Mediation im öffentlichen Bereich
Mediation and Public Law
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
-
MEDIATION/ ALTERNATIVE DISPUTE RESOLUTIO,
KONFLIKTLÖSUNG/ CONFLICT MANAGEMENT,
ÖFFENTLICHES RECHT/ PUBLIC LAW,
UMWELTRECHT/ ENVIRONMENTAL LAW,
VERWALTUNGSVERFAHREN,
AKZEPTANZ/ COMPLIANCE
Die Mediation im oeffentlichen Bereich als innovatives Instrument zur Konfliktbehandlung, sozusagen als "cooling down"-Mechanismus, findet zunehmend Beachtung, auch wenn ihr derzeit in Oesterreich noch der Hauch des Exotischen anhaftet. Jedoch laesst sich bereits jetzt an der Charakteristik und den Ergebnissen der abgeschlossenen Verfahren ablesen, dass hier ein Instrument mit großem Potenzial zum Einsatz kommt. Dieses gilt es nun vor dem Hintergrund der Ambitionen des Gesetzgebers - man denke nur an das juengst novellierte UVP-G 2000 -, der den verstaerkten Einsatz von loesungsorientierten, konsensualen Entscheidungsfindungsmechanismen foerdert, vorab zu sichern. Hiefuer sind Ueberlegungen anzustellen, die klarlegen, welchen Platz diese Verfahren und vor allem ihre Ergebnisse in der geltenden Rechtsordnung einnehmen, wo de lege lata ihre rechtlichen Schranken sind und was zu unternehmen ist, um ein vorhersehbares Maß an Rechtssicherheit gewaehrleisten zu können. Waehrend sich beispielsweise zur Scheidungsmediation oder auch zum außergerichtlichen Tatausgleich bereits wissenschaftliche Untersuchungen ausmachen lassen, sind weiterfuehrende Literaturhinweise zum Einsatz von alternativen Konfliktbehandlungsmechanismen im oeffentlich-rechtlichen Bereich kaum auffindbar. Eine geschlossene rechtsdogmatische und rechtspolitische Studie fehlt voellig. Ziel dieses Projektes ist es, unter Hinzuziehung empirischer Erkenntnisse (semistrukturierte Tiefeninterviews; stark strukturierte Befragungen mittels Fragebogen), erzielt aus bereits zum Abschluss gebrachten Mediationsverfahren, die Unterschiede zu den herkoemmlichen Verfahrensarten darzustellen, Nutzen und Aufwand dieses Instruments herauszufiltern und den Umgang der behoerdlichen Entscheidungstraeger mit den im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarungen abzuklären. Es gilt zu hinterfragen, welche Moeglichkeiten die oesterreichische Rechtsordnung (Legalitaetsprinzip versus Privatautonomie) vorsieht, um die erzielten Verhandlungsergebnisse in das politisch- administrative Entscheidungssystem miteinzubinden. Weiters sind Ueberlegungen zum Rechtsschutz der Vereinbarungsparteien sowie am Mediationsverfahren nicht beteiligter Dritter anzustellen und allenfalls notwendige legistische Schritte anzuregen.
Die Mediation im öffentlichen Bereich als innovatives Instrument zur Konfliktbehandlung, sozusagen als "cooling down"-Mechanismus, findet zunehmend Beachtung, auch wenn ihr derzeit in Österreich noch der Hauch des Exotischen anhaftet. Jedoch lässt sich bereits jetzt an der Charakteristik und den Ergebnissen der abgeschlossenen Verfahren ablesen, dass hier ein Instrument mit großem Potenzial zum Einsatz kommt. Dieses gilt es nun vor dem Hintergrund der Ambitionen des Gesetzgebers - man denke nur an das jüngst novellierte UVP-G 2000 -, der den verstärkten Einsatz von lösungsorientierten, konsensualen Entscheidungsfindungsmechanismen fördert, vorab zu sichern. Hiefür sind Überlegungen anzustellen, die klarlegen, welchen Platz diese Verfahren und vor allem ihre Ergebnisse in der geltenden Rechtsordnung einnehmen, wo de lege lata ihre rechtlichen Schranken sind und was zu unternehmen ist, um ein vorhersehbares Maß an Rechtssicherheit gewährleisten zu können. Während sich beispielsweise zur Scheidungsmediation oder auch zum außergerichtlichen Tatausgleich bereits wissenschaftliche Untersuchungen ausmachen lassen, sind weiterführende Literaturhinweise zum Einsatz von alternativen Konfliktbehandlungsmechanismen im öffentlich-rechtlichen Bereich kaum auffindbar. Eine geschlossene rechtsdogmatische und rechtspolitische Studie fehlt völlig. Ziel dieses Projektes ist es, unter Hinzuziehung empirischer Erkenntnisse (semistrukturierte Tiefeninterviews; stark strukturierte Befragungen mittels Fragebogen), erzielt aus bereits zum Abschluss gebrachten Mediationsverfahren, die Unterschiede zu den herkömmlichen Verfahrensarten darzustellen, Nutzen und Aufwand dieses Instruments herauszufiltern und den Umgang der behördlichen Entscheidungsträger mit den im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarungen abzuklären. Es gilt zu hinterfragen, welche Möglichkeiten die österreichische Rechtsordnung (Legalitätsprinzip versus Privatautonomie) vorsieht, um die erzielten Verhandlungsergebnisse in das politisch- administrative Entscheidungssystem mit einzubinden. Weiters sind Überlegungen zum Rechtsschutz der Vereinbarungsparteien sowie am Mediationsverfahren nicht beteiligter Dritter anzustellen und allenfalls notwendige legistische Schritte anzuregen.
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