Nationale Judikatur und europäisches Schadenersatzrecht (Digesten III)
National Court Practice and European Tort Law (Digesten III)
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
-
Tort Law,
Comparative Law,
Misconduct,
European Private Law,
Harmonisation of Tort Law
Mit diesem Projekt soll der gesamte Erfahrungsschatz höchstgerichtlicher Entscheidungen aus ganz Europa zur Frage der Rechtswidrigkeit und des Verschuldens (`misconduct`) erfasst, analysiert und durch umfassende rechtsvergleichende Analyse aufbereitet werden. Dies soll nicht nur in den gegenwärtigen Rechtssystemen die Arbeit an grenzüberschreitenden Problemen erleichtern, sondern insbesondere auch eine fallbezogene Diskussion über Projekte einer Harmonisierung der europäischen Haftungsrechte ermöglichen. Die Frage nach den Voraussetzungen einer Haftung für fehlerhaftes Verhalten wird in den verschiedenen Ländern zum Teil höchst unterschiedlich beantwortet, wenn auch die Ergebnisse nicht so stark divergieren wie manche Begründungen. Die `European Group on Tort Law` hat daher `Prinzipien des Europäischen Haftungsrechts`, also eine systematische Zusammenstellung von Grundregeln formuliert, die im Falle einer immer nachdrücklicher geforderten Vereinheitlichung der jeweiligen nationalen Vorschriften als Vorbild dienen können. Da diese `Prinzipien` auf umfassenden Untersuchungen der verschiedenen Ländersysteme aufbauen, bieten sie möglichst harmonische Regeln, die breitestmögliche Akzeptanz erreichen. Der Entwurf der `Principles` wurde auf einer Konferenz im Mai 2005 präsentiert und wird nun ergänzt und überarbeitet. Ein neues europäisches Schadenersatzrecht stellt den Anwender aber vor die Schwierigkeit, dass er bei der Beurteilung eines Falles nicht mehr auf bisherige Gerichtsentscheidungen zurückgreifen kann. Das geplante Projekt soll diesem Mangel abhelfen: Aus fast dreißig europäischen Rechtsordnungen werden systematisch Entscheidungen ausgewählt, die Grundprobleme behandeln. Diese Fälle werden durch Kommentare zu den einzelnen nationalen Rechtsordnungen sowie rechtsvergleichende Berichte aufbereitet. Ferner wird ihre Bedeutung für das neue europäische Schadenersatzrecht herausgearbeitet und die Lösung auf dessen Grundlage aufgezeigt. Damit soll ein dogmatisch-rechtsvergleichend aufbereitetes Fallmaterial zur Verfügung gestellt und auch die Kontinuität der europäischen Rechtsentwicklung gefördert werden. Das vorgeschlagene Projekt setzt zwei bereits abgeschlossene, vom FWF geförderte Projekte (zur Kausalität und zum Schadensbegriff) fort und beschäftigt sich mit einem weiteren zentralen Aspekt der Haftungsfrage, dem fehlerhaften Verhalten: Die Frage der Rechtswidrigkeit und des Verschuldens wird nämlich keineswegs so einheitlich beantwortet, wie man dies erwarten würde. Diese dritte Untersuchung ist ein weiterer Schritt zur Erforschung der Kernbereiche des Schadenersatzrechts, bei dem auf die Erfahrungen und Ergebnisse der Vorprojekte aufgebaut werden kann.
Im Jahr 2003 nahm das Institut für Europäisches Schadenersatzrecht (ETL) gefördert vom FWF Der Wissenschaftsfonds, gemeinsam mit der Universität Genf, die für dieses Projekt vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) unterstützt wurde, ein höchst anspruchsvolles Forschungsprojekt in Angriff: eine Sammlung der wichtigsten (höchst-)gerichtlichen Entscheidungen der europäischen Mitgliedsstaaten zu den fundamentalen Fragestellungen des Haftungsrechts. Die Gerichtsentscheidungen werden dabei themenspezifisch ausgewählt, analysiert und sowohl aus nationaler und europäischer als auch aus historischer und rechtsvergleichender Sicht kommentiert. Überdies werden die auf eine Vereinheitlichung des europäischen Haftungsrechtes zielenden Principles of European Tort Law (PETL) der European Group on Tort Law (EGTL) sowie der Draft Common Frame of Reference (DCFR) in die Betrachtung einbezogen. Eine solche kommentierte Entscheidungssammlung bietet nicht nur eine wertvolle Hilfestellung bei der Lösung grenzüberschreitender Haftungsfälle, sondern zielt vor allem darauf ab, einen umfangreichen wissenschaftlichen corpus jurisprudentiae des europäischen Schadenersatzrechts bereitzustellen, um so die Kluft zwischen der Rechtsanwendung durch die jeweiligen nationalen Gerichte und dem zunehmend harmonisierten Schadenersatzrecht in Europa zu überbrücken. Der bedeutende über Europa hinausreichende Nutzen eines solchen Vorhabens wird nicht zuletzt dadurch bestätigt, dass selbst der Australian High Court die Digesten in seiner Entscheidung Tabet v Gett ([2010] HCA 12 (21 April 2010)) berücksichtigt hat. Darüber hinaus bietet das Digestenprojekt, das sich gleichermaßen an Wissenschaftler, Praktiker, Richter und Legisten richtet, eine einzigartige Hilfestellung für die künftige Vereinheitlichung europäischer Haftungsnormen und für die gemeineuropäische Rechtsentwicklung. Zu zwei fundamentalen Problemstellungen des Schadenersatzrechts, nämlich zur Frage der Kausalität1 sowie des Schadensbegriffs2 konnten bereits Studien abgeschlossen und in den Jahren 2007 und 2011 veröffentlich werden.Wie in Digest I und II werden auch in Digest III: Misconduct die wichtigsten Entscheidungen nahezu aller europäischer Rechtsordnungen diesmal zur Frage des haftungsbegründenden Fehlverhaltens (Rechtswidrigkeit, Verschulden, faute, culpa) gesammelt, analysiert sowie aus nationaler und supranationaler Perspektive kommentiert und die Ergebnisse in rechtsvergleichenden Berichten eingehend gewürdigt. Das Projekt, an dem insgesamt 55 Forscher aus 29 europäischen Rechtsordnungen teilnahmen, wurde am 30. September 2013 begonnen und konnte im Juli 2017 erfolgreich abgeschlossen werden. Das Manuskript dessen Herausgeber Ernst Karner, Ken Oliphant und Bénédict Winiger sind, wird im Herbst 2017 bei De Gruyter veröffentlicht.3 Zusätzlich zur Publikation in Buchform, werden die Ergebnisse des Digest III-Projekts auch über eine umfassende internet-basierte Datenbank einem breiten Nutzerkreis in englischer Sprache zugänglich gemacht (Eurotort, www.eurotort.org).
- Mónika Józon, Österreichische Akademie der Wissenschaften , nationale:r Kooperationspartner:in
- Isabelle Durant, Université Catholique de Louvain - Belgien
- Reinhard Zimmermann, Sonstige Forschungs- oder Entwicklungseinrichtungen - Deutschland
- Vibe Ulfbeck, University of Copenhagen - Dänemark
- Janno Lahe, University of Tartu - Estland
- Päivi Tiilikka, Helsinki University - Finnland
- Jean-Sébastien Borghetti, Université Panthéon Assas-Paris II - Frankreich
- Eoin Quill, University of Limerick - Irland
- Michele Graziadei, Università degli Studi di Torino - Italien
- Kalvis Torgans, University of Latvia - Lettland
- Simona Selelionyte-Drukteinie, Mykolas Romeris University - Litauen
- Julija Kirsiene, Vytautas Magnus University - Litauen
- Siewert Lindenbergh, Erasmus University Rotterdam - Niederlande
- Bjarte Askeland, University of Bergen - Norwegen
- Ewa Baginska, Nicolaus Kopernikus University - Polen
- André G. Dias Pereira, Universidade de Coimbra - Portugal
- Hakan Andersson, Uppsala Universitet - Schweden
- Benedict Winiger, University of Geneva - Schweiz
- Thomas Kadner Graziano, University of Geneva - Schweiz
- Anton Dulak, Pan-European University - Slowakei
- Barbara Novak, University of Ljubljana - Slowenien
- Miquel Martín Casals, University of Girona - Spanien
- Lubos Tichý, University Karlova v Prazc - Tschechien
- Attila Menyhárd, ELTE University - Ungarn
- Martin Hogg, University of Edinburgh - Vereinigtes Königreich