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Soft law und die mitgliedstaatliche Befolgung von EU-Recht

Soft law and Member States’ compliance with EU law

Paul Weismann (ORCID: 0000-0002-4414-3586)
  • Grant-DOI 10.55776/PUB981
  • Förderprogramm Buchpublikation
  • Status beendet
  • Projektbeginn 04.07.2022
  • Projektende 03.07.2025
  • Bewilligungssumme 14.000 €
  • Projekt-Website

Wissenschaftsdisziplinen

Rechtswissenschaften (100%)

Keywords

    Soft Law, Member States' compliance with EU law, EU competences to adopt soft law, EU compliance mechanisms, Treaty infringement procedure

Abstract

Soft law ist eine abgeschwächte Form des Rechts. Seine Regeln sind rechtlich unverbindlich. Nichtsdestotrotz vermag soft law, so wie das Recht, menschliches Verhalten zu steuern. Ein Beispiel: Eine Behörde stellt ein Schild auf einem öffentlichen Spielplatz auf, wonach das Rauchen an diesem Ort verboten ist. Ebenso gut könnte sie auf diesem Schild lediglich empfehlen, im Interesse der Gesundheit der Kinder nicht zu rauchen. Das Rauchen ist in diesem Fall nicht behördlich verboten, aber unerwünscht. Hier handelt es sich um einen Fall von soft law. Sowohl das Verbot als auch die Empfehlung sind vernünftig, weshalb beide Äußerungen einen hohen Grad an konformem Verhalten bewirken dürften. Soft law kann also ähnliche Effekte erzielen wie das Recht. Soft law wird nicht nur von Staaten erlassen, sondern auch von der Europäischen Union (EU). Dieses Buch konzentriert sich auf die Schaffung von soft law durch die EU und ihre Einrichtungen. Es will das Verständnis von soft law als quasi-rechtlichem Phänomen verbessern. Dazu wird etwa der Frage nachgegangen, unter welchen Bedingungen die EU- Verträge also die Verfassung der EU die Erlassung von soft law durch EU-Einrichtungen erlauben. Das Buch erforscht außerdem die Wirkungen von EU soft law und die mit ihm verfolgten Zwecke. EU-Recht kann vom Gerichtshof der EU (EuGH) überprüft werden. In welcher Form und in welchem Umfang trifft dies auch auf EU soft law zu, welches definitionsgemäß seine Adressaten nicht verpflichtet? EU-Recht verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten (MS). In der Regel sind es die MS (und ihre Behörden), die EU-Recht anwenden und ihm damit Wirksamkeit geben. So verlangt etwa die EU, dass die Auswirkungen bestimmter öffentlicher und privater Projekte auf die Umwelt geprüft werden und hat dazu eine Regelung erlassen. Die Prüfung selbst wird jedoch von den nationalen Behörden der MS vorgenommen. Wendet ein MS das EU-Recht nicht oder nicht korrekt an, bedroht dies die Wirksamkeit des EU-Rechts. Daher ist es der EU-Kommission erlaubt, diesen MS vor dem EuGH zu klagen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Verfahren, in denen EU-Einrichtungen auf andere Weise Druck auf MS ausüben können, wenn sie EU-Recht nicht richtig anwenden. Im Rahmen dieser Verfahren kann die betreffende EU-Einrichtung, zum Beispiel die Kommission, soft law an den konkreten MS richten. Dieses soft law kann etwa die Form einer Empfehlung annehmen, wonach der adressierte MS EU-Recht nicht richtig angewandt hat und es fortan anders, nämlich richtig anwenden möge. Der angesprochene MS kann dieser Empfehlung aus unterschiedlichen Gründen folgen. Er könnte bis dahin nicht gewusst haben, dass er EU-Recht falsch anwendet. Genauso gut könnte er es gewusst haben, aber nun die Gefahr, vor dem EuGH verklagt zu werden, scheuen. Oder aber der MS erachtet den Zugang der Kommission für überzeugender als den eigenen. Dieses Buch spricht eine Reihe dieser Verfahren an und prüft, inwiefern sie mit der Verfassung der EU übereinstimmen.

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