Urteile und Sachverhalte
Wissenschaftsdisziplinen
Philosophie, Ethik, Religion (100%)
Keywords
-
State of Affairs,
Ontology,
Adolf Reinach,
Judgment,
Descriptive Psychology,
Alexius Meinong
Die Urteilstheorie ist eine Kerndisziplin der theoretischen Philosophie. In den Begriff des Urteils münden verschiedene Themen, welche sich u.a. über die deskriptive Psychologie, die Ontologie und die Logik erstrecken. Im Rahmen der Brentano-Schule wurden von Alexius Meinong (1853-1920) und von Adolf Reinach (1883-1917) innovative Positionen bezüglich der Bewusstseinsseite und der gegenständlichen Seite des Urteilsgebildes entwickelt. In den ersten zwei Kapiteln erforscht die vorliegende Arbeit die Urteilspsychologie und die Gegenstandstheorie (insbesondere die Objektiven- bzw. die Sachverhaltslehre) beider Autoren, vergleicht sie und hebt Konvergenzen wie auch Divergenzen hervor. Nach einer möglichst vollständigen Rekonstruktion ihrer Lehren lässt sich als Ergebnis der Untersuchung eindeutig feststellen, dass Reinach sich in Bezug auf beide Disziplinen an Meinong orientiert: Die Beschreibung des Urteilserlebnisses sowie die Analyse des Sachverhaltsgebildes zeigen deutliche Einflüsse in beiden Kontexten. Allerdings endet die Tragweite des Grazer Einflusses auf Reinach dort, wo dieser sein in der Phänomenologie Edmund Husserls (1859-1938) gründendes eigenes Denken einbringt. Seine Einwände gegen Meinongs semantische Konzeption sowie seine Kritik an der damit unmittelbar verbundenen Vermischung von Sachverhalt und logischem Satz sind im Sinne dieses Vergleiches paradigmatisch: Hier übernimmt Reinach Husserls Bedeutungslehre, entwickelt sie weiter, wendet sie kohärent auf seine Analyse des Urteilsphänomens an und kritisiert demgemäß Meinongs Position. Daraus ergibt sich eine verfeinerte Sachverhaltstheorie, welche ihre theoretische Originalität gegenüber Meinong und Husserl beweist. Im Fortgang der vorliegenden Arbeit wird der historische Rahmen verlassen, wenn es darum geht, die zwei philosophischen Gebäude auf ihre innere Festigkeit zu prüfen. Im dritten, abschließenden Kapitel wird der problematische Begriff des Sachverhaltsbestandes, dessen sich sowohl Meinong als auch Reinach bedienen, erörtert, ja seine Mängel werden aufgezeigt, um zugleich einige Vorschläge zu unterbreiten, wie dieser Begriff für eine phänomenologische Sachverhaltstheorie definiert und so nützlich gemacht werden kann.