Personalkostensätze bzw. Gehälter 2021 (in EUR) zur Beantragung von FWF-Projekten
Gültig ab 1. Februar 2021
Bitte beachten Sie, dass die FWF-Sätze lediglich maßgeblich für die Beantragung von FWF-Projekten sind. Die tatsächlichen Personalkosten können durch Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen der jeweiligen Forschungsstätten abweichen.
Wichtig: Bitte beachten Sie die Personalkostensätze bzw. Gehälter für AbsolventInnen eines Medizinstudiums in Österreich.
Dienstverträge | Stunden-ausmaß | Personalkosten- satz Jahr i | Bruttogehalt Monat |
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Senior Postdocii | 40 Std. | 76.990,00 | 4.338,20 |
Postdoc | 40 Std. | 70.040,00 | 3.945,90 |
DoktorandIniii | 30 Std. | 39.780,00 | 2.237,60 |
BMAiv | 40 Std. | 47.030,00 | 2.647,70 |
CTAv | 40 Std. | 39.400,00 | 2.217,20 |
MTFvi | 40 Std. | 43.800,00 | 2.465,40 |
TFvii | 40 Std. | 35.970,00 | 2.023,50 |
Student. MitarbeiterIn | 20 Std. | 19.140,00 | 1.073,70 |
Geringfügige Beschäftigte nur Unfallversicherungspflicht | 8.200,00 | 475,86 | |
Forschungssubvention | |||
SelbstantragstellerIn Senior Postdocviii | 66.720,00 |
Eine Forschungssubvention ist nur dann beantragbar, wenn ein/eine SelbstantragstellerIn keinen Dienstvertrag mit einer Forschungsstätte abschließen kann. Im Fall einer Selbstantragstellung empfiehlt es sich, im Hinblick auf eine korrekte Beantragung im Vorfeld die Auskunft des FWF-Sekretariates einzuholen.
Brutto-Netto-Rechner
i inklusive Dienstgeberanteil
ii Personalkostensatz für ProjektleiterInnen, die das eigene Gehalt aus dem Projektbudget finanzieren (SelbstantragstellerInnen und ProjektleiterInnen in den Karriereentwicklungsprogrammen). Zu verwenden, wenn die Forschungsstätte, an der das Projekt durchgeführt werden soll, dem UG2002 unterliegt oder wenn die Forschungsstätte eine entsprechende Vereinbarung mit dem FWF hat.
iii Maximal beantragbarer DoktorandInnen-Satz liegt bei einem Beschäftigungsausmaß von 30 Stunden. Berechnungsgrundlage für ein geringeres Beschäftigungsausmaß ist eine Summe von € 53.040,00 pro Jahr (100%).
iv BiomedizinischeR AnalytikerIn
v Chemisch-TechnischeR AssistentIn, technischeR AssistentIn
vi Medizinisch-Technische Fachkraft
vii Technische Fachkraft, MechanikerIn, LaborantIn, ProgrammiererIn
viii Personalkostensatz für ProjektleiterInnen, die das eigene Gehalt aus dem Projektbudget finanzieren (SelbstantragstellerInnen und ProjektleiterInnen in den Karriereentwicklungsprogrammen). Zu verwenden, wenn die Forschungsstätte, an der das Projekt durchgeführt werden soll, nicht dem UG2002 unterliegt oder wenn die Forschungsstätte keine entsprechende Vereinbarung mit dem FWF hat.