Frauen zwischen gesetztem Recht und Rechtstatsächlichkeit. Eine geschlechtsspezifische Sozialgeschichte der Rechtsentwicklung im 19. Jahrhundert, am Beispiel Tirols und Vorarlbergs
Women´s legal situation: positive law and its application
Wissenschaftsdisziplinen
Geschichte, Archäologie (25%); Rechtswissenschaften (25%); Soziologie (50%)
Keywords
-
SOCIAL HISTORY,
19TH CENTURY,
LEGAL HISTORY,
FAMILY,
GEDNER STUDIES,
TRADE AND COMMERCE
Forschungsprojekt P 14184Frauen zwischen gesetztem Recht und RechtstatsächlichkeitBrigitte MAZOHL- WALLNIG06.03.2000 Bei diesem Forschungsvorhaben handelt es sich um eine interdisziplinär angelegte Untersuchung, die Forschungsansätze der Rechtsgeschichte, der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte verbindet und systematisch die Forschungsperspektiven der Frauenforschung/gender studies anwendet. Da die Rechtsgeschichte in den letzten Jahrzehnten primär von Juristen betrieben wurde, blieben geschichtswissenschaftliche Fragestellungen weitgehend ausgespart, und stellen ein Desiderat in der Geschichtswissenschaft dar. Gerade der Frauenforschung kommt das Verdienst zu, neue Forschungsfragen an Rechtsquellen gestellt zu haben. In diesem Projekt sind Privatrecht, Handelsrecht und Gewerbeordnungen und ihre Auswirkungen auf spezifische Lebenswirklichkeiten Gegenstand der Analyse. Mittels Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) von 1811, Gewerberecht von 1859 und Handelsrecht von 1862 als Basis wird die Frage nach dem Verhältnis von juristischer Norm und der Rechtstatsächlichkeit von Frauen in Tirol und Vorarlberg im Zeitraum von 1815 bis 1916 gestellt. Das Thema des Projekts ist zweigeteilt: Im ersten Teil wird untersucht, wie das ABGB im 19. Jahrhundert nach seiner Einführung von den Juristen aufgenommen und beurteilt wurde und welche Entwicklungen es durchlief. Im zweiten, regionalhistorischen Teil mit mikrogeschichtlichem Ansatz wird die Frage nach der Anpassung von Frauen an die vorgeschriebenen Rechtsnormen gestellt, die Frage also nach der Konformität bzw. Nonkonformität weiblichen Verhaltens innerhalb konkreter Lebenswirklichkeiten. Diese regionalhistorische Untersuchung wird nochmals unterteilt, und zwar konzentriert sich ein Teil auf den Einfluß des ABGB auf die Rolle der ledigen und verheirateten Frauen innerhalb der Familie. In dem anderen Teil soll es um die rechtliche Stellung der Frau hinsichtlich der selbständigen Erwerbstätigkeit gehen. Nur in der Beschränkung auf kleinere geographische Einheiten kann ein solches Forschungsvorhaben effizient in die Tiefe gehen. Nach Beendigung der bayerischen Herrschaft 1815 wurden sowohl Tirol als auch Vorarlberg in das habsburgische Herrschaftsgebiet eingegliedert, und somit trat auch dort das ABGB 1811 in Kraft. Vorarlberg wurde insbesondere im Hinblick auf die Untersuchung der Frauen in Handel und Gewerbe gewählt, da es als wirtschaftlich höher entwickeltes Land im Vergleich zu dem eher agrarisch geprägten Tirol eine andere Quellenlage bietet und somit andere Ergebnisse ermöglicht. Der zu untersuchende Zeitabschnitt 1815 bis zu den drei großen Teilnovellen von 1914/15/16 stellt einen gut überschaubaren Zeitraum dar, in dem das Gesetzbuch eingeführt wurde, sich bewähren und schlußendlich Reformen unterwerfen mußte. Bezogen auf das Gewerbe- und Handelsrecht ermöglicht dieser Zeitraum einen Vergleich der Bedingungen und Auswirkungen vor, während und nach der Einführung der Gesetze.
Ziel des Projektes war es, durch einen empirisch abgesicherten Vergleich zwischen der normativen Gesetzesebene und der Rechtswirklichkeit im Österreich des 19. Jahrhunderts bisherige allgemeine Thesen bezüglich der Situation von Frauen in Frage zu stellen bzw. auf ihren "Realitätsgehalt" zu überprüfen. Der auf Grund weitreichender Quellenrecherchen durchgeführte Vergleich ergab erwartungsgemäß sowohl für den Bereich des Privatrechts als auch für das Gewerberecht im Hinblick auf Handlungsspielräume von Frauen und Männern eine deutliche Differenzierung und Verfeinerung des bisherigen Forschungsstands. Auf zwei Ebenen wurde dieser Vergleich durchgeführt: Im privatrechtlichen Teil diente einerseits die zeitlich fortlaufende Analyse juristischer Zeitschriften von 1815 bis 1916 sowie juristischer Kommentare, zeitgenössischer Publikationen und politischer Frauenzeitschriften in der Endphase des 19. Jahrhunderts als Grundlage des Vergleichs. Dieser "normativen" Quellenbasis wurde andererseits der durch höchstgerichtliche Entscheidungen und Zivil(prozess)akten der 1. Instanz (Städte Innsbruck, Bozen und Bregenz) bzw. der 2. Instanz (Tirol und Vorarlberg) gegenübergestellt (etwa 310 Heiratsverträge, 120 Scheidungsfälle, 650 Testamente und 740 Vormundschaftsakten). Der Vergleich ergab folgenden Befund: Die Rollenverteilung innerhalb der Ehe war z. B. nicht allein durch die Regelung des 91 ABGB, der den Mann zum Haupt der Familie bestimmte, geregelt, sondern eng mit dem Anteil an Verfügungsgewalt über die materiellen Ressourcen verknüpft, die sich Frauen zum Beispiel mittels Scheidungsklagen zu sichern versuchten. Weiters standen Frauen Freiräume in der Vormundschaftsausübung mit einem nur formell tätigen Mit-vormund auch durch bisherige Rechtstraditionen schon bereit. Somit stimmte schon in der ersten Jahrhunderthälfte die Rechtspraxis nicht mit den (offensichtlich einem klaren politischen Gestaltungswillen zu verdankenden) Normen überein. Entsprechende Forderungen seitens von Frauen, diese Normen an die tatsächlichen Verhältnisse anzugleichen, wurden jedoch erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts und im beginnenden 20. Jahrhundert erhoben. Die zweite Untersuchungsebene setzte bei der Frage nach selbständig erwerbstätigen Frauen im Gewerbe an. Ausgehend von den Veränderungen auf gesetzlicher Ebene wurden zunächst die Argumente und Äußerungen der Juristen, gegen Ende des 19. Jahrhunderts auch jene der Frauenbewegung analysiert. Quellenbasis für die Untersuchung der Rechtswirklichkeit waren die Daten von etwa 4.300 Frauen, die zwischen 1816 und 1914 in Innsbruck, Bozen und Bregenz ein Gewerbe anmeldeten bzw. einen Antrag stellten. Bis 1859 versuchten Frauen immer wieder, außerhalb der "typischen" Frauenberufe des Kleinhandels oder der Kleidermacherei Fuß zu fassen. Dies wurde ihnen jedoch in der Regel von den Stadtmagistraten rigoros verwehrt, obwohl es noch keine allgemein gültige Gewerbeordnung gab; die einzelnen Verordnungen oder Dekrete, die das Tiroler Gewerbewesen regelten, wurden zudem meist härter gegen Frauen ausgelegt als nötig. Mit der Gewerbeordnung 1859 wurden zwar die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass Frauen zu allen Gewerben zugelassen werden konnten, dies schränkten aber die Reformen 1883 und 1907 schrittweise stärker ein. Die Haltung der Gewerbekollegen und der Stadtmagistrate, die das Gesetz zum Teil auch falsch und zu Ungunsten der Frauen auslegten, verhinderten den Vorstoß von Frauen in die ehemals zünftigen oder jene Berufe, für die eine fundierte Ausbildung vorgesehen war.
- Universität Innsbruck - 100%
- Franz Mathis, Universität Innsbruck , assoziierte:r Forschungspartner:in
- Margret Friedrich, Universität Innsbruck , assoziierte:r Forschungspartner:in