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Implementationsoptionen von Mediation ins Öffentliche Recht

Options Concerning Implementation of Mediation in Public Law

Johannes W. Pichler (ORCID: )
  • Grant-DOI 10.55776/P18791
  • Förderprogramm Einzelprojekte
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.04.2006
  • Projektende 30.04.2007
  • Bewilligungssumme 55.850 €
  • Projekt-Website

Wissenschaftsdisziplinen

Rechtswissenschaften (100%)

Keywords

    Mediation, Verwaltungsverfahren, Umweltrecht, Verwaltungshilfe, Implementierung, Weisungsunabhängigkeit

Abstract Endbericht

Vergleicht man deutsche und österreichische mediationsrelevante Rechtsnormen miteinander, so kommt man nicht umhin, von zwei gänzlich unterschiedlichen Einsatzmodellen der Mediation im öffentlichen Bereich zu sprechen. Während in Deutschland im Sog der sogenannten Teilprivatisierung des Verwaltungsverfahrens auch Mediation als integriertes Instrument der Verfahrensökonomie mehr und mehr in Erscheinung tritt, favorisiert der österreichische Normgeber derzeit ein paralleles Konzept, wonach Mediation keine staatliche Aufgabe darstellt und insoweit auch nicht Gegenstand einer funktionalen Privatisierung ist. Angesichts der Tatsache, dass Fragen der Integration von Mediation in politisch-administrative Verfahren (Einzelfallentscheidungen und Planungsprozesse), in der Art wie sie in Deutschland gestellt werden, in der österreichischen Literatur bisher unbehandelt blieben, eine konsequente Fortentwicklung der Mediation im öffentlichen Bereich jedoch geboten erscheint, lohnt es sich, gerade auch unter dem Aspekt der geleisteten Arbeit im Vorprojekt "Mediation im öffentlichen Bereich", die Unterschiede herauszuarbeiten und für den österreichischen Rechtsbestand fruchtbar zu machen. Ziel einer weiterführenden Untersuchung muss es demnach sein, aufbauend auf die im Vorfeld erzielten Ergebnisse (insbesondere betreffend Schnittstellen, Verzahnungsstrategien) und den aus dem Rechtsvergleich mit Deutschland gewonnenen Erfahrungen folgende erkenntnisleitende Fragen zu beantworten: 1) Wie reagiert(e) der deutsche Gesetzgeber auf die Forderungen von Politik und Wissenschaft nach Verfahrensbeschleunigung im Hinblick auf Mediation als mit unter auch akzeptanzförderndes Instrument? 2) Welche Änderungen bewirkt die Aufnahme des Instruments der Mediation in das Verwaltungsverfahren für die Tätigkeiten der BehördenvertreterInnen? 3) Welche Rechtsstellung kommt der Mediatorin bzw dem Mediator zu (Verwaltungshilfe, Beleihung) und welche Rechtsfolgen sind damit verbunden (Weisungsungebundenheit)? 4) Erlaubt das österreichische Verwaltungsrecht/die Verwaltungswissenschaft eine Einbindung von MediatorInnen in das Verwaltungsverfahren? 5) Kann Mediation überhaupt in politisch-administrative Verfahren integriert werden, ohne dadurch ihre eigenen tragenden Prinzipien zu "verraten" und letztlich ein zahnloses Instrument zu schaffen? 6) Was muss unternommen werden, um Mediation zu einem integrativen Bestandteil des Verwaltungs- und auch des Verordnungserlassungsverfahrens werden zu lassen?

Vergleicht man deutsche und österreichische mediationsrelevante Rechtsnormen miteinander, so kommt man nicht umhin, von zwei gänzlich unterschiedlichen Einsatzmodellen der Mediation im öffentlichen Bereich zu sprechen. Während in Deutschland im Sog der sogenannten Teilprivatisierung des Verwaltungsverfahrens auch Mediation als integriertes Instrument der Verfahrensökonomie mehr und mehr in Erscheinung tritt, favorisiert der österreichische Normgeber derzeit ein paralleles Konzept, wonach Mediation keine staatliche Aufgabe darstellt und insoweit auch nicht Gegenstand einer funktionalen Privatisierung ist. Angesichts der Tatsache, dass Fragen der Integration von Mediation in politisch-administrative Verfahren (Einzelfall-entscheidungen und Planungsprozesse), in der Art wie sie in Deutschland gestellt werden, in der österreichischen Literatur bisher unbehandelt blieben, eine konsequente Fortentwicklung der Mediation im öffentlichen Bereich jedoch geboten erscheint, lohnt es sich, gerade auch unter dem Aspekt der geleisteten Arbeit im Vorprojekt "Mediation im öffentlichen Bereich", die Unterschiede herauszuarbeiten und für den österreichischen Rechtsbestand fruchtbar zu machen. Ziel einer weiterführenden Untersuchung muss es demnach sein, aufbauend auf die im Vorfeld erzielten Ergebnisse (insbesondere betreffend Schnittstellen, Verzahnungsstrategien) und den aus dem Rechtsvergleich mit Deutschland gewonnenen Erfahrungen folgende erkenntnisleitende Fragen zu beantworten: 1. Wie reagiert(e) der deutsche Gesetzgeber auf die Forderungen von Politik und Wissenschaft nach Verfahrensbeschleunigung im Hinblick auf Mediation als mit unter auch akzeptanzförderndes Instrument? 2. Welche Änderungen bewirkt die Aufnahme des Instruments der Mediation in das Verwaltungsverfahren für die Tätigkeiten der BehördenvertreterInnen? 3. Welche Rechtsstellung kommt der Mediatorin bzw dem Mediator zu (Verwaltungshilfe, Beleihung) und welche Rechtsfolgen sind damit verbunden (Weisungsungebundenheit)? 4. Erlaubt das österreichische Verwaltungsrecht/die Verwaltungswissenschaft eine Einbindung von MediatorInnen in das Verwaltungsverfahren? 5. Kann Mediation überhaupt in politisch-administrative Verfahren integriert werden, ohne dadurch ihre eigenen tragenden Prinzipien zu "verraten" und letztlich ein zahnloses Instrument zu schaffen? 6. Was muss unternommen werden, um Mediation zu einem integrativen Bestandteil des Verwaltungs- und auch des Verordnungserlassungsverfahrens werden zu lassen?

Forschungsstätte(n)
  • Universität Graz - 100%

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