Selbstbestimmung im Alter
self-determination for the elderly
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
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Self Determination,
Living Will,
Private law,
Rights For Elderly People,
Consumer Law,
Rights Of Patients
Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Selbstbestimmung, also die Möglichkeit der individuellen Gestaltung der Lebensverhältnisse alter, pflegebedürftiger und behinderter Menschen in Österreich und Deutschland. Grundsätzlich gilt, dass Selbstbestimmung und Privatautonomie essenzielle Grundwerte der österreichischen und deutschen Rechtsordnung darstellen. Demnach ist es Aufgabe der Rechtsordnung, den individuellen Willen zu respektieren. Daneben bedürfen bestimmte Personengruppen aber auch eines besonderen rechtlichen Schutzes, wenn sie Entscheidungen wegen einer psychischen Krankheit (zB Demenz) oder geistigen Behinderung nicht mehr ohne Schaden für sich selbst zu treffen vermögen. Ausgehend von einer rechtstatsächlichen Erhebung zu Alter und Pflegebedürftigkeit wurden in einem Rechtsvergleich zwischen Österreich und Deutschland die verfassungs- und privatrechtlichen Grundlagen der Selbstbestimmung und Privatautonomie untersucht. Obwohl nach wie vor eine unmittelbare gesetzliche Verankerung dieser Prinzipien fehlt, bestimmen sie ganz wesentlich die historische wie die gegenwärtige Entwicklung der Rechtsordnungen und entfalten ihre Wirkung auch in den rechtlichen Grundlagen für die Versorgung alter, pflegebedürftiger und behinderter Personen. Besonderes Augenmerk wurde auf das Zivilrecht gelegt, das die Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen den Leistungsanbietern im Pflegebereich und den Konsumenten, den pflegebedürftigen Menschen, darstellt. Die Arbeit befasst sich ausführlich mit diesen verbraucherrechtlichen Aspekten und hier vor allem mit dem Heimvertrag. In diesem Zusammenhang, insbesondere bei der Wahl von Leistungen und Anbietern, zeigt sich die große Bedeutung der wirtschaflüchen Unabhängigkeit für die betroffenen Personen. Sie bestimmt ganz wesentlich die Möglichkeit der individuellen Gestaltung der Lebensverhältnisse, hängt aber sehr stark von Leistungen wie Pflegegeld oder Sozialhilfe ab. Darüber hinaus wurden Selbstbestimmung und Privatautonomie im Rahmen der medizinischen Behandlung und der Versorgung pflegebedürftiger Personen behandelt, wobei vor allem auf folgende Bereiche eingegangen wurde: die Grenzen der Selbstbestimmungsfähigkeit (Einsichts- und Urteilsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit), die Notwendigkeit der Einwilligung in und die Möglichkeit der Ablehnung von medizinischen und pflegerischen Maßnahmen, Patienten- und Heimbewohnerrewohnerrechte, Haftung der Institutionen und des Personals, Aufsichtspflicht und antizipierte Verfügungen (Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung).