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Das Sachverständigenverfahren im Versicherungsvertragsrecht

Das Sachverständigenverfahren im Versicherungsvertragsrecht

Bernhard Garger (ORCID: )
  • Grant-DOI 10.55776/D3333
  • Förderprogramm Buchpublikation
  • Status beendet
  • Projektbeginn 26.06.2001
  • Projektende 05.12.2001
  • Bewilligungssumme 6.395 €

Wissenschaftsdisziplinen

Rechtswissenschaften (100%)

Keywords

    SACHVERSTÄNDIGENVERFAHREN, SCHADENSREGULIERUNG, SCHIEDSGUTACHTERVERFAHREN

Abstract

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Sachverständigenverfahren im Versicherungsvertragsrecht, das in den 64, 158 l und 184 VersVG gesetzlich geregelt ist. Rechtlich handelt es sich um ein Schiedsgutachterverfahren, weil nach einem Schadensfall ein Sachverständigenausschuß einzelne für den versicherungsrechtlichen Anspruch wichtige Tatsachen (zB die Schadenshöhe oder Kausalität) feststellen soll. Diese Feststellungen sind für die Parteien grundsätzlich verbindlich, wenn sie nicht offenbar unrichtig sind. Mit dem Sachverständigenverfahren soll daher eine rasche und kostengünstige Streitbeilegung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer (VN) erreicht werden, weil auch im Deckungsprozeß diese Feststellungen durch einen Gerichtssachverständigen ermittelt werden müßten. Das Sachverständigenverfahren ist in den Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs für nahezu alle Versicherungssparten vorgesehen. Diese Regelungen werden regelmäßig in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherer übernommen. In den Sparten der Sach-, Elementar- und Kaskoversicherung ist vorgesehen, daß ein Sachverständigenausschuß Ursache und Höhe des Schadens sowie den Versicherungswert der versicherten Sachen festzustellen haben. In der Rechtsschutzversicherung haben zwei Rechtsanwälte die zweckentsprechende Rechtsverfolgung und die Erfolgsaussichten. zu beurteilen. In der Unfallversicherung entscheidet die Ärztekommission über Art und Umfang der Unfallfolgen und über die Beeinflussung der Invalidität durch bestehende Vorerkrankungen. Die Regelungen in den Musterbedingungen haben in der Praxis zur Folge, daß der VN bzw dessen Rechtsanwalt oft mangels Kenntnis dieses Verfahrens vorzeitig die Deckungsklage gegen den Versicherer einbringt. Dies führt regelmäßig zum Einwand der mangelnden Fälligkeit seitens des Versicherers, wodurch die Leistungsklage des VN abgewiesen wird. Zu den Fragen der Fälligkeit und des Verzichts liegen zahlreiche Entscheidungen des OGH vor, die die unbefriedigende Situation der derzeitigen Regelung ausreichend dokumentieren. Der ursprüngliche Gedanke einer raschen und kostengünstigen Schadensregulierung verkehrt sich auf diese Weise in sein Gegenteil und das Sachverständigenverfahren wird zur "Falle" des VN. Ein höchst unbefriedigener Zustand ! Der Autor stellt im Allgmeinen Teil (II.) sämtliche Probleme des Sachverständigenverfahrens dar, die für alle Versicherungssparten relevant sind. Im anschließenden Besonderen Teil (III.) wird auf die Regelungen in den einzelnen Versicherungssparten eingegangen. Reformvorschläge für die künftige Gestaltung von Muster- und Hausbedingungen werden gemacht. Das Sachverständigenverfahren sollte nach Ansicht des Autors jedenfalls einseitig zugunsten des VN eingerichtet werden, wodurch eine Fülle von Problemen beseitigt werden könnte. Darüber hinaus werden zahlreiche Verbesserungsvorschläge gemacht. Den Abschluß (V.) bilden Musterformulare für die Bestellung der Sachverständigen und ein allgemeiner Wegweiser für das Sachverständigenverfahren. Bislang fehlt für Österreich eine geschlossene Darstellung dieser Rechtsmaterie. Diese Lücke soll mit der vorliegenden Arbeit geschlossen werden. Die Monographie ist vor allem als Arbeitsbehelf für die Praxis konzipiert, versucht aber auch dem wissenschaftlichen Anspruch gerecht zu werden. Literatur und Judikatur aus, Osterreich und Deutschland bis Juli 2000 wurde nach Möglichkeit vollständig berücksichtigt.

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