Restatement des europ. Versicherungsvertragsrechts III
Restatement of European Insurance Contracts Law III
Wissenschaftsdisziplinen
Rechtswissenschaften (100%)
Keywords
-
Zivilrecht,
Versicherungsvertragsrecht,
Internationales Privatrecht,
Rechtsvergleichung,
Europäisches Zivilgesetzbuch,
Europarecht
Das Projekt "Restatement des europäischen Versicherungsvertragsrechts III" dient der Vervollständigung, der teilweisen Neuausrichtung sowie Fortführung der Vorgängerprojekte "Restatement des europäischen Versicherungsvertragsrechts I und II". Vervollständigung: Das Projekt Restatement II wird zum 1.5.2006 auslaufen. Zu diesem Zeitpunkt wird die Projektgruppe "Principles of European Insurance Contract Law" erarbeitet haben, die einen allgemeinen und einen besonderen Teil des Versicherungsvertragsrechts umfassen. Die Projektgruppe muss jedoch noch bestehende Lücken schließen und die Comments und Notes zu den Principles vervollständigen. Die beschlossenen Principles müssen auf innere Konsistenz und sprachliche Präzision geprüft werden. Das Projekt "Restatement III" dient insofern der Vervollständigung der vorangehenden Projekte. Teilweise Neuausrichtung: Der dringende Bedarf nach einer Vervollständigung der Projekte "Restatement I und II" ergibt sich auch aus dem Interesse der EG-Institutionen an der Arbeit der Projektgruppe. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss hat im Rahmen einer Stellungnahme vom 15.12.2004 zur Angleichung des Versicherungsvertragsrechts die Arbeiten der Projektgruppe ausführlich dargestellt und die EG-Kommission zur legislativen Verwertung ihrer Ergebnisse aufgefordert. Seit 1.5.2005 arbeitet die Projektgruppe im Auftrag der EG- Kommission an einem Gemeinsamen Referenzrahmen ("Common Frame of Reference") des europäischen Versicherungsvertragsrechts, der im Jahr 2008 fertig gestellt sein muss. Darüber hinaus formuliert die Projektgruppe ihre Prinzipien zugleich als einen Entwurf für ein optionales europäisches Versicherungsvertragsrecht. Diese europäischen Entwicklungen erfordern eine teilweise Neuausrichtung der Principles of European Insurance Contract Law, die im rahmen des Projekts "Restatement III" erfolgen wird. Fortführung: In unmittelbarem Anschluss an die Fertigstellung des Gemeinsamen Referenzrahmens ("Common Frame of Reference") und des Entwurfs für ein optionales europäisches Versicherungsvertragsrecht sollen die Arbeiten zu speziellen Versicherungssparten, insbesondere zur Lebensversicherung, fortgeführt werden. Das "Projekt Restatement III" dient auch diesem Ziel.
Seit 1999 arbeitet die Projektgruppe "Restatement of European Insurance Contract Law" im Rahmen von durch den FWF finanzierten Projekten an einem Entwurf von Grundregeln des Europäischen Versicherungsvertragsrechts (Principles of European Insurance Contract Law, PEICL). Der erste Teil der PEICL wurde 2009 veröffentlicht und als Entwurf für einen Gemeinsamen Referenzrahmen des Europäischen Versicherungsvertragsrechts der EU- Kommission unterbereitet. Die PEICL wurden im Januar 2010 im Rahmen der Tagung "PEICL: A Model Optional Instrument for the Single Market", an der u.a. die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Frau Diana Wallis, als Vortragende teilnahm, der Öffentlichkeit präsentiert. Die PEICL haben nicht nur in der wissenschaftlichen Diskussion, sondern auch in der Politik als ein geeignetes Modell für ein Europäisches Versicherungsvertragsrecht Beachtung gefunden. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, für den der Projektleiter als Sachverständiger fungierte, hat nach einer früheren Stellungnahme zum Thema "Europäischer Versicherungsvertrag" eine weitere Initiativstellungnahme zum Thema eines "28. Regime" des europäischen Vertragsrechts verabschiedet. Darin wird ein optionales Instrument nach dem Muster des Artikel 1:102 PEICL (sogenanntes "2. Regime") angemahnt. Auch die EU-Kommission ist diesem Modell in ihrem Grünbuch vom 1.7.2010 und zuletzt im Vorschlag für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht gefolgt. Ähnliches hatte das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom Juni 2011 auch für das Versicherungsvertragsrecht gefordert. Nach Absichtskundgebungen der Kommission soll Ende 2012/Anfang 2013 eine Expertengruppe zur Ausarbeitung eines Entwurfs einer EU-Verordnung über ein Gemeinsames Versicherungsvertragsrecht (optionales Instrument) eingesetzt werden. Der Entwurf sollte bis Ende 2014 vorliegen und die PEICL zur Grundlage haben. Diese Entwicklungen auf politischer Ebene beeinflussen naturgemäß die künftige Arbeit der Projektgruppe. Es versteht sich, dass die Gruppe weiterhin mit den EU-Institutionen zusammenwirken und sich an zukünftigen Konsultationen zu Gesetzgebungsinitiativen beteiligen wird, damit die PEICL in Form eines optionalen Instruments legistisch umgesetzt werden. Nicht zuletzt könnten die PEICL in Zukunft als Modellgesetz für nationale Gesetzgebungen, insbesondere auch in Drittstaaten dienen. Die Publikation der PEICL hat bereits Interesse von Wissenschaftlern und Organisationen in diversen Drittstaaten, wie etwa in China, Japan, Korea und in der Türkei geweckt. Entsprechende Übersetzungen der PEICL sind publiziert. Dies führt naturgemäß zu einem erhöhten internationalen Profil sowie wertvollen Kooperationen.
- Universität Innsbruck - 100%
Research Output
- 2 Zitationen
- 2 Publikationen
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2020
Titel Analysis of thermal and structural responses of a new diagnostic probe to repeated exposure in ASDEX upgrade tokamak DOI 10.1016/j.fusengdes.2020.112047 Typ Journal Article Autor Koncar B Journal Fusion Engineering and Design Seiten 112047 Link Publikation -
2020
Titel Analysis of thermal response of new diagnostic probe in TCV DOI 10.1016/j.fusengdes.2020.111744 Typ Journal Article Autor Koncar B Journal Fusion Engineering and Design Seiten 111744 Link Publikation