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Die Kritik der marxistischen Rechtstheorie

The critique of Marxist legal theory

Linda Lilith Obermayr (ORCID: 0000-0002-4898-9730)
  • Grant-DOI 10.55776/PUB927
  • Förderprogramm Buchpublikation
  • Status beendet
  • Projektbeginn 29.04.2022
  • Projektende 28.04.2025
  • Bewilligungssumme 10.000 €
  • Projekt-Website

Wissenschaftsdisziplinen

Philosophie, Ethik, Religion (100%)

Keywords

    Legal Theory, Marxism, Paschukanis, Immanent Critique, Hegel, Legal Form

Abstract

Dieses Projekt will unser Verhältnis zum Recht grundlegend verändern. Ein erster Schritt auf diesem Weg ist das kritische Hinterfragen der gewöhnlichen, teils tief in unseren alltäglichen Handlungen wurzelnden Überzeugungen und Vorstellungen vom Recht als Regelungsinstrument. Und es ist wahr, das Recht regelt tatsächlich das gesellschaftliche Zusammenleben in einer unüberschaubaren Vielzahl von Rechtsnormen, die uns in Verordnungen, Gesetzen oder der Verfassung Rechte gewähren und Pflichten erteilen. Mit der Hilfe des sowjetischen Rechtstheoretikers Eugen Paschukanis sind wir jedoch in der Lage, dieses Bild vom Recht umzukehren: Das Recht steht nicht außerhalb des gesellschaftlichen Zusammenlebens, welches es nachträglich organisiert und korrigiert, sondern das Recht ist immer schon selbst ein Teil davon. Paschukanis stellt fest, dass zwischen dem modernen Recht und der kapitalistischen Produktionsweise ein wechselseitiges Bedingungsverhältnis herrscht: Ohne modernes Recht kein Kapitalismus und umgekehrt ohne Kapitalismus kein modernes Recht. Oder anders formuliert regelt das Recht Probleme, die es selbst notwendig mitproduziert. Die Pointe ist in diesem Zusammenhang das Wort notwendig, weil darin unser alltägliches Rechtsverständnis elementar erschüttert wird. Wenn das Recht notwendigerweise die Probleme des Kapitalismus, das heißt Ausbeutung, Entfremdung, soziale Ungleichheit, miterzeugt, dann kann die Lösung dieser Probleme nicht durch eine Veränderung des Rechts herbeigeführt werden. Doch müssen wir an dieser Stelle sehr genau sein: Die Veränderung des Rechts bezieht sich stets auf den Rechtsinhalt, nicht jedoch auf die Form des Rechts, die von diesen inhaltlichen Veränderungen unberührt bleibt. Die zentrale These dieses Projekts lautet daher, dass sich innerhalb der Rechtsform eine Dialektik von Freiheit und Herrschaft entspinnt. Was bedeutet das? Ausgehend von Paschukanis zwingt uns die marxistische Rechtstheorie zu der widersprüchlichen Einsicht, dass das Recht, ganz unabhängig von seinem Inhalt, in einem endlosen Kreislauf Freiheit schafft und diese gleichzeitig wieder vereitelt. Sie zwingt uns daher nicht nur zur Erkenntnis, dass Freiheit und Herrschaft zugleich in diesem Widerspruch existieren, sondern vielmehr zur Erkenntnis, dass Freiheit und Herrschaft ausschließlich durch diesen Widerspruch existieren. So verändert die Kritik der marxistischen Rechtstheorie nicht nur unser besonderes Verhältnis zum Recht, sondern unser allgemeines Verhältnis zu den Begriffspaaren Freiheit/Unfreiheit, Wahrheit/Falschheit, Wirklichkeit/Schein.

Forschungsstätte(n)
  • Universität Wien - 100%

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