Abwägung rechtlich geschützter Interessen im Strafrecht
Balancing of legally protected interests in Criminal Law
Wissenschaftsdisziplinen
Philosophie, Ethik, Religion (20%); Rechtswissenschaften (80%)
Keywords
-
Balancing,
Colliding Interests,
Criminal Law,
Fundamental Rights,
Legally Protected Interests,
Level Of Prohibition
Die Abwägung kollidierender, rechtlich geschützter Interessen ist eine der größten Herausforderungen des Strafrechts. Das österreichische Strafrecht kennt eine Reihe von Bestimmungen, welche die gesetzgeberischen wert- und interessensbasierten Entscheidungen über Fragen der Abwägung solcherart geschützter und kollidierender Interessen zum Ausdruck bringen. Unter dem Titel "Abwägung rechtlich geschützter Interessen im Strafrecht mit besonderer Berücksichtigung des österreichischen und europäischen Rechts der Medien und der Menschenrechte" möchte das vorlie-gende Projekt solche Abwägungsprozesse mit Blick einerseits auf medien- relevante Normen des Strafrechts und andererseits Menschenrechte einer eingehenden Analyse unterziehen. Der Fokus soll hierbei auf das Medienstrafrecht im eigens zu definierenden Sinne gelegt werden. In gerade diesem Bereich ist nämlich typischerweise mindestens ein Grundrecht etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung in den Abwägungsprozess involviert. In diesen Fällen wird in die Grundrechte der strafrechtlich verfolgten oder verurteilten Person oder z.B. im Rahmen medialer Kriminalberichterstattung auch der Massenmedien eingegriffen. Diese Rechte sind gegen andere Grundrechte einer anderen schutzwürdigen Person, gegen Allgemeinrechtsgüter oder andere Interessen des Staates abzuwägen. Das zentrale Anliegen ist, auf Basis einer detaillierten Analyse von Bestimmungen des Medienstrafrechts und ihrer Vollziehung gemeinsame Leitlinien und Prinzipien legislativer und judikativer Wert- und Interessensentscheidungen für Konflikte von Grundrechten und anderen rechtlich geschützten Interessen zu identifizieren. Ziel ist die Darstellung dieser gemeinsamen Grundsätze, von denen sich Gesetzgebung und Rechtsprechung bei der Gestaltung medien-relevanter Normen des Strafrechts leiten lassen. Dies soll zunächst durch eine Analyse der Ebene der Gesetzgebung und ihrer abstrakten Abwägungsentscheidungen in Fragen kollidierender Interessen und Grundrechte geschehen, denn in kontinentaleuropäischen Rechtssystemen wie Österreich basiert die Rechtsprechung auf bereits existierenden gesetzgeberischen Normen. Die Verantwortung, Grundrechte und andere rechtlich geschützte Interessen im erforderlichen Maße einfachgesetzlich zu effektuieren, liegt damit primär beim Gesetzgeber. Zudem ist auch bei einer Darstellung der Rechtsprechungsebene und ihrer Interpretationsleistung bis hin zu verfassungskonformer Rechtsfortbildung als Ausgangspunkt und Grenze immer der gesetzgeberische Wille zu beachten. Freilich soll daneben auch diese Rechtsprechungsebene selbst gebührend Beachtung finden. Die zentrale Forschungsfrage lautet nach alledem wie folgt: Soweit Normen des österreichischen Medienstrafrechts die Lösung von Konflikten zwischen Grundrechten (insbesondere "Freiheit der Meinungsäußerung" und "Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens") sowie anderen rechtlich geschützten Interessen oder Werten zum Gegenstand haben, lassen sich aus diesen Regelungen und ihrer Vollziehung, welche die gesetzgeberischen und richterlichen Interessens- und Wertentscheidungen in Abwägungsfragen zum Ausdruck bringen, gemeinsame grundlegende Leitlinien und Prinzipien des Grundrechtsschutzes im Strafrecht ableiten?
Das Projekt befasste sich mit Abwägungsfragen im Kommunikationsstrafrecht. Gemeint sind Strafbestimmungen, die bestimmte Inhalte sprachlicher Nachrichten verbieten und damit in das Grundrecht auf Kommunikationsfreiheit eingreifen, um andere Interessen zu schützen. Ein solches Verbot muss durch eine Abwägung des Rechts auf Kommunikationsfreiheit mit diesen anderen Interessen (zB Recht auf Ehre) gerechtfertigt werden. Die Verantwortung dafür liegt im Strafrecht primär beim Gesetzgeber, weil er dem strengen strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot unterliegt. Der Gesetzgeber darf die Abwägung solcher Interessen demnach weder zur Gänze an die Rechtsprechung delegieren noch Bestimmungen erlassen, die zu vage sind, als dass der einzelne Rechtsunterworfene sein Verhalten verlässlich danach ausrichten könnte. Grundsätzlich müssen Strafbestimmungen folglich das Ergebnis gesetzgeberischer Abwägungsvorgänge in sprachlich eindeutiger Form zum Ausdruck bringen und hat der Gesetzgeber Abwägungsentscheidungen möglichst transparent, nachvollziehbar und methodisch vorzunehmen. Im Rahmen des Projekts wurde deshalb zunächst ein 6-stufiges Abwägungsmodell als methodische Grundlage erarbeitet. Um dem Strafrecht dennoch die Flexibilität und Zeitlosigkeit zu geben, die es vor unnötiger Starrheit bewahren, kann die Bestimmtheit strafrechtlicher Normen so eine These des Projekts vom Gesetzgeber ausnahmsweise reduziert werden, wenn als Ausgleich die Prinzipien und Leitlinien klar dargelegt werden, die ihn zu einer Strafbestimmung bewogen haben. Der Gesetzgeber hantiert nun gerade im Kommunikationsstrafrecht häufig mit sehr vagen Formulierungen und weiten Interpretationsspielräumen. Als zentrale Erkenntnisquelle für solche Prinzipien und Leitlinien sind folglich die Gesetzesmaterialien (Beilagen zu erlassenen Gesetzen) hinzuzuziehen, in denen der Gesetzgeber die Möglichkeit hat, seine Motive, Vorüberlegungen und sein Verständnis der neuen Norm darzulegen. Das Projekt setzte sich daher weiter zum Ziel, durch eine ausführliche Inhaltsanalyse dieser Gesetzesmaterialien die wesentlichen Abwägungsgesichtspunkte aufzudecken. Diese können sich in der Formulierung des Regelungsbedürfnisses oder -ziels, aus Definitionen, einer Regelungsfolgenabschätzung oder der Darlegung möglicher Erfolgshindernisse ergeben, aber insbesondere auch durch die Formulierung und Diskussion des eigentlichen Abwägungsproblems (Abwägungsgesichtspunkte im engeren Sinne). Mit der Inhaltsanalyse wurde als, soweit ersichtlich, weiteres Novum eine (vorwiegend) kommunikationswissenschaftliche Methode für eine rechtswissenschaftliche Fragestellung angewendet. Das Ergebnis der Inhaltsanalyse brachte hervor, dass der Gesetzgeber in den Gesetzesmaterialien zwar regelmäßig die dahinterstehenden Regelungsbedürfnisse und -ziele bekannt gibt und mitunter auch vage Tatbestandsmerkmale durch Definitionen und Beispiele konkretisiert. Dies kann freilich in der Anwendungspraxis helfen. Abwägungsgesichtspunkte im engeren Sinne konnten dagegen nur wenige ausgemacht werden.
- Universität Salzburg - 100%