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Verortung intersektionaler Diskriminierung

Locating intersectional discrimination

Karin Schmidlechner (ORCID: )
  • Grant-DOI 10.55776/P22639
  • Förderprogramm Einzelprojekte
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.10.2010
  • Projektende 30.09.2013
  • Bewilligungssumme 216.817 €

Wissenschaftsdisziplinen

Andere Sozialwissenschaften (30%); Rechtswissenschaften (55%); Soziologie (15%)

Keywords

    Discrimination, Intersectional, Law, Comparator, Multiple, Human Rights

Abstract Endbericht

Im vorliegenden Forschungsprojekt sollen zentrale Aspekte des Konzepts der ,Intersektionalität` bzw. der ,intersektionalen Diskriminierung` in Theorie und (rechtlicher) Praxis beforscht werden. ,Intersektionalität` bedeutet (grob) den Umstand, dass jede Person in sich mehrere interdependente Charakteristika (wie Alter, Gender, oder ethnische Zugehörigkeit) vereint; ,intersektionale Diskriminierung`, im Gegensatz zu einfacher bzw. zu anderen Formen multipler Diskriminierung, bedeutet Diskriminierung aufgrund des Zusammentreffens bestimmter Verbindungen (Intersektionen). Um zentrale theoretische Implikationen von Intersektionalität und ihrer Wahrnehmung durch Anti-Diskriminierungsrecht zu klären, setzt das Projekt an der (rechts-) praktischen Relevanz intersektionaler Diskriminierung als solcher an. Das Forschungsvorhaben des gegenwärtigen Projekts ergibt sich aus der offenbar steigenden Beachtung intersektionaler Diskriminierung in wissenschaftlichen Diskursen und ihrer zugleich relativ geringen Berücksichtigung im Anti-Diskriminierungsrecht. Dies zeigt sich einerseits in zunehmend differenzierteren theoretischen Betrachtungen von Intersektionalität und ihrer Außerachtlassung möglicher rechtlicher Umsetzungen; andererseits in den noch immer unzureichenden Voraussetzungen für eine erfolgreiche rechtliche Regulierung intersektionaler Diskriminierung. Das gegenwärtige Projekt setzt sich aus drei Teilen zusammen. In Teil I soll das Konzept der ,intersektionalen Diskriminierung` theoretisch - und mit Voraussicht auf die rechtliche Fruchtbarmachung des Konzepts - geklärt werden: durch seine hinreichende Abgrenzung von anderen Formen (multipler) Diskriminierung sowie durch die Erarbeitung einer ,toolbox` zur weiteren (theoretischen sowie praktischen) Abgrenzung und Handhabung des Konzepts. In Teil II soll die rechtliche Verankerung intersektionaler Diskriminierung geklärt werden: einerseits durch die Analyse bestehenden Anti-Diskriminierungsrechts hinsichtlich seiner Erfassung von intersektionaler Diskriminierung; andererseits durch eine Analyse des Problems der ,Vergleichsperson` im Kontext der intersektionalen Diskriminierung und durch die Bereitstellung einer ,toolbox` für entsprechende Lösungsansätze. Auf dieser Grundlage soll in Teil III der praktischen Relevanz des Konzepts der intersektionalen Diskriminierung nachgegangen werden: zunächst durch die Identifikation eines methodologisch besonders geeigneten Zugangs zu Feldern intersektionaler Diskriminierung; sodann durch die Identifikation von praktischen Manifestationen sowie von Hindernissen in der Wahrnehmung von intersektionaler Diskriminierung; sowie schließlich durch die Analyse tatsächlichen (rechts-) praktischen Umgangs mit Formen intersektionaler Diskriminierung. Auf diese Art und Weise sollen die theoretischen und rechtlichen Forschungsbereiche des Projektes praktisch ergänzt und die umfassende Relevanz des Konzepts der intersektionalen Diskriminierung adäquat erfasst werden.

Locating Intersectional Discrimination (LID) war ein von FWF gefördertes Forschungsprojekt, das von Oktober 2010-September 2013 lief und sich mit grundlegenden Fragestellungen zur intersektionellen Diskriminierung befasste. Im Zentrum standen dabei zwei übergeordnete Forschungsfragen: 1. Ist intersektionelle Diskriminierung im Leben von Menschen relevant, das heißt, kommt sie vor, falls ja, wie häufig? und 2. Auf welche Art und Weise geht die Rechtspraxis mit Fällen intersektioneller Diskriminierung um bzw. könnte sie damit umgehen? Um das Phänomen der intersektionellen Diskriminierung sowohl in der Lebensrealität von Personen als auch in der Rechtspraxis untersuchen zu können, war das Projekt interdisziplinär angelegt und bezog juristische, philosophische sowie sozialwissenschaftliche Ansätze und Methoden mit ein. Das Projekt gliederte sich in eine theoretische, rechtliche und sozialwissenschaftliche Analyse. Erstere sollte das Phänomen der intersektionellen Diskriminierung grundlegend untersuchen. Welche Charakteristiken und Besonderheiten zeichnen Konstellationen intersektioneller Diskriminierung aus und (wie) können diese von anderen Diskriminierungsformen (einfacher, sowie mehrfacher Diskriminierung) unterschieden werden? In der rechtlichen Analyse wurde untersucht, inwiefern intersektionelle Diskriminierung bereits von bestehendem Anti-Diskriminierungsrecht mit umfasst ist bzw. in bestehendes Anti-Diskriminierungsrecht integriert werden könnte. Im Zusammenhang damit sollte auch das Problem der Vergleichsperson in Fällen intersektioneller Diskriminierung untersucht und sofern dafür relevant gelöst werden. In der empirischen Analyse wurde der Frage nachgegangen, ob intersektionelle Diskriminierung im Leben von Personen eine Rolle spielt, das heißt, ob sie vorkommt und falls ja, wie häufig. Die Erarbeitung einer Checkliste für RechtspraktikerInnen, durch die die Analyse von Ungleichheitsverhältnissen ins Zentrum der Betrachtung gerückt wird, um intersektionelle und mehrfache Benachteiligungen besser analysieren und erklären zu können, schloss das Projekt ab.

Forschungsstätte(n)
  • European Training and Research Centre for Human Rights and Democracy (ETC) - 100%

Research Output

  • 2 Publikationen
Publikationen
  • 2012
    Titel Schadenersatzrechtliche Aspekte der Mehrfachdiskriminierung.
    Typ Journal Article
    Autor Apostolovski V
    Journal Das Recht der Arbeit
  • 2012
    Titel Die Intersektionalität schwingt latent immer mit, Intersektionelle Benachteiligung und Diskriminierung. Divergenz zwischen Lebensrealitäten und Rechtspraxis.
    Typ Journal Article
    Autor Apostolovski V Et Al

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