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Privatrecht in unsicheren Zeiten - Österr. Zivilrechtsjudikatur unter der NS-Herrschaft

Private Law in Perilous Times - Austrian Civil Law Jurisdiction under the Nazi Regime

Franz Stefan Meissel (ORCID: 0000-0002-9081-1573)
  • Grant-DOI 10.55776/P25200
  • Förderprogramm Einzelprojekte
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.03.2013
  • Projektende 30.04.2017
  • Bewilligungssumme 232.260 €

Wissenschaftsdisziplinen

Geschichte, Archäologie (45%); Rechtswissenschaften (55%)

Keywords

    Legal History, Contemporary History, Civil Law, National Socialsm, Austria

Abstract Endbericht

Die meisten Publikationen zum Thema "Zivilrecht im Nationalsozialismus" konzentrieren sich auf die Rechtslage und die Judikatur im sogenannten "Altreich". Zur Methode der Zivilgerichte ist auf das in erster Auflage 1968 erschienene Buch von Bernd Rüthers "Die unbegrenzte Auslegung", in dem erstmals der Umgang des Nationalsozialismus mit dem gesetzten Recht in der Theorie und in der Praxis dargestellt wurde, zu verweisen. Die Publikation zweifelte erstmals an der vor allem auf Erfahrungsberichten von Anwälten und Richtern beruhenden Behauptung, dass die zivilrechtliche Praxis "im wesentlichen normal` weitergelaufen" sei, das heißt ohne nationalsozialistische Beeinflussung. 1988 kam Rainer Schröder in seinem Buch "aber im Zivilrecht sind die Richter standhaft geblieben" zu dem Schluss, dass, statistisch gesehen, das Gros der Entscheidungen von einem methodischen und inhaltlichen Standpunkt aus zwar "Normalfälle" waren, die keine nationalsozialistische Prägung erkennen lassen. Gleichzeitig betonte er jedoch auch die Akzeptanz nationalsozialistischer Wertentscheidungen, wenn es um "Feindgruppen" ging. Darüber hinaus wurden einige Arbeiten publiziert, in denen die Judikatur einzelner "deutscher" Gerichte analysiert wurde. Für den Raum des heutigen Österreichs fehlt eine umfassende Aufarbeitung der vorhandenen Urteile. Einzelne Aufsätze setzten sich mit den Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und mit der publizierten Judikatur auseinander, doch wurden hierbei jeweils nur Teilaspekte problematisiert und auf die Rechtssprechungspraxis der österreichischen Gerichte wurde, wenn überhaupt, nur punktuell verwiesen. Eine einzelne Dissertation (Inge Schinko, Ehescheidungen in der Zeit des Nationalsozialismus. Diskussionen zum Ehegesetz 1938 und die Praxis der Ehescheidungen in Wien zwischen "Rasse"- Politik und Bevölkerungspolitik, Diss. Univ. Wien 2003) zieht stichprobenartig Urteile aus dem Bestand des Wiener Stadt- und Landesarchiv heran, um die Praxis der Ehescheidungen in der Zeit des Nationalsozialismus zu beleuchten. Ziel dieses Projektes ist es, die in den deutschen und österreichischen Archiven vorhandenen Urteile zum österreichischen Privatrecht aus der Zeit 1938-1945 umfassend aufzuarbeiten und auf ihre methodische Grundlage hin zu untersuchen. Die zentrale Frage ist somit, ob und inwiefern sich die juristische Methodik der Zivilgerichte durch den "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich verändert hat? Im Mittelpunkt stehen dabei explizite und implizite Argumentationsmuster und deren Verhältnis zu nationalsozialistischen Rechtsvorstellungen. Untersuchungsgegenstand ist die Judikatur der Landesgerichte, die im Wiener Stadt- und Landesarchiv lagert, sowie die in verschiedenen Archiven vorhandene Judikatur der "Amtsgerichte", die bis dato noch nicht wissenschaftlich aufgearbeitet wurde. Des Weiteren sollen Urteile des Reichsgerichts zum ABGB, sowie, wenn auffindbar, Urteile des OGH aus den Jahren 1938/39 herangezogen werden, um das Forschungsthema zu komplettieren.

Nicht nur das Strafrecht, sondern auch das Zivilrecht wurde in der NS-Zeit in Österreich von der nationalsozialistischen Ideologie geprägt und umgestaltet. Eine maßgebliche Rolle spielten dabei die Richter, die zumindest der Sprache nach sehr schnell den nationalsozialistischen Jargon und die rassistische und totalitäre Staatsorientierung bei der Handhabung der Justiz übernahmen. In einer groß angelegten Archivuntersuchung mit den im Wiener Stadt- und Landesarchiv vorhandenen Beständen des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien (ab 1939: Landgericht Wien) wurde die zivilgerichtliche Judikatur aus der Zeit des NS-Regimes erstmals umfassend untersucht und Basisdaten zu den rund 55.000 erhaltenen Verfahrensakten in einer online verfügbaren Datenbank für weitere Forschungen zugänglich gemacht. Bis zu neun MitarbeiterInnen des FWF-Projekts haben in jahrelanger Arbeit die Akten durchgesehen und dabei zT recht offensichtliche, zT aber auch eher versteckte ideologische Komponenten der Zivil-Rechtsprechung aufgedeckt.Detailliertere Auswertungen einzelner Gebiete wie Abstammungsrecht, Scheidungsrecht, Testamentsrecht und auf Arisierungen bezügliche Verfahren haben gezeigt, dass die Richterschaft nicht nur dem Parteibuch nach dem Nationalsozialismus nahestand (1942 waren rund 70% der Richter des LG Wien Parteimitglieder der NSDAP), sondern dass auch bei der Anwendung des Zivilrechts mehr oder wenig willfährig die NS-Ideologie mitberücksichtigt wurde, in einzelnen Fällen ließen sich die Richter sogar primär von ideologischen Motiven bestimmen. Dennoch zeigt die Detailanalyse ein beachtliches Spektrum von unterschiedlichen methodischen Vorgangsweisen und durchaus unterschiedliche Grade der compliance mit Parteivorgaben. Von manchen Richtern wurden vereinzelt ideologische Argumenteauch nur vorgeschoben, um Ergebnisse zu begründen, die den Parteizielen widersprachen. In ideologisch sensiblen Bereichen wie dem Abstammungsrecht wurde dagegen eine stramm NS-affine Handhabung der Abstammungsklage durch eine Änderung der Zuteilung an für die NSDAP besonders vertrauenswürdige Richter bewerkstelligt.

Forschungsstätte(n)
  • Universität Wien - 100%
Internationale Projektbeteiligte
  • Hans-Peter Haferkamp, Universität Köln - Deutschland
  • Martin Löhnig, Universität Regensburg - Deutschland

Research Output

  • 6 Publikationen
Publikationen
  • 2016
    Titel Heinrich Klang (1875-1954).
    Typ Journal Article
    Autor Meissel Fs
    Journal Juristische Blätter JBL
  • 2014
    Titel Die Richter des Obersten Gerichtshofs vom Anschluss 1938 bis zur Eingliederung ins Reichsgericht 1939.
    Typ Journal Article
    Autor Wedrac S
    Journal RZ 2014
  • 2014
    Titel Abstammung als Rechtsverhältnis im ABGB? Die Umgestaltung des österreichischen Ehelichkeits- und Abstammungsrechts in der NS-Zeit.
    Typ Conference Proceeding Abstract
    Autor Bukor B
    Konferenz Regula Kurzbein/Alain Muster (Hgg.), Jahrbuch Junger Zivilrechtswissenschaftler 2013. Metamorphose des Zivilrechts
  • 2015
    Titel Le code civil autrichien pendant la période national-socialiste (1938-1945).
    Typ Book Chapter
    Autor Franz-Stefan Meissel/Laurent Pfister (Hg)
  • 2014
    Titel Die Umgestaltung der Zivilrechtsjustiz nach der NS-Machtergreifung in Österreich.
    Typ Journal Article
    Autor Meissel Fs
    Journal RZ 2014
  • 2014
    Titel Das Abstammungsrecht des ABGB in der Rechtsprechung der NS-Zeit.
    Typ Journal Article
    Autor Bukor B
    Journal RZ 2014

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