Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
Rechtsgeschichte,
Realienkunde
Abstract
Das Archiv der Stadt und des Landes Wien verwahrt drei Foliobände einer spätmittelalterlichen Handschrift auf, die
üblicherweise als "Wiener Testamentsbücher" bezeichnet wurde. Die Quelle selbst nennt sich "Stadtbuch" und ist
ihrem Charakter nach tatsächlich den Stadtbüchern zuzuweisen. Sie enthält auch keineswegs nur letztwillige
Verfügungen, so genannte "Geschäfte", sondern weitere Eintragungen privatrechtlicher Natur (etwa Erbteilungen,
Verwandtschafts- und Volljährigkeitsweisungen; Feststellungen echter Not in Bezug auf nachgelassene Schulden)
sowie andere öffentlichrechtlichen Charakters (vor allem Ratslisten, Ratsweisungen und Handwerksordnungen).
Die Eintragungen umfassen den Zeitraum von 1395 bis 1430.
Über die Quelle liegen systematische Untersuchungen nur zu Einzelproblemen der rechtshistorischen Forschung
sowie zu realienkundlichen Aspekten vor. Teile von Eintragungen wurden hierbei zitiert und behandelt, nur wenige
aber auch - teils in Regestenform, teils im vollen Wortlaut ediert.
Die "Wiener Stadtbücher" stellen eine Rechtsquelle ersten Ranges dar, sind aber nicht nur für die Rechtsgeschichte
von Bedeutung, sondern ebenso - um nur einige Wissenschaftszweige zu nennen - für die Kultur-, die Sozial- und
Wirtschaftsgeschichte. Mit ihrer Bedeutung als Stadtbuch einer der größten Städte Mitteleuropas sprengt die Quelle
den lokalen Rahmen. Für die Edition schien nur eine vollständige Wiedergabe sinnvoll, allen auf diese Weise ist
sie den Interessen aller Historiker dienstbar zu machen. Jedem Eintrag ist zu dessen Typisierung ein
rechtshistorischer Hinweis vorangestellt, im übrigen wurde weitgehend buchstabengetreu ediert.
Der vorliegende dritte Teil der "Wiener Stadtbücher" umfasst die Eintragungen der Jahre 1406 bis 1411. Eine
Fortsetzung bis 1430 ist ins Auge gefasst. Der letzte Teil wird unter anderem die ausführliche
Handschriftenbeschreibung und detaillierte editionskritische Bemerkungen sowie umfassende Register enthalten.
Bis zu diesenm Abschluss dient als Orientierungshilfe das Verzeichnis der Eintragungen und ein Glossar mit
rechtshistorischen Erläuterungen zu für diese Edition wichtigen Begriffen und Rechtsinstituten.