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Einheitliches Europäisches Zivilgesetzbuch

Study Group: On an European civil code

J. Michael Rainer (ORCID: )
  • Grant-DOI 10.55776/P14685
  • Förderprogramm Einzelprojekte
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.03.2001
  • Projektende 28.02.2005
  • Bewilligungssumme 330.110 €
  • Projekt-Website

Wissenschaftsdisziplinen

Rechtswissenschaften (100%)

Keywords

    EUROPÄISCHES PRIVATRECHT, RECHTSVERGLEICHUNG, EUROPÄISCHES RECHTSVEREINHEITLICHUNG, EUROPÄISCHES ZIVILGESETZBUCH

Abstract Endbericht

Forschungsprojekt P 14685 Einheitliches Europäisches ZivilgesetzbuchMichael RAINER 27.11.2000 Im Gefolge mehrerer Beschlüsse des europäischen Parlaments rief im Jahre 1999 Prof. Christian v.Bar eine Gruppe führender europäischer Juristen ins Leben, die den immer starker werdende Wunsch nach einem gemeinsamen europäischen Privatrecht nach kommen wollen und aus diesem Grunde einen Vorschlag eines gesamteuropäischen Zivilgesetzbuches ausarbeiten wollen. Dem Steering Committee gehören folgende namhafte europäische Juristen an: Alpa (Rom), Ayne`s (Paris), Drobnig (Hamburg), Goode(Oxford), Hartkamp (Den Haag), Lando( Kopenhagen). Als Leiter der österreichischen Gruppe wurde von eben diesem Committee die Professoren Posch (Graz) und Rainer (Salzburg) ausgewählt Ihre Aufgabe wird es sein gezielt in der österreichischen Gruppe das Problem des Eigentumserwerbes und der Eigentumsübertragung auf der Grundlage sämtlicher europäischer Rechtsordnungen darzustellen und einen Vorschlag für das neue gesamteuropäische Recht zu erstellen. Weiters soll die österreichische Gruppe an den Gesamtdiskussionen der "Gesetzgebungskommission" teilnehmen und dort die Vorstellungen der österreichischen Rechtswissenschaft einfließen zu lassen. Es erscheint in diesem entscheidenden Augenblick für die gesamte europäische Rechtswissenschaft von großer Wichtigkeit zu sein, daß die jahrhundertealten Errungenschaften der österreichischen Jurisprudenz nicht verloren gehen und in die neue, gesamteuropäische Rechtsordnung einfließen. Die österreichische Gruppe ist bereit, den Hauptvorschlag für ein so wichtiges Gebiet wie die Eigentumsübertragung und den Eigentumserwerb zu erarbeiten, sie bedarf dazu freilich intensiver rechtsvergleichender Studien, die teils auch im Ausland durchgeführt werden müssen. Die österreichische Gruppe wird weiters bei allen Diskussionen in der Hauptrunde die Stimme der österreichischen Jurisprudenz erheben und so dazu beitragen, daß jene Lösungen des österreichischen Rechts, die sich hervorragend bewahrt haben, in das zukünftige europäische Recht einfließen können. Die Beantragten Mittel würden insbesondere für vier Mitarbeiter eingesetzt werden die unter Leitung von Rainer und Posch auf der Grundlage einer systematischen Rechtsvergleichung die differenzierte Rechtslage in allen europäischen Ländern ergründen müßten, um sodann stets unter Beachtung des österreichischen Rechts die entsprechenden Vorschlage für das gesamteuropäische Recht erarbeiten würden. Sowohl Prof. Posch wie auch Prof. Rainer können auf eine langjährige Tätigkeit in "Vorgängerkommissionen" zurückblicken: Prof. Posch ist Mitglied der renomierten Lando- Kommission, Prof. Rainer Mitglied der Akademie Europäischer Privatrechtler in Pavia. Die Tätigkeit beider Gruppen wurde mit Vorschlägen zum allgemeinen Vertragsrecht abgeschlossen.

Das Projekt hat mehrere wichtige Ergebnisse erbracht. Bei der Übertragung des Eigentums keinerlei Rolle, in den beiden übrigen kommt ihm eine entscheidende Funktion zu. Die Untersuchungen konzentrierten sich auf die Vor- und Nachteile der drei Lösungsmodelle, insbesondere im Hinblick auf die Praktikabilität in einem vereinheitlichten europäischen Rechtssystem. Große Beachtung wurde auch der Frage gewidmet, welche Folgen der Zeitpunkt der Eigentumsübertragung auf die Gefahrtragung haben kann und haben muss. Das heißt, jenes Risiko, das der Veräußerer oder der Erwerber zu tragen haben, im Falle, dass die gegenständliche Sache letztlich nicht in die Disposition des Erwerbers fallen kann. Sei es durch zufälligen Untergang, sei es aber auch durch Insolvenzverfahren. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Eigentumsübertragung an Mobilien ist der gutgläubige Erwerb, dem eingehende Untersuchungen gewidmet wurden. Dabei geht es darum, unter welchen Prämissen ein Erwerber Eigentümer werden kann, obwohl dem Veräußerer die Berechtigung zur Veräußerung fehlte. Die Untersuchungen ergaben, dass grundsätzlich im Bereiche der Eigentumsübertragung eine Auf der einen Seite wurde die Möglichkeit und Sinnhaftigkeit einer gesamteuropäischen Kodifikation des Zivilrechtes untersucht. In diesem Zusammenhang wurden Methoden einer einheitlichen europäischen Rechtswissenschaft erkundet und erarbeitet. Das Projekt führte zu einer umfangreichen Darstellung in einem besonderem Bereich der Rechtsordnung; und zwar dem Eigentumsrecht und der Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen. Bewusst wurde für eine derartige exemplarische Studie ein beschränktes Sachgebiet herangezogen. Selbst eine Untersuchung des Eigentumsrechtes und des Eigentumserwerbs an Immobilien hätte wegen der überaus verschiedenen Rechtsgrundlagen in den europäischen Ländern zu weitaus größeren Problemen geführt. Das Projekt bot die Möglichkeit, alle europäischen Rechtsordnungen in dem gewählten Kernbereich zu untersuchen. Die wichtigsten Rechtsordnungen werden im exemplarischen Länderberichten publiziert werden. Die Untersuchungen konzentrierten sich auf die Verschiedenheiten in den einzelnen europäischen Rechtsordnungen, wobei bekanntermaßen drei grundlegende Modelle existieren: das Konsensualprinzip, das Traditionsprinzip und das Abstraktionsprinzip. Im ersteren spielt der Besitz Rechtsvereinheitlichung vorgeschlagen werden kann. Dieser Vorschlag muss dazu führen, dass die Erkenntnis erzielt werden konnte, dass auch über das Vertragsrecht und über das übrige Schuldrecht hinausgehend, in anderen Bereichen der Rechtsordnung eine Rechtsvereinheitlichung grundsätzlich möglich ist. Das Ergebnis stützt somit die Hypothese, dass es im Bereiche des Privatrechtes ein gesamteuropäisches Gesetzbuch geben kann. Dies ist eine wissenschaftliche Aussage und keine politische. Die Funktion des Gesetzbuches könnte freilich auf verschiedenen Ebenen zur Geltung kommen. Als Wahlgesetz unter Beibehaltung der nationalen Gesetzbücher, schlicht und einfach als Lex Mercatoria, als von Geschäftspartnern akzeptierte Grundlage ihrer Rechtsbeziehungen und schließlich eben als allgemein gültiges Gesetzbuch für Europa.

Forschungsstätte(n)
  • Universität Salzburg - 100%
Nationale Projektbeteiligte
  • Willibald Posch, Universität Graz , assoziierte:r Forschungspartner:in
Internationale Projektbeteiligte
  • Christian Von Bar, Universität Osnabrück - Deutschland

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