusproblematik medizinisch und philosophisch dokumentiert. Die Differenzierung der Perspektiven, aus welchen hirntote Menschen als "schwerkranke Personen" (Angehörigensicht), als "verstorbene Pfleglinge" (Intensivpflegepersonal), die zur Erhaltung der inneren Organe weiter gepflegt werden müssen ("Organpflege"), und als "künstlich am Leben erhaltene Tote" (Explantationsteam) betrachtet werden, soll mit philosophisch-anthropologischen Konzepten, Würde- und Wertvorstellungen und Todeskonzepten in Relation gebracht werden. Das Forschungsprojekt strebt eine Reform intensivmedizinischer Praxis an. Neben behandelnden Ärzten sollten nach einer Hirntoddiagnostik noch andere Personen hinsichtlich weiterer Verfahren in einen Diskurs einbezogen werden (analog zu Geschworenen bei der juridischen Urteilsfindung), um einerseits: den Verantwortungsdruck aufseiten der alltäglich Handelnden zu vermindern und andererseits eine mögliche drohende Verrohung bei allzu leichter Handhabe im. Umgang mit Hirntoten aufzuhalten.
- Universität Graz - 100%
- Dieter Birnbacher, Heinrich-Heine-Universität - Deutschland
- Anton Leist, University of Zurich - Schweiz