Bundesstaatliche Identitäten und ihre Achtung im Unionsrecht
Federal Identities in European Union Law
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
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Federal States,
National Identity,
Equality,
Comparative Constitutional Law,
European Union Law
Im Recht der Europäischen Union wird die nationale Identität der Mitgliedstaaten geschützt, die sich aus ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen ergibt. Dies eröffnet Spielräume für die Mitgliedstaaten, nationale Besonderheiten gegenüber den Organen der Europäischen Union geltend zu machen, etwa wenn es um die Frage geht, ob ein nationales Gesetz mit den EU-Grundfreiheiten vereinbar ist. Das vorliegende Buch geht der Frage nach, inwiefern die bundesstaatliche Organisation einiger Mitgliedstaaten Belgien, Österreich, Deutschland als derartige nationale Besonderheit eingeordnet werden kann und welche Folgen das nach sich zieht. Dazu wird im Buch zunächst näher analysiert, welche Vorgaben das Unionsrecht für die Anerkennung von Besonderheiten als geschützte nationale Identität macht. Anhand dieses Maßstabs werden dann die drei ausgewählten bundesstaatlichen Rechtsordnungen untersucht. Dies erfordert eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem jeweiligen nationalen Recht, vor allem dem jeweiligen Verfassungsrecht. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung bietet das Buch eine Vielzahl an neuen Erkenntnissen zum bundesstaatsrelevanten Verfassungsrecht. Für Österreich wird zum Beispiel näher untersucht, welche verfassungsrechtlichen Elemente des Bundesstaates nur nach Durchführung einer Volksabstimmung abgeändert werden dürfen, weil sie zu den Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung zählen. Die erzielten Erkenntnisse zu den drei bundesstaatlichen Rechtsordnungen werden dann in Beziehung zum Unionsrecht gesetzt. Ein besonders relevanter Aspekt ist dabei jener der bundesstaatlichen Vielfalt. Bundesstaaten sind dadurch gekennzeichnet, dass es in ihnen nicht nur einen einzigen Rechtssetzer gibt, sondern eine Mehrzahl an Rechtssetzern. In Österreich sind das neben dem Bundesgesetzgeber (Nationalrat und Bundesrat) etwa die neun Landesgesetzgeber (Landtage). Dies kann dazu führen, dass sehr ähnliche Angelegenheiten innerhalb des Bundesstaates unterschiedlich geregelt werden: Was in einem Bundesland erlaubt ist, ist im benachbarten Bundesland verboten. Weil die Bundesstaatlichkeit zu den verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen zählt, ist dies auch aus gleichheitsrechtlicher Perspektive hinzunehmen. Aus Perspektive des Unionsrechts ist diese Rechtssetzungsvielfalt in Bundesstaaten deswegen interessant, weil der Bundesstaat trotz seiner internen Strukturierung in Länder von den EU-Organen regelmäßig wie ein einheitliches Gebilde behandelt wird. Die Republik Österreich muss sich also vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten, auch wenn die Rechtmäßigkeit eines Landesgesetzes in Frage steht. Auch die verschiedenen Gleichheitsgarantien im Unionsrecht müssen aber aufgrund der Verpflichtung zur Achtung nationaler Besonderheiten so verstanden werden, dass sie in einem Bundesstaat unterschiedliche Regelungen derselben Angelegenheit erlauben.