Kommentar - Übereinkommen des Europarats gegen Menschenhandel
Commentary - CoE Convention on Action against Trafficking
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
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Trafficking in Human Beings THB,
European Court of Human Rights,
Human Rights,
Human Rights Obligations of States,
Council of Europe against THB,
Right of Victims of Crimes
Das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels ist das erste Rechtsinstrument, das Menschenhandel als Angelegenheit der Menschenrechte definiert. Obwohl dieses Übereinkommen bereits seit 2008 in Kraft ist und von beinahe allen Mitgliedsstaaten des Europarats ratifiziert wurde, bestand bislang keine umfassende Kommentierung dieses Instruments. Dieser Kommentar bietet erstmals eine vollständige und aktuelle Analyse und Interpretation des Übereinkommens. Der Kommentar stellt in kompakter Form die Standards und Menschenrechtsverpflichtungen für jeden Artikel des Kommentars dar. Der Kommentar enthält für jeden Artikel eine Analyse der Entstehungsgeschichte, setzt den Artikel in den Kontext anderer Rechtsinstrumente und bereitet Interpretationsfragen auf. Um Verpflichtungen von Staaten in Bezug auf beispielsweise Geschlechtergleichstellung, Nicht-Diskriminierung und Kindeswohl durchgängig zu berücksichtigen, wurde der Menschenrechtsansatz als Grundlage für die Analyse gewählt. Der Kommentar beschreibt die Ergebnisse des Überwachungsmechanismus des Übereinkommens GRETA und kann so besser auf Herausforderungen in der praktischen Umsetzung der Standards des Übereinkommens eingehen. Der Kommentar ist praxis-orientiert formuliert und soll so beispielsweise Juristinnen und Juristen, Strafverfolgungsbehörden oder Opferschutzeinrichtungen in ihrer Arbeit zur Beseitigung des Menschenhandels unterstützen. Gleichzeitig soll der Kommentar auch für Studierende und Forscherinnen und Forscher im Menschenrechtsbereich sowie politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern hilfreich sein. Herausgegeben wird der Kommentar gemeinsam von Julia Planitzer und Helmut Sax, die am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte in Wien tätig sind. Zudem haben weitere Forscherinnen und Forscher des Boltzmann Instituts für Menschenrechte sowie Professorinnen und Professoren verschiedener Universitäten in Europa zum Kommentar beigetragen. Beigetragen haben unter anderem die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zu Menschenhandel Siobhn Mullally, Vladislava Stoyanova (Universität Lund), Conny Rijken (Universität Tilburg) und Ryszard Piotrowicz (Universität Aberystwyth). Ein Beirat bestehend aus Mike Dottridge, Prof. Manfred Nowak und Georgina Vaz Cabral hat die Arbeit begleitet und regelmäßig Feedback gegeben.