Bereicherung und Schadenersatz im Immaterialgüterrecht
Unjust enrichment and damages in intellectual property law
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
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Damages,
Unjust Enrichment,
Intellectual Property,
Systematic Consistency,
Disgorgement Of Profits,
Punitive Damages
Man unterscheidet im Privatrecht zwischen dem allgemeinen Privatrecht und dem Sonderprivatrecht. Während das allgemeine Privatrecht die Beziehungen zwischen den BürgerInnen schlechthin regelt, finden sich im Sonderprivatrecht abweichende Regelungen. Die Abweichungen werden damit gerechtfertigt, dass in bestimmten Lebensbereichen das allgemeine Zivilrecht keine passenden Lösungen anbietet. Klassische Beispiele sind das Verbraucher- und das Arbeitsrecht. Auch im Immaterialgüterrecht finden sich sonderprivatrechtliche Normen für den Fall, dass jemand unbefugt in ein Immaterialgüterrecht eingreift. Diese Normen weichen erheblich vom allgemeinen Zivilrecht ab. Die vorliegende Schrift analysiert diese Sonderregelungen in ihrer Beziehung zum allgemeinen Zivilrecht. Aufbauend darauf analysiert die Schrift auch auf einer grundsätzlichen Ebene das Verhältnis zwischen allgemeinem Zivilrecht und Sonderprivatrecht. Der Analyse liegt die Überzeugung zugrunde, dass es das Gerechtigkeitsprinzip erfordert, dass das Sonderprivatrecht mit dem allgemeinen Privatrecht in Einklang stehen soll. Zwar kann das Sonderprivatrecht von den Regelungen des allgemeinen Privatrechts abweichen. Abweichungen sollten aber im Einklang mit den allgemeinen Regelungen gerechtfertigt werden können, so dass das Privatrecht insgesamt eine kohärente Einheit bildet. Insofern folgt diese Arbeit dem Standpunkt der allgemeinen Zivilrechtslehre, die in ihrem Streben nach Systemkohärenz dem Sonderprivatrecht mit gewisser Skepsis begegnet. Ihre Kritik führte zu einer Frontstellung zwischen Zivil- und Immaterialgüterrecht: Auf der einen Seite das Zivilrecht, das auf Wertungskohärenz insistiert. Auf der anderen Seite das Immaterialgüterrecht, das für konkrete immaterialgüterrechtliche Probleme pragmatische Lösungen anbieten will und die Systemkohärenz für zweitrangig hält. Vorliegende Arbeit knüpft an diesen Diskurs an und entwickelt eine Synthese zwischen dem immaterialgüterrechtlichen Fokus auf (scheinbar?) spezifische Bedürfnisse und dem zivilrechtlichen Streben nach Systemkohärenz. Sie basiert auf der Annahme, dass eine Sonderregelung häufig auf ein echtes Regelungsbedürfnis zurückgeht, das zwar im jeweiligen Sonderbereich deutlicher zu Tage tritt, trotzdem aber verallgemeinerungsfähig ist. In diesem Fall kann die Sonderregel eine Anregung sein, für das allgemeine Problem eine universelle Regelung zu formulieren. Sonderprivatrecht gilt dabei nicht primär als Bedrohung, sondern als Chance für die Fortbildung eines kohärenten Gesamtsystems.