Finanzielle Beziehungen zwischen Kaiser und Reich 1600-1740
Financial Relations between Emperor and Empire 1600-1740
Wissenschaftsdisziplinen
Geschichte, Archäologie (100%)
Keywords
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Imperial Finance,
Financial History,
Holy Roman Empire,
Habsburg Monarchy
Im Gegensatz zu anderen Monarchien verfügte der Kaiser in der Frühen Neuzeit über keine regelmäßigen Einkünfte aus dem Reich. Das ehemals vorhandene Reichsgut und die königlichen Regalien waren im Verlauf des Spätmittelalters in einem länger dauernden Prozess veräußert und der Verfügungsgewalt der Krone auf Dauer entzogen worden. Folge davon war die nahezu vollständige Abhängigkeit des Reichsoberhaupts von den Einkünften aus seinen Erbländern. Bezeichnenderweise verfügte der Kaiser auch über keine Reichsfinanzbehörde, auch wenn zumindest zeitweilig die Reichspfennigmeister durchaus eine ähnliche Funktion ausübten. Dennoch erzielten der Kaiser zweitweilige bedeutende Einkünfte aus dem Reich. In mehreren Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass die im Verlauf des 16. Jahrhunderts immer regelmäßiger gewordenen Finanzhilfen des Reichs für die Abwehr der Osmanen, die sogenannten "Reichstürkenhilfen", im letzten Viertel des Jahrhunderts eine wichtige Rolle für die kaiserlichen Finanzen spielten. Im Gegensatz zum 16. Jahrhundert sind die kaiserlichen Einkünfte aus dem Reich für die Folgezeit nicht erforscht, die Bedeutung des Reichs für die Finanzierung der kaiserlichen Politik also unbekannt. Diese Lücke soll durch dieses Forschungsprojekt geschlossen werden. Den zeitlichen Rahmen bilden das Auslaufen der Reichstürkenhilfen kurz nach 1600 einerseits und das Ende des habsburgischen Kaisertums mit dem Tod Karl VI. 1740 andererseits. Das Projekt beschäftigt sich mit den finanziellen Beziehungen zwischen Kaiser und Reich auf mehreren Ebenen: 1) Institutionen und Personen: Während einige Reichspfennigmeister des 16. Jahrhunderts von der Forschung eingehend behandelt wurden, sind die Inhaber dieses Amts im 17. und 18. Jahrhundert kaum bekannt. Aus diesem Grund sollen die Reichspfennigmeister prosopographisch untersucht werden, wobei ihre Qualifikation, ihre Karriere und ihre Bestellung im Zentrum des Interesses stehen. Außerdem wird die Bedeutung der Hofkammer, des Reichshofrats, des Reichshoffiskals und der von Karl VI. geschaffenen Reichskameraldeputation für die Aktivitäten des Kaiserhofs, Einkünfte aus dem Reich zu erzielen, näher beleuchtet. 2) Türkenhilfen und andere Finanzhilfen des Reichs für die kaiserliche Kriegsführung: Wie im 16. Jahrhundert bewilligten die Reichsstände auch im 17. und frühen 18. Jahrhundert Türkenhilfen für den Krieg gegen das Osmanische Reich. Darüber hinaus wurden Finanz- und Militärhilfen des Reichs für den Kaiser bereits während des Dreißigjährigen Kriegs und auch für die Kriege gegen Frankreich, vor allem im frühen 18. Jahrhundert, bereit gestellt. Ziel ist es, die Quanitität der Reichsfinanzhilfen zu ermitteln und sie mit den kaiserlichen Einkünften aus den übrigen habsburgischen Ländern zu vergleichen. 3) Die Versuche der Reaktivierung des Reichskammerguts: Seit Leopold I. wandte sich die kaiserliche Politik stärker als in der Vergangenheit den dem Reichsoberhaupt verbliebenen Regalien im Reich zu. Gegenstand dieser Bemühungen, die noch vorhandenen Rechte auch tatsächlich finanziell zu nutzen, waren die Urbarsteuern der Reichsstädte, die Kronsteuer und der Opferpfennig der Juden, die Steuern reichsunmittelbarer Reichsklöster, Herrschaften und Güter, die nicht in einer Kreismatrikel oder einem Kataster der Reichsritterschaft verzeichnet waren, die fiskalischen Strafen und die heimgefallenen Reichslehen. 4) Die finanziellen Beziehungen der Kaiser zu einzelnen Reichsfürsten und die Bedeutung des Reichs als Finanzplatz: Neben dem Reich als Ganzem bestanden immer wieder enge finanzielle Beziehungen der Kaiser zu einzelnen Reichsständen, die ebenfalls untersucht werden. Darüber hinaus soll geklärt werden, wo und in welchem Umfang Kredite des Kaisers im Reich aufgenommen wurden.
Die Frühe Neuzeit gilt als Formierungsphase des modernen Staates, während der unter anderem das öffentliche Finanz- und Steuerwesen entstand. Im Gegensatz zu den intensiven Debatten um die Staatlichkeit des Heiligen Römischen Reichs wurde dessen Finanzverfassung, die Einkünfte des Kaisers von den Ständen des Reichs, für das 17. und 18. Jahrhundert bisher geringe Aufmerksamkeit geschenkt. Diese Forschungslücke zu schließen und das Funktionieren des politischen Systems des Reichs näher zu beschreiben, war das Ziel eines dreijährigen Forschungsprojekts, das am Institut für Geschichte der Universität Wien durchgeführt wurde. Neben einer grundlegenden Aufarbeitung der Quellen standen folgende Themen im Zentrum des Interesses: 1) Institutionen und Personen: Während für das 16. Jahrhundert die sog. "Reichspfennigmeister" als Verwalter der umfangreichen, für die kaiserliche Kriegführung gegen die Osmanen bereit gestellten Finanzmittel intensiv erforscht wurden, waren ihre Nachfolger kaum bekannt. Das Projekt konnte zeigen, dass zwar das Amt des Reichspfennigmeisters bis weit in das 18. Jahrhundert bestehen blieb, dass es aber wegen grundlegender Änderungen in der Organisation und Finanzierung der Kriegführung des Reiches stark an Bedeutung verlor. Bildeten die Reichspfennigmeister im 16. Jahrhundert äußerst wichtige Schnittstellen für das Aufbringen von Krediten für den Kaiser, waren sie später Inhaber von Ehrenämtern, die realpolitisch keine Rolle mehr spielten. 2) Der verlorene Krieg und die verlorenen Einkünfte: Ein Wendepunkt der Beziehungen zwischen dem habsburgischen Kaiser und zahlreichen Reichsständen bedeutete die kaiserliche Niederlage im Dreißigjährigen Krieg. Finanzgeschichte kann das Ausmaß dieser Niederlage relativ genau beziffern. Während es der schwedischen Krone als Kriegsgegner des Kaisers gelang, hohe Entschädigungszahlungen aus dem Reich im Umfang von 5 Millionen Talern zu erhalten, musste sich Kaiser Ferdinand III. mit mündlichen Versprechen der Stände, einen Teil seiner Kriegskosten zu übernehmen, zufrieden geben. Die eingenommenen Gelder flossen schließlich in kurfürstliche und spanische Kassen. 3) Wiederaufstieg des Kaisertums und gescheiterte Reformen der Kriegs- und Finanzverfassung: Trotz des Aufstiegs kaiserlicher Macht seit den 1680er Jahren gelang es nicht, die Einkünfte im Reich zu erhöhen. Im Gegenteil: Durch die Praxis der Reichsstände dem Kaiser in Kriegszeiten Truppen statt Geld zur Verfügung zu stellen, wurden die Stände immer mehr zu Verbündeten des Kaisers. Dieser Prozess kann als zunehmende Desintegration des Reiches interpretiert werden.
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