Ein Liber cantus aus dem Veneto (um 1440)
Ein Liber cantus aus dem Veneto (um 1440)
Wissenschaftsdisziplinen
Geschichte, Archäologie (5%); Kunstwissenschaften (95%)
Keywords
-
Mensural music,
Veneto,
Fragment sources,
Renaissance,
Facsimile edition,
Du Fay
Die Handschrift Mus.ms. 3224 der Bayerischen Staatsbibliothek München war lange als Gruppe von acht Folien einer Musikhandschrift aus dem Veneto bekannt. Robert Klugseder entdeckte in der Fragmentsammlung der Österreichischen Nationalbibliothek unter der Signatur Fragm. 661 weitere vier Blätter (zwei Bifolien), die von Margaret Bent als Teil der gleichen Handschrift und von einem identischen Schreiber angefertigt identifiziert werden konnte. Die zwölf zusammengehörenden Blätter (sowie weitere fragmentarische Abklatsche, die Robert Klugseder in München ausfindig machen konnte) werden im Rahmen einer Zusammenarbeit nun als Faksimile mit Kommentar herausgegeben. Mehrere Aspekte legen eine Entstehung der Quelle im Veneto im zweiten Viertel des 15. Jahrhunderts nahe: Die Handschrift ist eindeutig das Produkt eines einzigen italienischen Schreibers; alle darin vertretenen Komponisten hielten sich entweder selbst im Veneto auf oder waren durch ihre Musik dort präsent. Gemeinsam sind die Münchner und Wiener Fragmente als bedeutende Ergänzung der bisher bekannten musikalischen Quellen aus dem Veneto der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu werten. Zu den in Mu-Wn vertretenen Komponisten zählen Du Fay, Dunstaple, Cristoforus de Feltro, Arnold de Lantins, Antonius de Civitate, Bartolomeo Bruollo, Beltrame Feragut, Johannes de Sarto, Johannes de Quadris und der bisher unbekannte "Ray de Lan". Die volle schwarze Notation deutet zunächst auf ein frühes Entstehungsdatum der Handschrift hin; obwohl zunehmend Belege für eine spätere Verwendung dieser Notation gefunden werden, muss dies kein Grund für eine spätere Datierung sein. Zunächst wäre die Entstehungszeit der neu verbundenen Fragmente auf ca. 1430 festzulegen; diese Einschätzung setzt allerdings voraus, dass keines der enthaltenen Stücke einen späteren terminus post quem besitzt. Tatsächlich muss das Datum näher an 1440 liegen: Plancharts neuester These zufolge ist Juvenis qui puellam zwischen Mai 1436 und Juni 1439, vermutlich 1437-38, komponiert worden. Falls sich diese Hypothese als tragfähig erweist, kann Mu-Wn nicht viel früher als 1440 entstanden bzw. kann dieses Stück nicht viel früher eingetragen worden sein. Mindestens ein Teil der Handschrift gelangte später in das Benediktinerkloster Weihenstephan. Dort wurde er als Spiegelmakulatur in Bucheinbänden verwendet, die zweifelsfrei aus der Bibliothek des Klosters stammten und auch dort gebunden wurden. Es konnten zwei Trägerbände für alle Münchner Folien bestimmt werden. Daraufhin untersuchte Robert Klugseder die übrigen Weihenstephaner Inkunabeln in München, die noch ihren ursprünglichen Einband besitzen, und stellte in fünf weiteren Bänden Abklatsche von Seiten der Musikhandschrift sicher, die zu keinem der erhaltenen Blätter passen. Eine Beziehung der Wiener Doppelblätter zu Weihenstephan kann allerdings nicht nachgewiesen werden. Diese wurden auf andere Weise weiter verwendet als die Münchner Blätter, nämlich als provisorischer Einband für ein dünnes Buch mit nur 55 Folien, das 1516 in Venedig von Ottaviano Scotto gedruckt worden war. Die fast intakten Doppelblätter wurden als Schutzhülle um das Buch gelegt und vorne und hinten jeweils eingeschlagen. Bücher wurden normalerweise ungebunden verkauft; da diese Blätter allerdings einen venezianischen Druck aus dem Jahr 1516 umschlossen, liegt die Annahme nahe, dass der Drucker selbst das Buch damit schützte. Dies würde bedeuten, dass die Handschrift bereits in Venedig zerlegt und nicht im Ganzen als Pergamentmakulatur nach Weihenstephan exportiert worden ist. Damit wäre auch die ohnehin kaum haltbare These einer Verwendung als Musikhandschrift in Weihenstephan widerlegt. In vielerlei Hinsicht ähnelt Mu-Wn anderen Handschriften aus dem Veneto. Deren Repertoire, wie es erstmals in den ältesten Schichten von Q15 (ca. 1420) dokumentiert ist, geht auf das Konzil von Konstanz bzw. die dort entstandenen Kontakte zurück: Enthalten sind zum einen norditalienische und speziell aus dem Veneto stammende Stücke von Komponisten in der Nachfolge Ciconias, zum anderen ein internationales Repertoire einschließlich der Werke Du Fays (in Q15 beginnend mit Stücken, die seiner frühesten Schaffensphase zuzurechnen sein müssten) sowie englische Musik. Wie in den anderen Veneto-Handschriften nehmen auch hier die Werke Du Fays mit mindestens vier sicher von ihm stammenden Stücken, darunter das wichtige Unikum Iuvenis qui puellam, und zwei weiteren umstrittenen Zuschreibungen eine zentrale Stellung ein. Die Konkordanzen (davon die meisten mit Q15) betreffen erwartungsgemäß größtenteils Stücke von Komponisten, deren Repertoire auch außerhalb des Veneto verbreitet war. Von den insgesamt acht Konkordanzen mit Q15 sind zwei in den neu entdeckten Wiener Folien enthalten: das Gloria von Antonio da Cividale, das Credo von Lantins, Dunstaples Regina celi, Sartos O quam mirabilis, das Magnificat von Feragut, Du Fays Flos florum, Antonius de Civitates Dominikaner-Motette Pie pater Dominice / O Petre martir / O Thoma (nur fragmentarische Abklatsche) sowie das Magnificat sexti toni, das in den verschiedenen Quellen Du Fay, Dunstaple und Binchois zugeschrieben wird. Mu-Wn scheint Komponisten der nachfolgenden Generation zu bevorzugen, was auch zur Datierung um 1440 passen würde. Es sind nur vier Konkordanzen mit Ox und lediglich eine mit BU auszumachen; bei letzterer handelt es sich um das Credo O pulcherrima von Lantins, das auch in Ox und Q15 enthalten ist.