Nationale Judikatur und europäisches Schadensersatzrecht I
National Court Practice and European Tort Law I
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
-
Tort Law,
Comparative Law,
Causation,
European private Law,
Harmonization of Tort Law
Mit diesem Projekt soll der gesamte Erfahrungsschatz höchstgerichtlicher Entscheidungen aus ganz Europa zur Frage der Verursachung von Schäden erfaßt, analysiert und durch umfassen-de rechtsvergleichende Analyse aufbereitet werden. Dies soll nicht nur in den gegenwärtigen Rechtssystemen die Arbeit an grenzüberschreitenden Problemen erleichtern, sondern insbe-sondere auch eine fallbezogene Diskussion über Projekte einer Harmonisierung der europäi-schen Haftungsrechte ermöglichen. Die Frage, wer etwa bei einem Verkehrsunfall den Schaden zu tragen hat, wird nämlich in den verschiedenen Ländern zum Teil höchst unterschiedlich beantwortet, wenn auch die Ergeb-nisse nicht so stark divergieren wie manche Begründungen. Die "European Group on Tort Law" arbeitet daher seit einigen Jahren an der Formulierung von "Prinzipien des Europäi-schen Haftungsrechts", also einer systematischen Zusammenstellung von Grundregeln, die im Falle einer immer stärker geforderten Vereinheitlichung der jeweiligen nationalen Vorschrif-ten als Vorbild dienen könnten. Indem diese "Prinzipien" auf umfassenden Untersuchungen der verschiedenen Ländersysteme aufbauen, sollen möglichst harmonische Regeln formuliert werden, die breitestmögliche Akzeptanz erreichen. Ein erster Entwurf liegt nunmehr vor. Ein neues europäisches Schadenersatzrecht stellt den Anwender aber vor die Schwierigkeit, daß er bei der Beurteilung eines Falles nicht mehr auf bisherige Gerichtsentscheidungen zu-rückgreifen kann. Das geplante Projekt soll diesem Mangel abhelfen: Aus fast dreißig europä-ischen Rechtsordnungen werden systematisch Entscheidungen ausgewählt, die Grundproble-me behandeln. Diese Fälle werden durch Kommentare zu den einzelnen nationalen Rechts-ordnungen sowie rechtsvergleichende Berichte aufbereitet. Ferner wird ihre Bedeutung für das neue europäische Schadenersatzrecht herausgearbeitet und die Lösung auf dessen Grund-lage aufgezeigt. Damit soll ein dogmatisch-rechtsvergleichend aufbereitetes Fallmaterial zur Verfügung gestellt und auch die Kontinuität der europäischen Rechtsentwicklung gefördert werden. Das vorgeschlagene Projekt wird mit einem wichtigen Teilbereich beginnen, der Verursa-chung: Schon die Frage, wer der Verursacher eines Schadens ist, wird nämlich keineswegs so einheitlich beantwortet, wie man es erwarten würde. Dieser Problemkreis eignet sich wegen seiner Geschlossenheit besonders als Ausgangspunkt für weiterführende Studien zu den übri-gen Kernbereichen des Schadenersatzrechtes, bei denen auf die Erfahrungen und Ergebnisse dieses Projektes aufgebaut werden kann.
Mit diesem Projekt wird der wichtigste Erfahrungsschatz höchstgerichtlicher Entscheidungen aus fast dreißig europäischen Staaten zu den wesentlichen Fragen der Verursachung von Schäden erfasst, kommentiert und durch historische und umfassende rechtsvergleichende Analysen aufbereitet; ferner wird der Bezug zum Recht der EU hergestellt. Dies soll nicht nur in den gegenwärtigen Rechtssystemen die Arbeit an grenzüberschreitenden Problemen erleichtern, sondern insbesondere auch eine fallbezogene Diskussion über eine Harmonisierung der europäischen Haftungsrechte ermöglichen. Eine Angleichung erscheint deshalb wünschenswert, weil heute ganz erhebliche Unterschiede zwischen den Rechtssystemen der EU Mitgliedstaaten bestehen. So wird etwa die Frage, wer den Schaden zu tragen hat und welcher Ersatz zu leisten ist, in den einzelnen Rechtsordnungen zum Teil höchst unterschiedlich beantwortet, wenn auch die Ergebnisse häufig nicht so stark divergieren wie manche Begründungen. Als ersten Schritt zur Harmonisierung der nationalen Schadenersatzordnungen innerhalb der EU erarbeitete die "European Group on Tort Law" "Prinzipien des Europäischen Haftungsrechts", eine systematische Zusammenstellung von Grundregeln, die im Falle der immer stärker geforderten Vereinheitlichung als Vorbild dienen können. Ein neues europäisches Schadenersatzrecht stellt den Anwender aber vor die Schwierigkeit, dass er bei der Beurteilung eines Falles nicht mehr auf bisherige Gerichtsentscheidungen zurückgreifen kann. Das Projekt soll diesem Mangel abhelfen, indem es die Rechtsprechung der nationalen Höchstgerichte aufbereitet und mit dem europäischen Recht verknüpft. Es beginnt mit einem wichtigen Teilbereich, der Kausalität, weil schon die Frage, wer der Verursacher eines Schadens ist, keineswegs so einheitlich beantwortet wird, wie man es erwarten würde. Dieser Problemkreis eignet sich wegen seiner Geschlossenheit besonders als Ausgangspunkt für künftige weiterführende Studien zu den übrigen Kernbereichen des Schadenersatzrechtes, bei denen auf den Erfahrungen und Ergebnissen dieses Projektes aufgebaut werden kann.
- Benedict Winiger, University of Geneva - Schweiz