Grundfragen der Vereinheitlichung des Vertragsrechts in der EU
Grundfragen der Vereinheitlichung des Vertragsrechts in der EU
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
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VERTRAGSRECHT,
VERBRAUCHERSCHUTZ,
EURPÄISCHE RECHTSVEREINHEITLICHUNG,
GRUNDRECHTE,
VERTRAGSTHEORIE,
GRUNDFREIHEITEN
Die Arbeit versucht, Antworten auf die mit dem Gedanken der Vereinheitlichung des Vertragsrechts in der EG/EU verbundenen "Grundfragen" zu geben. Sie setzt sich dabei sowohl mit in der Wissenschaft bereits kontrovers diskutierten Fragen auseinander, als auch mit grundlegenden inhaltlichen Ordnungsfragen des Vertragsrechts, die im Zusammenhang mit der europäischen Vertragsrechtsvereinheitlichung noch kaum Beachtung gefunden haben. Kapitel 1 untersucht die institutionellen und materiellen europarechtlichen Grundbedingungen für eine Vertragsrechtsvereinheitlichung, und zwar im einzelnen: die bereits bestehende Rechtsangleichung auf EG-Ebene durch Richtlinien, Verordnungen und EG-Rechtsprechung, die Projekte und Vorschläge, die Kritik an diesen, die Divergenz der nationalen Vertragsrechte, die primärrechtlichen Vorgaben und die möglichen Kompetenzgrundlagen für eine Vereinheitlichung, den Umfang wünschenswerter Vereinheitlichung, die zu wählenden Rechtsetzungsinstrumente, die erforderlichen Reformen im Bereich der EG-Gerichtsbarkeit. Aus den Untersuchungen in Kapitel 1 ergibt sich (u.a.) zum einen die Bejahung des Bestehens einer Kompetenzgrundlage für die Vertragsrechtsvereinheitlichung in Art 95 EGV, zum anderen die Entdeckung einer inhaltlichen und konzeptionellen Lücke: Weder von Seiten des EG-Rechts, der EuGH-Rechtsprechung noch von Seiten der "privaten" Kodifizierungsentwürfe wurde der Versuch unternommen, ein kohärentes System der Beantwortung grundlegender Wertungsfragen des Vertragsrechts zu entwickeln, obgleich gerade diese Fragen von den Mitgliedstaaten bisher in durchaus unterschiedlicher Weise beantwortet werden. Nur aus einem solchen System kann aber ein zukünftiges europäisches Vertragsrecht sein Substrat und seine Legitimität beziehen. Aus diesen beiden Thesen ergibt sich der weitere Aufbau der Arbeit: Kapitel 2 beschäftigt sich mit der Bedeutung der EG-Grundfreiheiten und der verfassungsrechtlichen Grundrechte für das Vertragsrecht und zeig dass "Grundrechte" ein vertragstheoretisches und -dogmatisches Fundament zwar nicht entbehrlich machen, dass sie aber für die Vorbereitung des einheitlichen EG-Vertragsrechts und dessen spätere Anwendung einen sehr wichtigen Orientierungspunkt darstellen (Legitimität, Transparenz, Kohärenz). Ein (bereits in Vorbereitung befindlicher) EG- Grundrechtskatalog würde die im Hinblick auf das Vertragsrecht bestehenden Probleme des jetzigen EG- Grundfreiheiten-Konzepts überwinden und könnte die Mitgliedstaaten dazu anregen, nicht mehr zeitgemäße Defizite in ihren traditionell überwiegend freiheitlich orientierten Grundrechtskatalogen zu beheben (Ergänzung eingeschränkter sozialer Grundrechtsansätze). Kapitel 3 behandelt die notwendige Überbrückung der Kluft zwischen "allgemeinem" und spezialgesetzlichem Vertragsrecht, das regelmäßig dem Schutz schwächerer Parteien dient (Vorschläge werden präsentiert). Nicht nur das Sondervertragsrecht, sondern auch weite Bereiche des "allgemeinen" Vertragsrechts sind durch die Spannung zwischen zwei vertragsrechtlichen Prinzipien gekennzeichnet: dem "Prinzip der Vertragsfreiheit" und dem "Prinzip der Rücksichtnahme und Fairness". Die an die Darstellung einer Reihe von jüngeren Vertragstheorien anknüpfenden Erwägungen des Kapitels 4 verleihen der Abwägung zwischen den beiden Prinzipien vor dem europäischen Rechtshintergrund schärfere Konturen. In Kapitel 5 soll anhand weniger Beispiele gezeigt werden, welchen Einfluss die Beantwortung der untersuchten konzeptionellen und inhaltlichen Fragen auf die Analyse konkreter Vertragsrechtsregeln hat (Lando-Prinzipien, UNIDROIT Principles, UNKR, Rechtsvergleichung). Das Projekt der europäischen Vertragsrechtsvereinheitlichung bedarf noch eingehender vorbereitender Studien, erscheint aber mittelfristig durchaus wünschenswert und realisierbar.
- Universität Graz - 100%