Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (70%); Soziologie (30%)
Keywords
Unnatural Fornication,
History Of Adjudication,
History Of Homosexuality,
Criminal Law,
Communication And Representation At Court,
Gender History
Abstract
Das österreichische Strafrecht stellte bis 1971 sexuelle Handlungen zwischen Personen desselben
Geschlechts als Unzucht wider die Natur unter Strafe. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts begann sich
vor allem die Sexualwissenschaft für die gleichgeschlechtliche Unzucht zu interessieren. Ihre
Erkenntnisse beeinflussten auch die Rechtswissenschaft: Einerseits wurde der Straftatbestand der
gleichgeschlechtlichen Unzucht immer weiter ausgelegt. Andererseitsdiskutierten
Strafrechtskommissionen über seine Abschaffung oder Beibehaltung. Was in konkreten Strafverfahren
wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht ausgehandelt und worüber verhandelt wurde, bestimmte aber
nicht nur das materielle Strafrecht. Wer unter welchen Bedingungen und mit welchem Gewicht über
Unzüchtiges sprechen konnte, regelten strafprozessuale Vorschriften. Gerade sie erfuhren in der
Zwischenkriegszeit erhebliche Neuerungen, die nicht ohne Auswirkung auf die Strafverfolgung wegen
gleichgeschlechtlicher Unzucht blieben.
Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, wie sich unterschiedliche rechtliche und
sexualwissenschaftliche Wissensbestände und Entwicklungen in Unzuchtsverfahren auswirkten und
welchen Einfluss sie jeweils auf die konkreten Sprechsituationen der an den Verfahren beteiligten
Personen hatten. Dabei wird insbesondere auch auf die jeweiligen Rahmenbedingungen für weibliche
und männliche Akteurinnen und Akteure eingegangen.