Überarbeitung des Kommentars zur UNO-Konvention gegen die Folter
Revision of the Commentary to the UN Convention Against Torture
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
-
Torture,
Human rights,
Ill-treatment,
International law,
Convention against Torture,
United Nations
2003 unterstützte der österreichische Wissenschaftsfonds ein fünfjähriges Forschungsprojekt am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM), das in der Publikation des ersten umfassenden Kommentars zur UNO-Anti-Folter Konvention (CAT) mündete. Der Kommentar wurde von Manfred Nowak und Elizabeth McArthur, mit Unterstützung wissenschaftlicher MitarbeiterInnen am BIM, verfasst und 2008 vom Britischen Verlagshaus Oxford University Press gedruckt. Der CAT-Kommentar bot zum ersten Mal eine detaillierte Analyse aller Bestimmungen der Konvention und des Fakultativprotokolls. Im Dezember2004 wurdeManfred Nowakzudem zumUNO Sonderberichterstatter über Folter ernannt. Dies hatte den positiven Effekt, dass seine laufenden wissenschaftlichen Arbeiten durch die zahlreichen praktischen Erfahrungen inspiriert wurden. Der Kommentar stellt heute sowohl für Wissenschaftler als auch Praktiker das Standard Referenzwerk zur CAT-Konvention dar. Sieben Jahre nach der Veröffentlichung des Kommentars ist eine inhaltliche Aktualisierung und Überarbeitung des Kommentars jedoch erforderlich, um den zahlreichen Entwicklungen hinsichtlich der Konvention und des Fakultativprotokolls Rechnung zu tragen. Der Kommentar wird von Manfred Nowak und einem Team von erfahrenen wissenschaftlichen MitarbeiterInnen am BIM überarbeitet werden und die Praxis bzw. das Fallrecht des CAT Ausschusses vom Zeitpunkt seiner Entstehung im Jahr 1988, des UNO Unterausschusses für die Prävention von Folter, des UNO-Sonderberichterstatters, sowie anderer relevanter UN-Organe enthalten. Zudem wird weiterhin auch auf regionale Monitoringgremien und die Rechtsprechung nationaler Gerichte verwiesen. Außerdem wird der Kommentar eine Analyse der umfangreichen Literatur zur Anti-Folter Konvention und des Fakultativprotokolls umfassen. Ein Fallverzeichnis und ein umfangreiches Inhaltsverzeichnis, einschließlich Referenzen zu Staaten, Mitgliedern des Ausschusses und anderen Personen, sollen dem/der Leser/in einen einfachen Zugang zu diesem Werk bieten. Die Methodologie folgt der Struktur der Oxford Kommentare zum Internationalen Recht: eine Kommentierung der Konvention Artikel für Artikel in Bezug auf Ausarbeitung der Rechtsbestimmung, Rechtsprechung und Staatenpraxis, sowie eine Verwendung von Randparagraphen, um das rasche Auffinden einer Referenz zu einer bestimmten Frage zu gewährleisten. Das Forschungsprojekt plant außerdem die Erstellung einer Social Bookmarking Plattform, die in die BIM Website Atlas of Torture (http://www.atlas-of-torture.org/) integriert werden soll. Die Plattform wird alle Materialien im Einklang mit urheberrechtlichen Bestimmungen enthalten, die während des Überarbeitungsprozesses des Kommentars gesammelt wurden und somit eine beispiellose Materialiensammlung im Bereich Folterprävention darstellen.
Fast ein Jahrzehnt nach der ersten Ausgabe des Kommentars zur UN Anti-Folterkonvention (United Nations Convention against Torture A Commentary), arbeiten Prof. Manfred Nowak und Expert_innen des BIM gemeinsam mit dem Institut nahe stehenden Wissenschafter_innen seit Januar 2016 an einer neuen, überarbeiteten Auflage, veröffentlicht durch Oxford University Press (OUP). Der Kommentar stellt das umfassendste Nachschlagwerk zum absoluten Verbots und der Prävention von Folter dar. Ebenso wie die erste Auflage, soll die überarbeitete Edition ein umfangreiches Handbuch für Akademiker_innen und Menschenrechtler_innen hinsichtlich der Interpretation von staatlichen Verpflichtungen gemäß der UN-Folter-Konvention und seines Zusatzprotokolls (OPCAT) darstellen. Die neue Auflage wird die wesentlichen Entwicklungen in Bezug auf die Anti-Folterkonvention und seines Zusatzprotokolls seit der ersten Ausgabe beinhalten. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Arbeit des UN Anti- Folterausschusses (CAT) gelegt. Ebenso werden die Arbeit des UN-Sonderberichterstatters, andere UN Verträge und deren Organe sowie Menschenrechtsgremien und wichtige nationale Entwicklungen berücksichtigt. Die neue Edition soll generell benutzerfreundlicher gestaltet werden und somit die Arbeit sowohl für Akademiker_innen als auch für in der Praxis arbeitende Expert_innen erleichtern. Zusätzlich werden alle während der Recherche gesammelten Primärquellen und sonstige Materialien, sofern mit urheberrechtlichen Bestimmungen vereinbar, auf einer online Plattform veröffentlicht. Dadurch steht Menschenrechtler_innen und Wissenschaftler_innen noch ein weiteres Hilfsmittel im Kampf gegen Folter zur Verfügung. Die Überarbeitung des Kommentars der UN-Anti-Folterkonvention wird vom österreichischen Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) finanziert. Das Projekt begann im Jänner 2016 und endete im März 2018. Beteiligte Personen : Herausgeber: Prof Manfred Nowak, Moritz Birk, und Giuliana Monina Mitwirkende: Margit Ammer, Moritz Birk, Kerstin Buchinger, Nora Katona, Stephanie Krisper, Johanna Lober, Giuliana Monina, Roland Schmidt, Andrea Schuechner, und Gerrit Zach