Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
INHERITANCE AND GIFT TAXES
Abstract
Die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung gewinnt immer mehr an praktischer Bedeutung. Im Allgemeinen
deshalb, weil der Aufbaugeneration der Nachkriegsjahre die Spargeneration folgte, die nunmehr erhebliches
(erwirtschaftetes und nicht verbrauchtes) Volksvermögen an die nächste Generation weiterzugeben hat. Im
Speziellen aber auch deshalb, weil bei Übergängen von Unternehmensvermögen die Erbschaftssteuerregeln auch
darauf Bedacht zu nehmen haben, dass der Auswahl des geeignetsten und fähigsten bzw fortführungswilligen
Unternehmensnachfolgers nicht (zu allzu große) steuerliche Barrieren entgegenstehen. Es ist deshalb nicht
überraschend, dass die Steuerreformkommission beim Bundesministerium für Finanzen den diesbezüglichen
Rechtsfragen und Reformüberlegungen betreffend Erbschafts- und Schenkungssteuer breiten Raum eingeräumt hat
bzw die EU -Organe die Harmonisierungsbestrebungen auf diesem Rechtsgebiet vorantreiben (vgl General Report
von Dr. Franz Sonneveldt und Prof. Dr. Jaan Zwemmer vom 2. u. 3.6.2000, Maastricht). Dazu kommt, dass auch
die um sich greifende Internationalisierung in der Arbeitsteilung und die dadurch bedingte Mobilität des
Arbeitskräftepotentials sowie festzustellende Veränderungen in der Freizeitplanung (zB Erwerb von dinglichen
Berechtigungen (Time-Sharing) in internationalen Freizeitzentren) in zunehmendem Maße "Internationale
Erbschaften" und "Internationale Schenkungen" bedingen, weshalb das DBA-Netz auf diesem Gebiet immer dichter
wird (vgl zuletzt DBA Ö - Tschechien BGBl III 2000/17). Aus all diesen Gründen ist es ein berechtigtes Anliegen,
sich mit dieser Rechtsmaterie eingehender aus innerstaatlicher und DBA- -bzw europarechtlicher Sicht zu befassen.
Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union hat das österreichische Erbschaftsteuerrecht eine völlig neue
Dimension gewonnen. Gerade in diesem Bereich werden daher umfassende Literatur- -und Judikaturrecherchen
erforderlich sein, die am besten durch einen europarechtlich vorgebildeten Mitarbeiter durchgeführt werden können.