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Folgen eines Abbaus überschüssiger Reserven des Eurosystems

Implications of Reducing the Eurosystem´s Excess Reserves

Fritz Breuss (ORCID: )
  • Grant-DOI 10.55776/P15256
  • Förderprogramm Einzelprojekte
  • Status beendet
  • Projektbeginn 01.12.2001
  • Projektende 30.11.2002
  • Bewilligungssumme 40.727 €
  • Projekt-Website

Wissenschaftsdisziplinen

Rechtswissenschaften (50%); Wirtschaftswissenschaften (50%)

Keywords

    EURO, INTERNATIONAL RESERVES, EUROPEAN MONETARY UNION, EXCESS RESERVES, ALTERNATIVE USES, EUROSYSTEM

Abstract Endbericht

Jüngste Schätzungen legen den Schluß nahe, daß die Währungsreserven des Eurosystems im Ausmaß von bis zur Hälfte des aktuellen Standes reduziert werden könnten. Die hierfür am häufigsten ins Treffen geführten Argumente betreffen das Verschwinden eines großen Teils des Außenhandels (Intra-Euroland Handel stellt nun de facto Binnenhandel dar), sowie den Wegfall des Erfordernisses zur Wechselkursstabilisierung gegenüber den Währungen der anderen Euro-Teilnahmeländer. Weitere Argumente beziehen sich auf Skalenerträge in der Reservenachfrage und auf die Theorie optimaler Währungsräume. Wenngleich die Höhe des vorhandenen Reserveüberschusses umstritten bleibt, so würden wohl die meisten Ökonomen zustimmen, daß die aktuellen Währungsreserven jenes Niveau übersteigen, das man für einen solch großen Währungsraum als angemessen betrachtet. Kein Konsens hingegen besteht bezüglich der besten Variante zum Abbau des Reserveüberschusses; de fakto gibt es kaum Studien, die sich mit dieser Frage beschäftigen. Mit diesem Projekt soll ein Beitrag zur Schließung dieser Lücke in der Literatur geleistet werden, indem die potentiellen Kosten und der Nutzen unterschiedlicher Alternativen zum Reserveabbau untersucht werden. Potentielle Brutto-Wohlfahrtsgewinne müssen dabei einerseits gegenüber verringerten Ertägen aus den Reserven abgewogen werden, andererseits gegenüber möglicher Gefahren für die finanzielle Stabilität und die Preisstabilität. Letzterer Aspekt ist auch aus rechtlicher Sicht von Relevanz, da bestimmte Reservetransaktionen (wie signifikante Reservereduktionen) durch die nationalen Zentralbanken (NZBs) der Genehmigung durch die Europäische Zentralbank (EZB) bedürfen. Diese Genehmigung kann verweigert werden, wenn der Vorschlag zum Reserveabbau mit der Geld- und Wechselkurspolitik der Gemeinschaft inkonsistent ist. Ganz allgemein sind ökonomische und juristische Aspekte des Forschungsprojektes weitreichend miteinander verbunden, was einen interdisziplinären Ansatz erfordert. Die wesentlichen Ziele dabei sind: -Ein systematischer Überblick über die Möglichkeiten zum Abbau überschüssiger Reserven und eine Analyse der Problem bei der Aufteilung des Reserveüberschusses auf die einzelnen Länder der Euro Zone. -Basierend auf bestehenden Schätzungen der Höhe der Reserveüberschusses, die Analyse der ökonomischen Effekte unterschiedlicher Alternativen zum Reserveabbau. -Eine Analyse des rechtlichen Rahmens und der Kompetenz- und Machtverhältnisse zwischen den verschiedenen Akteuren (EZB, NZBs, Regierungen) auf europäischer und nationaler Ebene. -Eine Analyse der Konsistenz der vorgeschlagenen Alternativen zum Reserveabbau mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und der rechtlichen Streitbeilegungsmechanismen zwischen der EZB und den nationalen Regierungen.

Seit Einführung des Euros am 1.1.1999 ist eine Teil der Währungsreserven des Eurosystems als überschüssig zu betrachten. Schätzungen beziffern diesem Überschuß auf etwa eine Drittel bis zur Hälfte ($130 - $170 Mrd.) der bestehenden Reserven (Ende 2001). Aufgrund der unterschiedlichen Reserveausstattungen der einzelnen Länder weisen die einzelnen Länder unterschiedlich hohe Überschüsse auf, in Prozent der eigenen Reserven ausgedrückt in einer Bandbreite von 40 (GR) bis zu 75 (PT) Prozent. Die Frage, ob diese überschüssigen Währungsreserven nicht alternativen Verwendungen zugeführt werden sollen, bildet seitdem den Gegenstand intensiver Auseinandersetzungen zwischen Zentralbankern und Politikern. Da die Zentralbanken die Währungsreserven lediglich für die einzelnen Länder verwalten, ist eine demokratisch legitimierter Wille, diese überschüssigen Währungsreserven alternativen Verwendungen zuzuführen, nicht grundsätzlich zurückzuweisen. Die Vorschläge umfassen die Verwendung der Reserven zur Tilgung von Staatsschulden, die Finanzierung eines Fonds zur Forschungs-, Bildungsförderung (bzw. jüngst: zur Katastrophenhilfe) bis hin zur Finanzierung einer Steuerreform. Welche Variante davon gewählt wird ist letztlich eine politische Entscheidung. Objektiv lassen sich jedoch einige ökonomische und rechtliche Rahmenbedingungen festhalten, die bei der Entscheidung zu beachten sind. Aus ökonomischer Sicht ist festzuhalten, daß Währungsreserven (bis auf einen Großteil der Goldreserven) Erträge bringen, von denen ein großer Teil an das Budget transferiert wird; der Nutzen alternativer Verwendungen muß daher höher sein als dieser entgangene Ertrag. Im allgemeinen sind die zu erwartenden Gewinne als relativ moderat zu bezeichnen, im Falle einer Verwendung zur Schuldentilgung zum Beispiel etwa 0.1% des BIP pro Jahr (im Schnitt der EU-12 insgesamt). Die Reduktion der Reserven auf ein notwendiges Maß würde ferner gewisse Unvereinbarkeiten zwischen Geld- und Anlagepolitk und den Tätigkeitsbereich der Zentralbanken auf ihre eigentliche Kernaufgabe - Geldpolitik - beschränken. Aus juristischer Perspektive läßt sich festhalten, daß eine Reserveaabbau im Wege einer außerordentlichen Gewinnausschüttung nicht als Staatsfinanzierung gem. Art 101 des EG-Vertrages zu qualifizieren wäre; sie würde jedoch auch im Hinblick auf das Verfahren bei übermäßigen Defizit als nicht defizitwirksam anerkannt werden, wie einige Eurostat Entscheidungen belegen. Mangels explizit Regelungen für einen Reserveabbau ist von einer analogen Anwendung des Art 31 des ESZB Statuts auszugehen, der besagt, daß Reservetransaktionen der nationalen Zentralbanken, die eine bestimmte Höhe übersteigen, der Genehmigung durch die EZB bedürfen. Ein solche Genehmigung könnte jedoch nur verweigert werden, wenn die avisierte Maßnahme als inkonsistent mit der Geld- und Wechselkurspolitik der EZB zu erachten ist. Diese Entscheidung unterliegt ferner einer möglichen Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof. Die Heranziehung des EuGHs zur Entscheidung der Streitigkeiten ist jedoch aus währungspolitischen Gründen zu vermeiden, soll der Euro dadurch keinen (Vertauens-)Schaden nehmen. Aufgrund der zu erwartenden (leichten) Gewinne und der rechtlich grundsätzlichen Zulässigkeit einer Reservereduktion ist eine gut geplante und koordinierte Reservereduktion sowohl aus ökonomischer als auch juristischer Sicht zu befürworten. Ernsthafte Verhandlungen zwischen Politikern und Zentralbankern sollten in Bälde aufgenommen werden, um eine erfolgreiche und reibungslose Ressourcenreallokation ohne unerwünschte Nebeneffekte vornehmen zu können. Das eine solche Konsenslösung grundsätzlich möglich ist, zeigt der relativ konfliktfreie Abbau überschüssiger Goldreserven der Schweizer Nationalbank nach der Aufhebung der Goldbindung des Schweizer Franken im Jahre 2000.

Forschungsstätte(n)
  • Wirtschaftsuniversität Wien - 100%

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