Das Leistungsfähigkeitsprinzip im Ertragssteuerrecht. Eine Analyse der Steuerreform 2000
Ability-to-pay principle
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
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DAS LEISTUNGSFÄHIGKEITSPRINZIP
Das Prinzip der Leistungsfähigkeit wird schon seit mehreren Jahren in der Literatur sehr kontrovers diskutiert. In der Rechtssprechung der österreichischen und deutschen Höchstgerichte wird aber diesem Prinzip ein hoher Stellenwert eingeräumt. Während das Leistungsfähigkeitsprinzip in der Vergangenheit nur als rechtspolitisches Postutlat verstanden wurde, wird in den jüngsten Abhandlungen dem Leistungsfähigkeitsprinzip aber auch rechtsdogmatische Bedeutung beigemessen. Bislang fehlt es aber an grundlegenden wissenschaftlichen Untersuchungen. Das Leistungsfähigkeitsprinzip stand daher zu recht in Verdacht mehr Behauptung als Begründung zu sein. Es wird daher in der Literatur und in der Rechtssprechung der Höchstgerichte mit einem Prinzip argumentiert dessen Inhalt kaum aufgearbeitet ist. Die Untersuchung soll daher das Ziel verfolgen den Inhalt anhand der positiv rechtlichen Grundlagen zu bestimmen. Auf der Grundlage tiefgehender Untersuchungen sollen die Grenzen der Leistungs-fähigkeit festgelegt und die Wirkung dieses Prinzips diskutiert werden.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass dieses Projekt gezeigt hat, dass in Österreich - im Gegensatz zu anderen Ländern - das Leistungsfähigkeitsprinzip selbst nicht gesetzlich verankert ist. Allerdings kann es als eine Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes gesehen werden. Bezogen auf das Steuerrecht lautet dieser, dass Steuerpflichtige in gleichen Situationen gleich zu besteuern sind, wohingegen Steuerpflichtige in ungleichen Situationen ungleich zu besteuern sind. Weiters konnte gezeigt werden, dass dieses Prinzip auch Auswirkungen auf das Internationale Steuerrecht hat. Gerade hier kann die Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen über Gebühr belastet werden, wenn mehrere Staaten ein und das selbe Einkommen besteuern wollen. Ziel dieses Forschungsprojektes war es, das Leistungsfähigkeitsprinzip und dessen Auswirkungen auf das österreichische Steuerrecht nach der Steuerreform zu beleuchten. Hierzu war zu Beginn festzustellen, wo sich die Verankerung des Leistungsfähigkeitsprinzips im österreichischen Steuerrecht findet. Dies war speziell die Aufgabe des Gutachtens, das Prof. Lang und Prof. Gassner für den vierzehnten österreichischen Juristentag erstellten. Danach stellte sich die Frage, ob die Steuerreform 2000 im Speziellen und das österreichische Steuerrecht (inklusive der zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossenen Abkommen) den Anforderungen des Gleichheitssatzes, der als Basis der österreichischen Form des Leistungsfähigkeitsprinzips gesehen werden kann, entsprechen. Die Untersuchungen können hier in vier große Bereiche eingeteilt werden. Einerseits wurde untersucht, wie weit das Leistungsfähigkeitsprinzip die Besteuerung natürlicher Personen beeinflusst. Als zweiter Teilbereich stellt sich der Einfluss des Leistungsfähigkeitsprinzips auf die Besteuerung von Unternehmen (zB auf die Bilanzierungsregeln) dar. Ein weiterer Teilbereich der Forschung war dem Entwurf eines österreichischen Außensteuergesetzes gewidmet. Dieser soll die Steuervermeidung mittels Zwischenschaltung ausländischer Gesellschaften zur Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer verhindern. Somit versucht er die Besteuerung der Gesellschaften anhand ihrer Leistungsfähigkeit und deren Gleichbehandlung zu Gesellschaften ohne Auslandsbeziehungen zu erreichen. Last but not least sind unsere Forschungsbemühungen um den Einfluss des Leistungsfähigkeitsprinzips auf die Auslegung der Doppelbesteuerungsabkommen zu nennen. Doppelbesteuerungsabkommen vermeiden die Doppelbesteuerung des Einkommens und teilen die Besteuerungsrechte zwischen den beteiligten Staaten auf. Sowohl ein Versagen der Verteilung (zB durch unterschiedliche Interpretationen in den beteiligten Staaten) als auch eine Besteuerung im falschen Staat können zu einer Besteuerung führen, die nicht der Leistungsfähigkeit entspricht. Bei resultierender Doppelbesteuerung ist dies sofort einsichtig - im schlimmsten Fall könnten Steuerlasten von über 100 % entstehen. Aber auch eine Besteuerung im falschen Vertragsstaat kann zu einem ähnlichen Effekt führen. Falls im besteuernden Staat ein höheres Steuerniveau herrscht als im Staat, aus dem die Einkünfte stammen, muss diese höhere Steuerbelastung erst verdient werden. Dies stellt eine Benachteiligung im Vergleich zu Unternehmen aus diesem Staat dar. Neben Prof. Gassner und Prof. Lang waren auch MMag. Aigner, Mag. Hofbauer, Mag. Konezny, Mag. Loukota, Mag. Stefaner, Mag. Sutter, Dr. Urtz, Mag. Zieseritsch, LL.M. und Dr. Züger an diesem Projekt beteiligt. Neben der Beleuchtung des Standes der aktuellen Rechtslage hat das Projekt auch eine fundierte Basis für zukünftige Steuerrechtsänderungen gebracht.
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