Wehrkraftzersetzung. Denunziation und Geschlecht. Politische Prozesse in schriftlichen und mündlichen Quellen.
Wehrkraftzersetzung. Denunziation und Geschlecht. Politische Prozesse in schriftlichen und mündlichen Quellen.
Wissenschaftsdisziplinen
Andere Sozialwissenschaften (15%); Geschichte, Archäologie (70%); Sprach- und Literaturwissenschaften (15%)
Keywords
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DENUNZIATION,
WEHRKRAFTZERSETZUNG,
WEHRMACHTSJUSTIZ,
GESCHLECHT,
NATIONALSOZIALISMUS,
ZWEITER WELTKRIEG
In diesem Habilitationsvorhaben soll eine Annäherung an die Thematik "Denunziation" auf mehreren Ebenen erfolgen. Der Blick soll von einer allgemeinen Begriffsbestimmung zu einer spezifischeren Interpretation anhand von archivalischen Quellen bis hin zu einzelnen Fallrekonstruktionen auf der Basis von Oral History Interviews gelenkt werden. Das heißt von einer Makro- zu einer Mikroperspektive spezifiziert Im ersten Teil des Habilitationsvorhabens ist eine interdisziplinäre Diskussion des Begriffs geplant. Im zweiten Teil soll Denunziation in einer bestimmten Epoche, im Nationalsozialismus bzw. im 2.Weltkrieg untersucht werden. Hierbei ist die Sichtung von Wehrmachtjustizakten (Gerichtsakten der Wehrmachtsjustiz der Division Nr. 177 Wien 1939-1945 und des Zentralgerichts des Heeres/Außenstelle Wien 1944-1945) projektiert. Anhand von konkreten Prozessverläufen sollen Mechanismen von Denunziationen, das Verhalten der anzeigenden Personen, Reaktionsweisen des sozialen Umfeldes (Zeugen/Zeuginnen) und die Begründungs- und Urteilspraxis der Wehrmachtsjustiz rekonstruiert werden. Von Interesse ist auch ob es in der Nachkriegszeit zu einer Revision der Urteile kam oder nicht. Im dritten Teil der Habilitation sollen Sichtweisen der Akteure und Akteurinnen in die Analyse einbezogen werden. Dafür werden Angezeigte, Anzeigende, Zeugen/Zeuginnen solcher Verfahren gesucht. Mit diesen BiographInnen sollen narrative, lebensgeschichtliche und themenspezifische Interviews durchgeführt werden. Die Interviews sollen tiefenhermeneutisch als Fallrekonstruktionen ausgewertet und mit den beiden anderen Teilen der Habilitation kontrastiert werden.