Wissenschaftsdisziplinen
Politikwissenschaften (5%); Rechtswissenschaften (95%)
Keywords
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Torture,
Universal Jurisdiction,
UN Convention against Tortur,
Human Right To Personal Integrity,
Digni,
Oxford Commentaries on International Law,
Inhuman Treatment And Punishment
Folter ist eine der schwersten Menschenrechtsverletzungen und stellt einen unmittelbaren Angriff auf den Kern der menschlichen Person und Wuerde dar. Obwohl die Folter im völkerrechtlichen Vertrags- und Gewohnheitsrecht absolut und universell verboten ist, und zwar ohne jegliche Möglichkeit der Einschränkung oder Derogierung sogar im Kriegs- und Ausnahmezustand, wird sie in einer grossen Zahl von Staaten systematisch praktiziert. Die internationale Gemeinschaft hat auf die Renaissance der Folter in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts mit einer Reihe von speziellen Konventionen, Mechanismen und Verfahren reagiert. Der wichtigste dieser Verträge ist die Konvention ueber Folter und andere Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CAT), die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 1984 verabschiedet wurde und 1987 in Kraft getreten ist. Mehr als 130 Staaten haben CAT ratifiziert, die eine Fuelle von Verpflichtungen der Staaten enthält, Folter zu verhueten sowie ihr nationales Strafrecht in einer Weise zu adaptieren, dass alle Folterknechte, und zwar unabhängig von ihrer Nationalität und vom Ort der Tat, vor Gericht gestellt und mit einer der Schwere dieses Verbrechens angemessenen Sanktion bestraft werden. Der aus 10 unabhängigen Experten bestehende UNO-Ausschuss gegen die Folter hat die Aufgabe, die Einhaltung der Konvention durch die Vertragsstaaten zu ueberwachen. Zu diesem Zweck prueft er Staatenberichte, fuehrt Untersuchungen durch und entscheidet ueber Staaten- und Individualbeschwerden. Der CAT-Kommentar wird jede materiell- und verfahrensrechtliche Bestimmung der CAT und ihres im Dezember 2002 verabschiedeten Fakultativprotokolls (OP) unter Beruecksichtigung der travaux preparatoires, der Rechtsprechung und Praxis des Ausschusses gegen die Folter, wichtiger Judikatur nationaler und internationaler Gerichte sowie aller relevanten Literatur im einzelnen kommentieren. Die Methode folgt jener, die der Autor in seinem bekannten Kommentar zum Internationalen Pakt ueber Buergerliche und Politische Rechte (CCPR- Kommentar) entwickelt hat, der in deutscher (1989) und englischer Sprache (1993) vom Engel Verlag mit der Unterstuetzung des FWF publiziert wurde. Derzeit arbeitet der Autor an der Universität Lund in Schweden an der 2. Auflage des CCPR-Commentary. Im Fruehjahr 2003 wird eine chinesische Uebersetzung der 1. Auflage von der Chinesischen Akademie der Sozialwissenschaften publiziert werden. Im September 2002 wurde der Autor von Oxford University Press ersucht, einen CATCommentary in englischer Sprache zu schreiben, der in der neuen Schriftenreihe "Oxford Commentaries an International Law" publiziert wird.