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Grabrecht und Grabschutz im griechisch-römischen Südwestkleinasien

Funerary Law and the Protection of Graves in Greco-Roman Southwestern Asia Minor

Thomas Kruse (ORCID: 0000-0001-9531-8238)
  • Grant-DOI 10.55776/P26620
  • Förderprogramm Einzelprojekte
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.04.2014
  • Projektende 31.03.2018
  • Bewilligungssumme 454.996 €
  • Projekt-Website

Wissenschaftsdisziplinen

Geschichte, Archäologie (50%); Rechtswissenschaften (50%)

Keywords

    Greek Epigraphy, Graves, Greco-Roman Asia Minor, Ancient Greek Law, Prohibitions and Sanctions

Abstract Endbericht

Nachdem im Vorprojekt zu den Grabinschriften mit rechtlich relevantem Inhalt die auf Stein erhaltenen Texte aus Westkleinasien, also den Landschaften Mysien und Troas, Ionien und Karien untersucht wurden, wird das Anschlußprojekt die erprobten Methoden auf Analysen zu den Inschriften aus Südwestkleinasien anwenden. Den geographischen Rahmen des neuen Projektes bilden hierbei die Landschaften Lykien, Pamphylien, Kibyratis und Pisidien, aus denen nicht nur die meisten und aussagekräftigsten, sondern auch die ältesten Inschriften zum Grabschutz stammen. Die griechischen Texte beginnen hier mit dem Ende des 4. Jh. v. Chr., während sie in Westkleinasien kaum vor dem 1. Jh. n. Chr. nachweisbar sind. Hinzu kommen die epichorischen lykischen Texte aus dem 5. und 4. Jh. v. Chr., von denen etwa ein Viertel Straf- und Fluchformeln enthält, die sich gegen jeden richten, der gegen die Grabvorschriften verstößt. Vom Grabherrn selbst werden Vorschriften über das Grab erlassen, durch welche bestimmte Handlungen, die das Grab im weitesten Sinne schädigen konnten, verboten und mit einer Geldbuße oder anderen Strafen bedroht werden. Derartige Handlungen waren etwa die unberechtigte Bestattung von Personen, seien es Familienangehörige, denen die Grabstätte verweigert wurde, oder Fremde, oder die Öffnung des Grabes zu anderen Zwecken. Auch das Verbot der Veräußerung einer Grabstätte findet sich häufig. Empfänger der Strafzahlungen waren im Normalfall die Stadt oder eines ihrer Heiligtümer, in manchen Fällen auch der fiscus. Vielfach lassen sich in den Texten vor allem aus Lykien die Vorbilder für diejenigen Klauseln finden, die in den ionischen und karischen Grabinschriften verwendet wurden. Zudem zeichnen sich die Texte durch eine Vielfalt an Informationen zur Strafverfolgung und zur Eintreibung der Strafgelder aus. Eine weitere Besonderheit bildet der Erhaltungszustand der Nekropolen, der es in vielen Fällen möglich macht, den archäologischen Kontext der Grabtexte in die Untersuchung miteinzubeziehen. Wie im Vorprojekt werden zunächst die relevanten Inschriften für die einzelnen Poleis und Landschaften auszuwerten sein, wobei dem Umstand Beachtung geschenkt werden wird, dass sich das Untersuchungsgebiet auf drei unterschiedliche römische Provinzen (Asia, Lycia et Pamphylia und Galatia) aufteilt. In einem zweiten Schritt wird eine Synopse der rechtshistorischen Fragen vorzulegen sein.

Heute sind wir es gewohnt, dass eine Grabinschrift lediglich den Namen der Verstorbenen und ihre Lebensdaten enthält. Dementsprechend ungewohnt wirkt jene antike Inschriftentradition im Südwesten Kleinasiens (heutige Türkei), in der Tausende von Grabtexten mit detaillierten Bestimmungen zur Grabnutzung und mit Strafandrohungen bei deren Missachtung versehen wurden. Die Texte werden offenbar vom Grabherrn selbst formuliert und erklären genau, was mit seinem Grab passieren soll: Wer dort beigesetzt werden soll und welche Konsequenzen drohen, wenn unerwünschte Handlungen vorgenommen werden (es z.B. verkauft wird oder andere Personen bestattet werden). Meist sieht der Grabherr vor, dass ein empfindlich hohes Bußgeld gezahlt werden muss. Diese Strafbestimmungen machen den juristisch Teil der Texte aus. Eine Kernfrage des Projektes war es, festzustellen, nach welchen Kriterien die Grabherrn die Höhe der Geldstrafe festlegten. Diese variieren zwischen einigen Monatsgehältern und mehreren Jahresgehältern eines einfachen Arbeiters und gehen in Einzelfällen noch weit darüber hinaus. Bislang ging die Forschung davon aus, dass die Höhe der Bußgelder die Inflation der ersten drei nachchristlichen Jahrhunderte spiegelt, dass also die Beträge im Laufe der Zeit anstiegen, damit sie ihre abschreckende Wirkung nicht verloren. Es stellte sich allerdings heraus, dass diese Annahme nicht haltbar ist, sondern die Höhe des Betrages oft damit zusammenhängt, wie aufwändig die Grabstätte war: Je prunkvoller das Grab, desto höher die Buße. Diese Beobachtung verhalf uns zur Klärung des Phänomens: Entscheidend für die Höhe der Buße war die soziale Stellung des Grabherrn (bzw. der Grabherrin, zumal auch Frauen im antiken Kleinasien Gräber anlegten). Je höher dieser in der Gesellschaft seiner Heimatstadt stand, desto prächtiger war meist sein Familiengrab und desto höher setzte er auch das Bußgeld fest. Einleuchtend wird dies unter der Voraussetzung, dass sich die Bußen in erster Linie an spätere Nachkommen seiner eigenen Familie richten, die wohl denselben sozialen Rang und dieselben finanziellen Möglichkeiten haben würden wie er. Diese Erkenntnis war ein Ergebnis der sozialhistorischen Fragen des Projektes, bei denen die Nutzungsgeschichte der Grabstätten im Fokus stand: Als wesentliche Frage galt es zu klären, ob die Gräber nur für den Grabherrn und seinen engen Familienkreis (die Ehefrau, die Kinder, eventuell noch die Enkel) vorgesehen waren, oder über viele Generationen verwendet werden sollten. Es ließ sich z.B. in der römisch-kaiserzeitlichen Bergstadt Termessos in Pisidien nachweisen, dass die Gräber grundsätzlich nur für eine Generation vorgesehen waren, und dass die Kinder des Grabherrn, sobald sie eine eigene Familie gründeten, üblicherweise auch ein eigenes Grab anlegten. Diese sozialhistorischen Aspekte werden auch Kernthema eines Folgeprojektes bleiben, und unser Bild dessen, was im antiken Kleinasien eine Grabfamilie war, weiter erhellen.

Forschungsstätte(n)
  • Österreichische Akademie der Wissenschaften - 100%
Internationale Projektbeteiligte
  • Klaus Hallof, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften - Deutschland
  • Christof Schuler, Deutsches Archäologisches Institut - München - Deutschland
  • Michael Wörrle, Deutsches Archäologisches Institut - München - Deutschland
  • Birgit Christiansen, Ludwig Maximilians-Universität München - Deutschland
  • Georg Petzl, Universität Köln - Deutschland
  • Bülent Iplikcioglu, Marmara University - Türkei
  • Lene Rubinstein, Royal Holloway, University of London - Vereinigtes Königreich

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