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Die bundesstaatliche Kompetenzverteilung

Allocation of competences in the federal state

Ewald Wiederin (ORCID: )
  • Grant-DOI 10.55776/P20445
  • Förderprogramm Einzelprojekte
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.05.2008
  • Projektende 30.04.2011
  • Bewilligungssumme 205.968 €
  • Projekt-Website

Wissenschaftsdisziplinen

Politikwissenschaften (5%); Rechtswissenschaften (95%)

Keywords

    Kompetenzverteilung, Verfassungsauslegung, Bundesstaat, Gesetzgebung, Bundesaufsicht, Vollziehung

Abstract Endbericht

Von allen Bundesstaaten der Welt hat Österreich die mit Abstand differenzierteste, komplizierteste und kleinteiligste Kompetenzverteilung. Da sie sich aus annähernd fünfhundert Bestimmungen zusammensetzt, die sich zu einem guten Teil außerhalb der Verfassungsurkunde finden, verfügen selbst ausgewiesene Experten nur über einen punktuellen Überblick. Die Rechtsprechung war und ist zwar laufend mit Kompetenzverteilungsfragen konfrontiert. Eine mehr als nur punktuelle wissenschaftliche Aufarbeitung dieses Bereiches steht aber bis heute aus, und das Interesse an ihm nimmt sichtlich ab. Alles in allem ist es kaum mehr übertrieben, ein wissenschaftliches Desinteresse an Fragen der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung zu diagnostizieren. Das vorliegende Forschungsprojekt will diesem misslichen Zustand abhelfen und einige der letzten verbliebenen weißen Flecken auf der Landkarte des Verfassungsrechts kartographieren. Als adäquate literarische Form bietet sich das Format eines wissenschaftlichen Großkommentares an, der über Rechtsprechung, Lehre und Staatspraxis vollständig und verlässlich Auskunft gibt, der aber über sie hinaus führt und der sie kritisch hinterfragt. In methodischer Hinsicht will das Projekt mit der herrschenden "Versteinerungstheorie" zwar nicht radikal brechen, sie aber auf ihren angestammten Platz zurückführen. Das bringt es mit sich, dem Wortlaut der Kompetenztatbestände, ihrer Herkunft, ihrer immanenten Teleologie, aber auch der Systematik der Kompetenzverteilung insgesamt mehr Beachtung zu schenken, als dies üblicherweise geschieht. Der gewählte Ansatz hat den weiteren Vorteil, dass er eine Homogenität der Bearbeitungstiefe zulässt, die bei einem rein (verfassungs)gerichtspositivistischen Ansatz nicht erzielbar wäre. Die einzelnen Kompetenztatbestände sollen ohne Rücksicht darauf, ob sie in Rechtsprechung und Lehre größere oder geringere Beachtung gefunden haben, mit vergleichbarer Tiefenschärfe ausgelotet werden. Eben weil das Forschungsprojekt den Kommentierungen nicht ungeprüft die Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts zugrunde legt, sondern diese als gelebte Praxis anhand normativer Maßstäbe zu bewerten unternimmt, kann es an der übrigen Staatspraxis nicht vorbeigehen. Vor allem im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, aber auch bei den Verfassungsdiensten der Länder existiert zu Kompetenzfragen reiches Aktenmaterial, das in der Praxis der Gesetzgebung in Bund und Ländern große Bedeutung hat, das aber nur einem kleinen Zirkel von Eingeweihten zugänglich ist. Dieses Material dem Publikum in Ansätzen zu erschließen, ist an sich schon lohnende Aufgabe. Da solches Material auch in Themenbereichen existiert, die in Rechtsprechung und Lehre unterbelichtet geblieben sind, trägt seine Berücksichtigung außerdem zur angestrebten Homogenität der Bearbeitungstiefe bei.

Von allen Bundesstaaten der Welt hat Österreich die mit Abstand differenzierteste, komplizierteste und kleinteiligste Kompetenzverteilung. Da sie sich aus annähernd fünfhundert Bestimmungen zusammensetzt, die sich zu einem guten Teil außerhalb der Verfassungsurkunde finden, verfügen selbst ausgewiesene Experten nur über einen punktuellen Überblick. Die Rechtsprechung war und ist zwar laufend mit Kompetenzverteilungsfragen konfrontiert. Eine mehr als nur punktuelle wissenschaftliche Aufarbeitung dieses Bereiches steht aber bis heute aus, und das Interesse an ihm nimmt sichtlich ab. Alles in allem ist es kaum mehr übertrieben, ein wissenschaftliches Desinteresse an Fragen der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung zu diagnostizieren. Das vorliegende Forschungsprojekt will diesem misslichen Zustand abhelfen und einige der letzten verbliebenen weißen Flecken auf der Landkarte des Verfassungsrechts kartographieren. Als adäquate literarische Form bietet sich das Format eines wissenschaftlichen Großkommentares an, der über Rechtsprechung, Lehre und Staatspraxis vollständig und verlässlich Auskunft gibt, der aber über sie hinaus führt und der sie kritisch hinterfragt. In methodischer Hinsicht will das Projekt mit der herrschenden "Versteinerungstheorie" zwar nicht radikal brechen, sie aber auf ihren angestammten Platz zurückführen. Das bringt es mit sich, dem Wortlaut der Kompetenztatbestände, ihrer Herkunft, ihrer immanenten Teleologie, aber auch der Systematik der Kompetenzverteilung insgesamt mehr Beachtung zu schenken, als dies üblicherweise geschieht. Der gewählte Ansatz hat den weiteren Vorteil, dass er eine Homogenität der Bearbeitungstiefe zulässt, die bei einem rein (verfassungs)gerichtspositivistischen Ansatz nicht erzielbar wäre. Die einzelnen Kompetenztatbestände sollen ohne Rücksicht darauf, ob sie in Rechtsprechung und Lehre größere oder geringere Beachtung gefunden haben, mit vergleichbarer Tiefenschärfe ausgelotet werden. Eben weil das Forschungsprojekt den Kommentierungen nicht ungeprüft die Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts zugrunde legt, sondern diese als gelebte Praxis anhand normativer Maßstäbe zu bewerten unternimmt, kann es an der übrigen Staatspraxis nicht vorbeigehen. Vor allem im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, aber auch bei den Verfassungsdiensten der Länder existiert zu Kompetenzfragen reiches Aktenmaterial, das in der Praxis der Gesetzgebung in Bund und Ländern große Bedeutung hat, das aber nur einem kleinen Zirkel von Eingeweihten zugänglich ist. Dieses Material dem Publikum in Ansätzen zu erschließen, ist an sich schon lohnende Aufgabe. Da solches Material auch in Themenbereichen existiert, die in Rechtsprechung und Lehre unterbelichtet geblieben sind, trägt seine Berücksichtigung außerdem zur angestrebten Homogenität der Bearbeitungstiefe bei.

Forschungsstätte(n)
  • Universität Wien - 49%
  • Universität Salzburg - 51%
Nationale Projektbeteiligte
  • Christian Kopetzki, Universität Wien , assoziierte:r Forschungspartner:in

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