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Nationale Judikatur und europäisches Schadenersatzrecht II

National Court Practice and European Tort Law II

Helmut Koziol (ORCID: )
  • Grant-DOI 10.55776/P20304
  • Förderprogramm Einzelprojekte
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.03.2008
  • Projektende 30.06.2011
  • Bewilligungssumme 233.854 €
  • Projekt-Website

Wissenschaftsdisziplinen

Rechtswissenschaften (100%)

Keywords

    Tort law, Comparative law, Damage, European private law, Harmonization of tort law

Abstract Endbericht

Mit diesem Projekt soll der gesamte Erfahrungsschatz höchstgerichtlicher Entscheidungen aus ganz Europa zur Frage des Schadensbegriffs erfasst, analysiert und durch umfassende rechtsvergleichende Analyse aufbereitet werden. Dies soll nicht nur in den gegenwärtigen Rechtssystemen die Arbeit an grenzüberschreitenden Problemen erleichtern, sondern insbesondere auch eine fallbezogene Diskussion über Projekte einer Harmonisierung der europäischen Haftungsrechte ermöglichen. Die Frage, welche Nachteile einer Person ersatzfähig sind, wird nämlich in den verschiedenen Ländern zum Teil höchst unterschiedlich beantwortet, wenn auch die Ergebnisse nicht so stark divergieren wie manche Begründungen. Die "European Group on Tort Law" hat daher "Prinzipien des Europäischen Haftungsrechts", also eine systematischen Zusammenstellung von Grundregeln formuliert, die im Falle einer immer stärker geforderten Vereinheitlichung der jeweiligen nationalen Vorschriften als Vorbild dienen können. Da diese "Prinzipien" auf umfassenden Untersuchungen der verschiedenen Ländersysteme aufbauen, bieten sie möglichst harmonische Regeln, die breitestmögliche Akzeptanz erreichen. Der Entwurf der "Principles" wurde auf einer Konferenz im Mai 2005 präsentiert. Ein neues europäisches Schadenersatzrecht stellt den Anwender aber vor die Schwierigkeit, dass er bei der Beurteilung eines Falles nicht mehr auf bisherige Gerichtsentscheidungen zurückgreifen kann. Das geplante Projekt soll diesem Mangel abhelfen: Aus fast dreißig europäischen Rechtsordnungen werden systematisch Entscheidungen ausgewählt, die Grundprobleme behandeln. Diese Fälle werden durch Kommentare zu den einzelnen nationalen Rechtsordnungen sowie rechtsvergleichende Berichte aufbereitet. Ferner wird ihre Bedeutung für das neue europäische Schadenersatzrecht herausgearbeitet und die Lösung auf dessen Grundlage aufgezeigt. Damit soll ein dogmatisch-rechtsvergleichend aufbereitetes Fallmaterial zur Verfügung gestellt und auch die Kontinuität der europäischen Rechtsentwicklung gefördert werden. Das vorgeschlagene Projekt setzt ein im Vorjahr abgeschlossene Projekt fort und beschäftigt sich mit einem weiteren zentralen Aspekt der Haftungsfrage, nämlich dem Schadenbegriff: Die Frage, welcher Nachteil in welchem Umfang zu ersetzen ist, wird nämlich keineswegs so einheitlich beantwortet, wie man es erwarten würde. Diese zweite Untersuchung soll die Basis für weiterführende Studien zu den übrigen Kernbereichen des Schadenersatzrechtes, bei denen auf die Erfahrungen und Ergebnisse dieses Projektes aufgebaut werden kann, bilden.

Mit diesem Projekt soll der gesamte Erfahrungsschatz höchstgerichtlicher Entscheidungen aus ganz Europa zur Frage des Schadensbegriffs erfasst, analysiert und durch umfassende rechtsvergleichende Analyse aufbereitet werden. Dies soll nicht nur in den gegenwärtigen Rechtssystemen die Arbeit an grenzüberschreitenden Problemen erleichtern, sondern insbesondere auch eine fallbezogene Diskussion über Projekte einer Harmonisierung der europäischen Haftungsrechte ermöglichen. Die Frage, welche Nachteile einer Person ersatzfähig sind, wird nämlich in den verschiedenen Ländern zum Teil höchst unterschiedlich beantwortet, wenn auch die Ergebnisse nicht so stark divergieren wie manche Begründungen. Die "European Group on Tort Law" hat daher "Prinzipien des Europäischen Haftungsrechts", also eine systematischen Zusammenstellung von Grundregeln formuliert, die im Falle einer immer stärker geforderten Vereinheitlichung der jeweiligen nationalen Vorschriften als Vorbild dienen können. Da diese "Prinzipien" auf umfassenden Untersuchungen der verschiedenen Ländersysteme aufbauen, bieten sie möglichst harmonische Regeln, die breitestmögliche Akzeptanz erreichen. Der Entwurf der "Principles" wurde auf einer Konferenz im Mai 2005 präsentiert. Ein neues europäisches Schadenersatzrecht stellt den Anwender aber vor die Schwierigkeit, dass er bei der Beurteilung eines Falles nicht mehr auf bisherige Gerichtsentscheidungen zurückgreifen kann. Das geplante Projekt soll diesem Mangel abhelfen: Aus fast dreißig europäischen Rechtsordnungen werden systematisch Entscheidungen ausgewählt, die Grundprobleme behandeln. Diese Fälle werden durch Kommentare zu den einzelnen nationalen Rechtsordnungen sowie rechtsvergleichende Berichte aufbereitet. Ferner wird ihre Bedeutung für das neue europäische Schadenersatzrecht herausgearbeitet und die Lösung auf dessen Grundlage aufgezeigt. Damit soll ein dogmatisch-rechtsvergleichend aufbereitetes Fallmaterial zur Verfügung gestellt und auch die Kontinuität der europäischen Rechtsentwicklung gefördert werden. Das vorgeschlagene Projekt setzt ein im Vorjahr abgeschlossene Projekt fort und beschäftigt sich mit einem weiteren zentralen Aspekt der Haftungsfrage, nämlich dem Schadenbegriff: Die Frage, welcher Nachteil in welchem Umfang zu ersetzen ist, wird nämlich keineswegs so einheitlich beantwortet, wie man es erwarten würde. Diese zweite Untersuchung soll die Basis für weiterführende Studien zu den übrigen Kernbereichen des Schadenersatzrechtes, bei denen auf die Erfahrungen und Ergebnisse dieses Projektes aufgebaut werden kann, bilden.

Forschungsstätte(n)
  • Österreichische Akademie der Wissenschaften - 100%
Nationale Projektbeteiligte
  • Ken Oliphant, Österreichische Akademie der Wissenschaften , nationale:r Kooperationspartner:in
Internationale Projektbeteiligte
  • Isabelle Durant, Université Catholique de Louvain - Belgien
  • Christian Takoff, University of Sofia - Bulgarien
  • Ionut Raduletu, Max-Planck-Gesellschaft - Deutschland
  • Reinhard Zimmermann, Sonstige Forschungs- oder Entwicklungseinrichtungen - Deutschland
  • Vibe Ulfbeck, University of Copenhagen - Dänemark
  • Janno Lahe, University of Tartu - Estland
  • Jaana Norio-Timonen, Helsinki University - Finnland
  • Eugenia Dacoronia, National and Kapodistrian University of Athens - Griechenland
  • Eoin Quill, University of Limerick - Irland
  • Michele Graziadei, Università degli Studi di Torino - Italien
  • Kalvis Torgans, University of Latvia - Lettland
  • Julia Krisiene, Vytautas Magnus University - Litauen
  • Willem H. Van Boom, Erasmus University Rotterdam - Niederlande
  • Bjarte Askeland, University of Bergen - Norwegen
  • Ewa Baginska, Nicolaus Kopernikus University - Polen
  • André G. Dias Pereira, Universidade de Coimbra - Portugal
  • Hakan Andersson, Uppsala Universitet - Schweden
  • Benedict Winiger, University of Geneva - Schweiz
  • Thomas Kadner Graziano, University of Geneva - Schweiz
  • Anton Dulak, Pan-European University - Slowakei
  • Lampe Rok, University of Primorska - Slowenien
  • Jordi Ribot Igualada, University of Girona - Spanien
  • Lubos Tichý, University Karlova v Prazc - Tschechien
  • Attila Menyhárd, ELTE University - Ungarn
  • Olivier Moreteau, Louisiana State University Paul M. - Vereinigte Staaten von Amerika
  • Martin Hogg, University of Edinburgh - Vereinigtes Königreich

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