Die Arbeit untergliedert sich in die Kapitel Verfassungsrecht, Strafrecht, Anwendung auf den Internetbereich,
Prozessuale Probleme bei der Täterausforschung, Medienrechtliche Sonderbestimmungen sowie einem Ausblick.
Kernthema der Arbeit sind die Auswirkungen der durch das Internet immer gegebenen Publizität für den
strafrechtlichen Bereich, etwa durch die automatische Erfüllung von Qualifikationen etwa im Bereich der üblen
Nachrede, Beleidigung aber auch von Delikten wie Herabwürdigung religiöser Lehren oder dem
Wiederbetätigungsgesetz.
Da Websites dem Medienrecht unterliegen wurde auch hierauf genauer Bezug genommen, insbesondere bei der
Haftung für Online-Foren oder Gästebücher gab es zahlreiche Konflikte mit dem ECG aufzuklären. Ein zentrales
Problem im Internet ist immer die Ausforschung der Online-Täter. Hier wurde geklärt was für Voraussetzungen
gegeben sein müssen um das Telekommunikationsgeheimnis zu brechen und aktuelle OGH-Entscheidungen
erörtert, die im Lichte einer aktuellen EuGH-Erkenntnis nicht mehr stimmen dürften.