Zivilrechtliche Aspekte der Altenbetreuung und Pflege
Private law concerning the care for the elderly
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
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HOME-CONTRACT,
CARE FOR THE ELDERLY,
PRIVATE LAW,
OLD PEOPLE´S HOMES,
COMPARATIVE LAW,
RIGHTS OF INHABITANTS
Dieses Projekt behandelt einen Themenbereich, dem auf Grund massiver gesellschaftlicher und medizinischer Veränderungen aktuelle Bedeutung zukommt. Einerseits nimmt der Anteil alter Menschen an der Gesamtbevölkerung rasch zu und wird bereits 2030 etwa 35 Prozent betragen, andererseits geht der Trend weiterhin in Richtung Single-Haushalt und kinderlose Familien. Professionelle soziale Betreuung und Pflege wird daher immer mehr an Bedeutung gewinnen. Alte Menschen werden künftig aber auch einen beträchtlichen Wirtschaftsfaktor darstellen. Sie werden in einigen Wirtschaftsbereichen - Gesundheit, Pflege, soziale Betreuung, Wohn- und Pflegeheime, aber auch bei Freizeitaktivitäten - einen Großteil der Konsumenten stellen. Rechtswissenschaftliche Untersuchungen dazu fehlen weitgehend, obwohl, wenn auch zögerlich, zunehmend neue rechtliche Regelungen geschaffen werden. Daher erscheint es erforderlich, insbesondere bei Betreuungs-, Pflege- und Heimverträgen, im Sinne der Rechtssicherheit der betroffenen Personen die bestehende Rechtslage in Hinblick auf die konsumentenschutzrechtliche Dimension umfassend zu erforschen. Im Rahmen dieses Forschungsprojekts sollen daher die zivilrechtlichen Aspekte der Pflege und Betreuung alter und behinderter Menschen umfassend wissenschaftlich untersucht werden. Im Mittelpunkt der Forschung stehen die verschiedenen Vertragskonstellationen, die je nach Leistungen (ambulant, teilstationär und stationär) und Pflegeperson (professionell oder laienhaft) sehr unterschiedlich ausgestaltet sein können. Während diese in der österreichischen Literatur und Rechtsprechung kaum erwähnt wurden, liegen für Deutschland immerhin einige Publikationen und höchstrichterliche Entscheidungen vor, die sich auch mit der rechtsdogmatischen Einordnung von Heimverträgen befassen. Es soll daher ein Rechtsvergleich mit Deutschland zu diesem Themenbereich vorgenommen werden. Wichtige Aspekte, die im Zusammenhang mit den privatrechtlichen Verträgen behandelt werden sollen, sind insbesondere: Haftungsfragen, Persönlichkeitsrechte, Freiheitsbeschränkungen und mögliche Formen der Selbstbestimmung, Vertretungsformen sowie Fragen der Finanzierung und des Unterhaltsrechts. Der Heimvertrag ist zweifellos ein Mischvertrag, der aus kauf- und werkvertraglichen, eventuell auch aus dienstvertraglichen Elementen besteht. Er ist auf Bundesebene, insbesondere im allgemeinen Zivilrecht oder auch im Konsumentenschutzrecht nicht gesondert geregelt. Einige Bundesländer haben aber in ihren Heimgesetzen oder Verordnungen zum jeweiligen Sozialhilfegesetz diesbezüglich zum Teil recht umfassende Regelungen getroffen, wobei zu bezweifeln ist, ob ihnen dies auf Grund der derzeit bestehenden verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung (grundsätzliche Zivilrechtskompetenz des Bundes) überhaupt zusteht. Vergleichbar ist die Situation bei der Pflege und Betreuung im ambulanten und teilstationären Bereich. Rechtliche Vorgaben gibt es dazu derzeit nur im Bundesland Salzburg. Schriftliche Verträge werden auch dort, wo eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht, häufig nicht abgeschlossen. Dennoch kommt jedenfalls, zumindest konkludent, ein Vertrag zustande. Zu klären ist insbesondere, inwiefern sich (fehlende) Verträge auf Ansprüche und Rechtsschutz betroffener Personen auswirken und in welchem Ausmaß zivilrechtliche Verträge in diesem Bereich überhaupt als Mittel der Qualitätssicherung dienen können. Dazu ist es auch erforderlich, begleitende Rechtsfragen wie die Haftung, Freiheitsbeschränkungen, Vertretungsformen etc ausführlich zu erörtern.
- Universität Innsbruck - 100%